Schlüsseldienste: 9 von 10 Rechnungen sind überteuert!

Schlüsseldienste fallen in das Segment der Dienstleistung und müssen von vielen Menschen täglich in Anspruch genommen werden. Doch in vielen Fällen kommt es genau hier zu einer Abzocke aufgrund von einer viel zu hohen Rechnung. Aber was genau darf ein Schlüsseldienst für die Öffnung einer Tür verlangen und wie kann man sich vor unseriösen Anbietern schützen?

Grafik: www.betrugstest.com

Wenn eine zugefallene Tür tief ins Geld geht

Es passiert täglich unzählige Male in Deutschland, eine Unachtsamkeit, ein Windzug oder Ähnliches und schon ist die Haus- oder Wohnungstür ins Schloss gefallen. Eigentlich nicht weiter schlimm, wenn der passende Schlüssel nicht hinter der verschlossenen Tür liegen würde. Wer beim Nachbarn oder irgendwo anders keinen Zweitschlüssel deponiert hat, dem bleibt meistens oft nur der Anruf beim Schlüsseldienst. Doch das sich gerade in dieser Branche viele schwarze Schafe tummeln, ist hinlänglich bekannt. Etwa 90 Prozent von allen ausgestellten Rechnungen sind überteuert, was bedeutet, dass neun von zehn Rechnungen inkorrekt sind. Dem Betrag nach oben sind dabei keine Grenzen gesetzt, sodass es schon zu Rechnungen von über 1.000 Euro gekommen ist. Betrachtet man dann den Zeitaufwand von in der Regel nur wenigen Minuten, für eine normale Türöffnung, verdienen sich entsprechende Anbieter eine goldene Nase.

Problematik - Mangelndes Hintergrundwissen

Klar ist bei diesen Preisen, wer der Leidtragende ist, nämlich der Kunde. Der Großteil aller Bundesbürger hat keine Ahnung, was die Öffnung einer Tür im Normalfall kosten darf oder sollte, und woraus sich der Betrag zusammensetzt. Dabei ist jeder Schlüsseldienst ebenso wie ein klassischer Handwerksbetrieb in der Pflicht, ihre angebotene Dienstleistung ohne Wucher und konform gemäß abzurechnen. Die meisten wissen das jedoch nicht, da eine Türöffnung nicht ganz so häufig innerhalb eines Lebens vorkommt. Ein mangelndes Hintergrundwissen ist hier daher ganz klar als Problematik zu sehen. Der durchschnittliche Preis pro Einsatz innerhalb der Stadt sollte nicht mehr als 70 Euro kosten, wobei in ländlichen Regionen sich der Preis auf 60 Euro verringern sollte. Wird eine Rechnung in dreistelliger Höhe oder noch mehr ausgestellt, gilt in jedem Fall eine ordentliche Rechnungsprüfung. Bevor eine derartige Überprüfung nicht stattgefunden hat, sollte noch keine Zahlung erfolgen.

So kann man sich vor einer Abzocke schützen

Um nicht Opfer einer Abzocke zu werden und sich im Anschluss mit dem Schlüsseldienst streiten zu müssen, gibt es einige Maßnahmen, die vorab für einen entsprechenden Schutz sorgen können.
  1. Maßnahme
    Ist die Tür an einem normalen Werktag noch zu Geschäftszeiten zugefallen, sollte die nächste Handwerkskammer angerufen werden, bevor ein Schlüsseldienst mit der Türöffnung beauftragt wird. Die Hotline der IHK wird Auskunft über renommierte Schlüsseldienste im Umfeld geben. Ist die Handwerkskammer bereits geschlossen, dann kann auch die ortsansässige Polizei eine solche Information erteilen. Hier sollte aber nicht die Notrufnummer gewählt werden, sondern die reguläre Telefonnummer der zuständigen Dienststelle.
      
  2. Maßnahme
    Für die Öffnung einer Tür sollten in keinem Falle die Gelben Seiten zurate gezogen werden, denn hier sind vermehrt nur Dienstleister mit unseriösen Absichten vermerkt. Ebenso sieht das bei Schlüsseldiensten aus dem Internet durch eine Suchmaschinenabfrage aus.
      
  3. Maßnahme
    Wird der Schlüsseldienst telefonisch kontaktiert, dann sollte man nach den möglich anfallenden Kosten und nach einem Festpreis fragen. Explizit ist nach einem Festpreis zu fragen, welcher auch die Anfahrtskosten mit einschließt. Sagt der durchgegebene Preis zu und übersteigt nicht den zweistelligen Rahmen, kann eine Auftragserteilung erfolgen.

Quelle: t.g.

13.12.2018

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