Grundsteuer - Baulexikon Begriffsdefinition


Grundsteuer

wird für bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum und Erbbaurechte von der jeweiligen Kommune jährlich erhoben. Die Grundsteuer wird nach einheitlichen Grundsätzen, jedoch regional in unterschiedlicher Höhe berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert.

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