BDF: „Flächenobergrenze beim Baukindergeld wäre ungerecht“

Der Anspruch von Familien auf das geplante Baukindergeld soll Medienberichten zufolge eingeschränkt werden. Hierzu nehmen die Geschäftsführer Achim Hannott und Georg Lange vom Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) wie folgt Stellung:
„Eine Begrenzung der Wohnfläche beim Baukindergeld wäre ungerecht. Mit einer Quadratmeter-Obergrenze würde die Regierungskoalition ihr angestrebtes und höchst sinnvolles Förderziel, mehr Familien die Bildung von Wohneigentum zu ermöglichen, wieder in Frage stellen.

Eine wirksame Deckelung des Anspruchs auf Baukindergeld ist schon jetzt vorgesehen, nämlich durch einen Höchstbetrag beim Haushaltseinkommen von 75.000 € pro Jahr zuzüglich eines Freibetrags von 15.000 € je Kind. Die Wohnfläche ist als Bemessungsgrundlage hingegen völlig ungeeignet, sie ist je nach Region und Lage des Bauvorhabens mit sehr unterschiedlichen Kosten verbunden. Mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Baufamilien hat die Quadratmeterzahl dagegen wenig zu tun. Möglichst viel Wohnraum für ihr Geld zu bekommen, muss berechtigtes Interesse jeder Familie sein.
Die in Rede stehende Förderhöchstgrenze von 120 Quadratmetern für einen Haushalt mit zwei Kindern ist zu niedrig, der angenommene Flächenbedarf von 10 Quadratmetern für jedes weitere Kind völlig unrealistisch. Für Einfamilienhaus-Neubauten in Deutschland liegt die durchschnittliche Wohnfläche bei rund 150 Quadratmetern. Wir fordern die Bundesregierung auf, die ursprüngliche Förderabsicht des Baukindergelds im Blick zu behalten.“

Quelle: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.

04.07.2018

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