BDF: „Flächenobergrenze beim Baukindergeld wäre ungerecht“
Eine wirksame Deckelung des Anspruchs auf Baukindergeld ist schon jetzt vorgesehen, nämlich durch einen Höchstbetrag beim Haushaltseinkommen von 75.000 € pro Jahr zuzüglich eines Freibetrags von 15.000 € je Kind. Die Wohnfläche ist als Bemessungsgrundlage hingegen völlig ungeeignet, sie ist je nach Region und Lage des Bauvorhabens mit sehr unterschiedlichen Kosten verbunden. Mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Baufamilien hat die Quadratmeterzahl dagegen wenig zu tun. Möglichst viel Wohnraum für ihr Geld zu bekommen, muss berechtigtes Interesse jeder Familie sein.
Die in Rede stehende Förderhöchstgrenze von 120 Quadratmetern für einen Haushalt mit zwei Kindern ist zu niedrig, der angenommene Flächenbedarf von 10 Quadratmetern für jedes weitere Kind völlig unrealistisch. Für Einfamilienhaus-Neubauten in Deutschland liegt die durchschnittliche Wohnfläche bei rund 150 Quadratmetern. Wir fordern die Bundesregierung auf, die ursprüngliche Förderabsicht des Baukindergelds im Blick zu behalten.“
04.07.2018
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