Höchste KfW-Förderung für Regnauer Vitalhäuser
Strengere energetische Anforderungen
Zum 01. Mai 2016 gelten für Neubauten hierzulande strengere energetische Anforderungen:
- Der Jahres-Primärenergiebedarf, also die Energiemenge, die in einem Jahr benötigt wird, um die vom Haus benötigte „fertige“ Energie zu gewinnen, umzuwandeln und bereit zu stellen, soll um durchschnittlich 25 Prozent gesenkt werden. Bei der Berechnung der Kennzahlen wird zudem künftig auch die Wertschöpfungskette des Stroms berücksichtigt. Erneuerbare Energien wie Strom aus Photovoltaik sind in diesem Punkt klar im Vorteil. Während bei ihnen ein Wirkungsgrad von nahezu 100 Prozent angenommen wird, wird z.B. bei der Stromerzeugung mit Hilfe von Kohle ein wesentlich niedrigerer Wirkungsgrad erreicht.
- Der Wärmedurchgangskoeffizient soll um durchschnittlich 20 Prozent angehoben werden. Vereinfacht gesagt soll die Dämmung bei Neubauten weiter besser werden, um so den Energiebedarf weiter zu senken.
- Ab 2021 soll das Niedrigenergiegebäude europaweiter Neubaustandard werden.
Der KfW-Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert energieeffizientes Bauen unter anderem mit dem Förderprogramm 153, den sogenannten KfW-Effizienzhäusern. Ein KfW-Effizienzhaus 55 verbraucht beispielsweise nur 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus, ein KfW-Effizienzhaus 40 nur 40 Prozent. Je energie-effizienter ein Haus, desto attraktiver ist der Tilgungszuschuss beim KfW-Darlehen. Ab April 2016 wird das Effizienzhaus 40 Plus als neue Förderstufe eingeführt. Neben den Anforderungen an ein "normales" 40er muss dieses Haus ein "Plus Paket" erfüllen, bestehend aus
- stromerzeugender Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, etwa eine Photovoltaikanlage
- stationäres Batteriespeichersystem, etwa der Stromspeicher für die Photovoltaikanlage
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Visualisierung von Stromerzeugung und -verbrauch über ein Benutzerinterface
16.03.2016
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