Brandgefahren erkennen: Weihnachten, Homeoffice und Elektrogeräte

Lange Weihnachtsferien oder Arbeiten im Homeoffice, große Akkus und Elektrogeräte im Dauereinsatz – in der dunklen Jahreszeit steigt die Brandgefahr. Vor diesem Hintergrund haben die Experten des Bundesverband Brandschutz- Fachbetriebe e.V. (bvbf) wichtige Hinweise und Handlungsanweisungen zusammengestellt.
Brandgefahren erkennen: Weihnachten, Homeoffice und Elektrogeräte. Grafik: bvbf
Brandgefahren erkennen: Weihnachten, Homeoffice und Elektrogeräte. Grafik: bvbf

Kerzenschein im Wohnzimmer und am Arbeitsplatz

Grundsätzlich gilt: Brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen und vorsorglich löschen, auch wenn man nur kurz den Raum verlässt. Doch genau das geschieht in der Hektik des Arbeitsalltags oft nicht. Insbesondere, wenn im Homeoffice gearbeitet wird. So brennt im Wohnzimmer der Adventskranz, während am Schreibtisch noch schnell etwas erledigt werden muss. Doch die Brandgefahr nimmt von Tag zu Tag zu, da das Tannengrün immer trockener wird und somit leichter Feuer fängt. Sicherheitshinweis: Adventskränze und Gestecke nur auf Unterlagen aus Metall oder Keramik aufstellen. Brennbare Materialien aus der Umgebung entfernen sowie Fenster und Türen schließen, damit kein Luftzug entsteht.

Elektrische Geräte und Akkus

Um ein Feuer zu entfachen, bedarf es keiner offenen Flamme – bereits hohe Temperaturen können einen Brand auslösen. Insbesondere veraltete, defekte oder Elektrogeräte mit hoher Stromaufnahme stellen eine Gefahr dar, da sie permanent Wärme abgeben. Das gilt vor allem, wenn ihre Lüftungsschlitze verdeckt oder zugestaubt sind und sich ein Wärmestau entwickelt. Auch die Überschreitung der Leistungskapazität einer Steckdosenleiste kann zu einer Überhitzung führen und einen Brand auslösen. Eine weitere, unterschätze Gefahrenquelle sind Mehrfachstecker, die hintereinander geschaltet werden, um zum Beispiel alle Geräte im Homeoffice mit Strom zu versorgen. Dieses ist nicht nur verboten, bei einem Wohnungsbrand kann sogar der Versicherungsschutz gemindert oder gefährdet sein. Grundsätzlich gilt: Immer auf den maximal zulässigen Stromverbrauch aller Geräte achten und Steckdosenleisten niemals zusammenstecken!

Auch das Aufladen von Akkus für Elektrogeräte kann durch die Überlastung Schwel- oder Kabelbrände auslösen. Insbesondere Ladegeräte für E-Bikes ziehen über einen längeren Zeitraum viel Strom und dürfen daher unter keinen Umständen abgedeckt
werden. Gut zu wissen: Für das Laden und die sichere Lagerung der Akkus bietet der Fachhandel feuerfeste Aufbewahrungstaschen an.

Brandherd Küche

In der Küche können zwei Komponenten aufeinandertreffen, die in Kombination brandgefährlich sind: Feuer und Fett. Brennendes Fett darf niemals mit Wasser gelöscht werden, da es hierbei zu einer hochgefährlichen Fettbrandexplosion kommt. Die Flammen mit einem Topfdeckel ersticken oder bei ausbreitendem Feuer einen speziellen Feuerlöscher mit der Brandklasse "F" für Fettbrände einsetzen. Ganz wichtig: Um eine Rückzündung zu vermeiden, Herd oder Fritteuse sofort ausschalten!

Feuerlöscher gehört in jeden Haushalt

Während Rauchmelder in Wohnungen vorgeschrieben sind und Betriebe mit Feuerlöschgeräten ausgestattet sein müssen, gilt das nicht für Privathaushalte. Auch ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter im Homeoffice einen Feuerlöscher zur Verfügung zu stellen. Doch grundsätzlich empfiehlt sich für jeden Privathaushalt eine solche Anschaffung. Denn sollte es zu einer Rauch- oder Brandentwicklung kommen, kann durch den Alarm des Rauchwarnmelders sofort gehandelt und mit Hilfe eines Feuerlöschers gezielt gelöscht oder ein Brand in der Entstehungsphase eingedämmt werden. Unbedingt beachten: Im Notfall immer die Feuerwehr rufen.

Guter Rat vom örtlichen Brandschutz-Experten

Mit welchen und mit wie vielen Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern die eigenen vier Wände optimal geschützt werden können, wissen die qualifizierten Brandschutz- Fachbetriebe, die bei der Auswahl passender Geräte sowie mit Rat und Tat zur Verfügung stehen und auch deren regelmäßige Wartung übernehmen. 

Quelle: Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)

13.12.2024

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