Doppelhäuser – zweifaches Hausglück, geteilte Nebenkosten
Ein Doppelhaus bietet zwei vollwertige Wohneinheiten. Das Wohneigentum ist grundsätzlich getrennt voneinander zu sehen, doch die gemeinsame Mittelwand wie auch in den meisten Fällen die Dachfläche verbinden die beiden Doppelhaushälften miteinander.