Vor Baubeginn besser mit den Nachbarn reden

„Ein Bauherr ist per Gesetz nicht verpflichtet, eine Vereinbarung mit seinem Nachbarn zu treffen – er ist aber gut beraten, es dennoch zu tun“, rät die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Denn bestehende Gebäude können von den Baumaßnahmen beeinträchtigt werden. Dazu gehören Erschütterungen durch Abbruch- oder Erdarbeiten, die nicht nur stören, sondern auch zu Beschädigungen an bestehenden Gebäuden führen können. Häufig gibt es Giebelwände, die direkt miteinander verbunden sind, manchmal überschreitet das alte Fundament unterirdisch die Grenze zum Nachbargrundstück oder das neue Gebäude soll tiefer gegründet werden als der benachbarte Baubestand.
Um nachweisen zu können, dass mögliche Beschädigungen ursächlich mit den Baumaßnahmen zusammenhängen, sollte der Bauherr ein Gutachten über den Zustand des bestehenden Gebäudes erstellen lassen. Wenn es dann zu Schäden am Nachbarhaus kommt, kann anhand des Gutachtens festgestellt werden, welche Schäden auf die benachbarte Baumaßnahme zurückzuführen sind. „Um ein solches Gutachten zu erstellen, muss der Bauherr natürlich mit dem Nachbarn reden. Das wäre dann der erste Schritt zu einer nachbarrechtlichen Vereinbarung. Denn üblicherweise wird in einer solchen Vereinbarung auch dokumentiert, dass der Nachbar mit der Baumaßnahme einverstanden ist“, erläutert Sterner.
Die meist erforderliche Nutzung des nachbarlichen Luftraums ist im Hammerschlag- und Leiterrecht geregelt. Ein Flugzeug, das über ein Grundstück fliegt, ist völlig irrelevant. Ein Baukran, der über ein Grundstück schwenkt, ist etwas ganz anders. Der Einsatz des Arbeitsgeräts muss nach der Rechtsprechung im innerstädtischen Bereich geduldet werden. Allerdings darf der Nachbar das Überschwenken des Kranarms mit Lasten über sein Grundstück verbieten, wenn dies nicht per Vereinbarung ausdrücklich erlaubt ist. Ob der Nachbar verpflichtet ist, Einwirkungen auf sein Grundstück unterhalb der Geländeoberkante zu dulden, ist umstritten; nur dann, wenn eine andere wirkliche Alternative nicht zur Verfügung steht, kann hiervon ausgegangen werden. Besonders relevant wird dies in den Fällen, in denen der Neubau so nahe an der Grenze gegründet wird, dass eine Unterfangung des Nachbargrundstücks erforderlich ist. „In solchen Fällen kommt der Bauherr um eine nachbarrechtliche Vereinbarung mit dem Nachbarn nicht herum“, meint Sterner.
Eine nachbarrechtliche Vereinbarung sollte immer so detailliert wie möglich formuliert werden. Alles, was nicht klar formuliert ist, führt hinterher zu Diskussionen und Streitigkeiten. Es sollte kein Raum für Interpretationen darüber gelassen werden, was gestattet ist und was nicht. „Wenn der Bauherr einen Teil des Nachbargrundstücks für die Errichtung des geplanten Objekts benötigt, sollte das auf den Zentimeter genau fixiert sein. Im Gegenzug erhält der Nachbar für die Nutzung seines Grundstücks ein genau festgelegtes Nutzungsentgelt“, erläutert Sterner. Auch der Verkaufsfall sollte geregelt werden, damit die sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer übergehen.
Häufig ist Wärmedämmung Thema einer nachbarrechtlichen Vereinbarung. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Eigentümer dazu, bestimmte Auflagen zu erfüllen. Wenn ein Hauseigentümer eine zehn Zentimeter starke Wärmedämmung auf eine Wand aufbringen möchte, die genau auf der Grenze zum Nachbarn steht, führt das zwangsläufig dazu, dass das Nachbargrundstück genutzt werden muss. In Berlin ist so eine Situation im § 16a Nachbarrechtsgesetz geregelt: Nachbarn müssen eine solche Maßnahme dulden, sind aber im Gegenzug berechtigt, eine angemessene Rente als Nutzungsentschädigung zu vereinbaren.
12.04.2022
Hausbaunews
Zukunftsweisende Fertighaus-Designs: ...
Nachhaltigkeit ist in der Bauindustrie nicht mehr nur ein Trend, sondern eine Notwendigkeit. Die Integration von Dachfenstern in Fertighaus-Designs bietet eine innovative Möglichkeit, ...
Von der Baustelle ins neue Zuhause: ...
Der Bau eines Fertighauses markiert für viele den größten Schritt in Richtung eines selbstbestimmten Lebensraums. Wochenlang wurden Entscheidungen getroffen, Grundrisse angepasst, Materialien ...
Digitale Architektur – wie Sicherheit ...
Das Zuhause hat sich verändert. Zwischen Steckdosen und Sensoren fließt heute ein unsichtbares Netz aus Daten, das Räume in lebendige Systeme verwandelt. Heizungen reagieren auf ...
Tipp: Top 5 Online-Shops für ...
Freesien gehören zu den beliebtesten Sommerblumen, die mit ihrem intensiven Duft und den zarten, eleganten Blüten jeden Garten oder Balkon verschönern. Sie blühen in leuchtenden Farben – von ...
Leiser wohnen im Fertighaus: ...
Wer ein Fertighaus plant, denkt an Kubatur, Licht und Wohnfläche. Gute Raumakustik entscheidet ebenso darüber, ob sich ein Zuhause ruhig und entspannt anfühlt. Glatte Oberflächen reflektieren ...
Kleine Fertighäuser funktional geplant
Kleine Häuser entfalten Größe, wenn man den Raum geschickt nutzt. Ein kompaktes Eigenheim mit durchdachtem Grundriss berücksichtigt die täglichen Abläufe und Bedürfnisse der Bewohner und ...