Vor Baubeginn besser mit den Nachbarn reden

„Ein Bauherr ist per Gesetz nicht verpflichtet, eine Vereinbarung mit seinem Nachbarn zu treffen – er ist aber gut beraten, es dennoch zu tun“, rät die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Denn bestehende Gebäude können von den Baumaßnahmen beeinträchtigt werden. Dazu gehören Erschütterungen durch Abbruch- oder Erdarbeiten, die nicht nur stören, sondern auch zu Beschädigungen an bestehenden Gebäuden führen können. Häufig gibt es Giebelwände, die direkt miteinander verbunden sind, manchmal überschreitet das alte Fundament unterirdisch die Grenze zum Nachbargrundstück oder das neue Gebäude soll tiefer gegründet werden als der benachbarte Baubestand.
Um nachweisen zu können, dass mögliche Beschädigungen ursächlich mit den Baumaßnahmen zusammenhängen, sollte der Bauherr ein Gutachten über den Zustand des bestehenden Gebäudes erstellen lassen. Wenn es dann zu Schäden am Nachbarhaus kommt, kann anhand des Gutachtens festgestellt werden, welche Schäden auf die benachbarte Baumaßnahme zurückzuführen sind. „Um ein solches Gutachten zu erstellen, muss der Bauherr natürlich mit dem Nachbarn reden. Das wäre dann der erste Schritt zu einer nachbarrechtlichen Vereinbarung. Denn üblicherweise wird in einer solchen Vereinbarung auch dokumentiert, dass der Nachbar mit der Baumaßnahme einverstanden ist“, erläutert Sterner.
Die meist erforderliche Nutzung des nachbarlichen Luftraums ist im Hammerschlag- und Leiterrecht geregelt. Ein Flugzeug, das über ein Grundstück fliegt, ist völlig irrelevant. Ein Baukran, der über ein Grundstück schwenkt, ist etwas ganz anders. Der Einsatz des Arbeitsgeräts muss nach der Rechtsprechung im innerstädtischen Bereich geduldet werden. Allerdings darf der Nachbar das Überschwenken des Kranarms mit Lasten über sein Grundstück verbieten, wenn dies nicht per Vereinbarung ausdrücklich erlaubt ist. Ob der Nachbar verpflichtet ist, Einwirkungen auf sein Grundstück unterhalb der Geländeoberkante zu dulden, ist umstritten; nur dann, wenn eine andere wirkliche Alternative nicht zur Verfügung steht, kann hiervon ausgegangen werden. Besonders relevant wird dies in den Fällen, in denen der Neubau so nahe an der Grenze gegründet wird, dass eine Unterfangung des Nachbargrundstücks erforderlich ist. „In solchen Fällen kommt der Bauherr um eine nachbarrechtliche Vereinbarung mit dem Nachbarn nicht herum“, meint Sterner.
Eine nachbarrechtliche Vereinbarung sollte immer so detailliert wie möglich formuliert werden. Alles, was nicht klar formuliert ist, führt hinterher zu Diskussionen und Streitigkeiten. Es sollte kein Raum für Interpretationen darüber gelassen werden, was gestattet ist und was nicht. „Wenn der Bauherr einen Teil des Nachbargrundstücks für die Errichtung des geplanten Objekts benötigt, sollte das auf den Zentimeter genau fixiert sein. Im Gegenzug erhält der Nachbar für die Nutzung seines Grundstücks ein genau festgelegtes Nutzungsentgelt“, erläutert Sterner. Auch der Verkaufsfall sollte geregelt werden, damit die sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer übergehen.
Häufig ist Wärmedämmung Thema einer nachbarrechtlichen Vereinbarung. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Eigentümer dazu, bestimmte Auflagen zu erfüllen. Wenn ein Hauseigentümer eine zehn Zentimeter starke Wärmedämmung auf eine Wand aufbringen möchte, die genau auf der Grenze zum Nachbarn steht, führt das zwangsläufig dazu, dass das Nachbargrundstück genutzt werden muss. In Berlin ist so eine Situation im § 16a Nachbarrechtsgesetz geregelt: Nachbarn müssen eine solche Maßnahme dulden, sind aber im Gegenzug berechtigt, eine angemessene Rente als Nutzungsentschädigung zu vereinbaren.
12.04.2022
Hausbaunews
Verschönern Sie Ihr Zuhause mit lasergraviertem ...
Suchen Sie nach einer einzigartigen Möglichkeit, Ihr Zuhause zu personalisieren und gleichzeitig Stil und Kreativität zu verleihen? Lasergraviertes Dekor könnte genau das Richtige für Sie sein. ...
LUXHAUS ist seit 30 Jahren Mitglied im BDF
Mit einer Jubiläumsurkunde ehrte der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) jetzt sein langjähriges Mitgliedsunternehmen LUXHAUS aus Georgensgmünd. „Wir freuen uns sehr, seit nunmehr 30 Jahren ...
Westwing und WeberHaus starten Kooperation
WeberHaus, Pionier im ökologischen Fertighausbau, kooperiert ab sofort mit Westwing, Europas #1 im Beautiful Living E-Commerce. Ziel der Zusammenarbeit ist es, Bauherren und Hausbesitzer von ...
Die Sommersaison braucht Schattenspender
Die Sonne gibt den Startschuss, der eigene Garten wird zum Freiluft-Wohnzimmer. Softeis an heißen Nachmittagen, Grillen am Wochenende oder bei einem guten Buch auf der Terrasse entspannen – das ...
Rechnung nicht zu früh bezahlen
Die meisten Verbraucher sind nur einmal Bauherren. Wegen des fehlenden Lerneffekts laufen wichtige Dinge beim Verbraucherbau deshalb immer wieder falsch. Dazu gehört nach Erfahrung der ...
Immobilien: Mehr als nur ein Dach über dem Kopf
Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheit und schwankender Finanzmärkte bieten Immobilien eine solide Anlageform. Durch Investition in Immobilien bekommen Sie mehr als nur ein Dach über dem Kopf. ...