Hausakte dokumentiert Qualität und Merkmale

Alle Bauherren der rund 50 führenden und im BDF organisierten Haushersteller erhalten eine Hausakte. Die Akte ist gleichzeitig Nachweis und Merkmal, eines qualitätsüberwachten Hausbaus. Denn wer ein Haus baut, sollte von Anfang Wert auf eine hohe Qualität legen und ein Interesse daran haben, dass diese nicht nur realisiert, sondern auch gut dokumentiert wird, so Lange. Das Siegel der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) bescheinigt Fertighäusern das Erreichen dieses anspruchsvollen Qualitätsniveaus. Die Erfüllung aller wichtigen Qualitätsanforderungen des QDF-Siegels wird in der Hausakte dokumentiert. Hierzu gehören etwa Anforderungen im Bereich der Energieeffizienz, die weit über die baurechtlichen Vorgaben hinausgehen. „Die Hausakte beinhaltet unter anderem Angaben zu allen Details, die zu einer überdurchschnittlich guten energetischen Beschaffenheit führen – von der installierten Haus- und Heiztechnik über die verwendete Wärmedämmung bis hin zum Ergebnis der Luftdichtheitsmessung in einem sogenannten Blower-Door-Test“, führt der BDF-Geschäftsführer aus.
Die Hausakte ist bei Übergabe nicht abgeschlossen. Sie bedarf der Aktualisierung und Ergänzung. Mit fortschreitender Nutzungsdauer der Immobilie dient die Hausakte ihrem Besitzer immer öfter auch als willkommenes Nachschlagewerk, das alle individuellen Gebäudedetails und Leistungsmerkmale sowie Wartungsempfehlungen auf einen Blick bereithält. Werden diese Empfehlungen beherzigt und werden Angaben und Nachweise zu Instandhaltungsarbeiten und etwaigen Modernisierungen ebenfalls in die Hausakte aufgenommen, hilft diese auch noch nach vielen Jahren, den hohen Wert des Hauses auf Grundlage gesicherter Informationen zu bescheinigen – etwa bei einem Weiterverkauf der Immobilie. Georg Lange fasst zusammen: „Eine gewissenhaft geführte Hausakte ist eine lückenlose Gebäudedokumentation, die zu jeder Zeit die Qualität einer hochwertigen und systemisch instand gehaltenen Immobilie nachweisen und den Informationsbedarf von Maklern und Käufern, von Kreditinstituten, Versicherungen und Fördermittelgebern sowie von Planern und Architekten decken kann.“
04.02.2021
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