Elektroarbeiten gehören immer in die Hände von Elektrofachkräften

Wenn der Umbau, die Erweiterung oder eine Veränderung der elektrischen Anlage anstehen, sollten Verbraucher immer eine entsprechend qualifizierte und entsprechend gelistete Fachfirma beauftragen. Wer eine Steckdose dort braucht, wo keine ist, muss für die ordnungsgemäße Nachinstallation einen Fachbetrieb beauftragen oder sich mit einem Verlängerungskabel behelfen. Wem eine Mehrfachsteckdose oder Steckdosenleiste genügt, muss jedoch den Gesamtstromverbrauch der dort eingesteckten Verbraucher im Blick behalten. Ist dieser zu hoch, weil etwa mehrere Küchengeräte und Heißwasserkocher gleichzeitig in Betrieb sind, besteht das Risiko eines Kabelbrands.
Auch deshalb lohnt es sich für private Bauherren, bei der Planung des neuen Eigenheims rechtzeitig den Bedarf an Steckdosen und die Beleuchtung der Räume gründlich zu durchdenken, um später eine nachträgliche und kostspielige Erweiterung der Anlage zu vermeiden. Der Umfang der Elektroausstattung, also die Anzahl der Steckdosen, Lampenauslässe und Schalter in Wohngebäuden, ist in der DIN 18015-2 geregelt. Sie unterscheidet zwischen drei verschiedenen Ausstattungsstandards: Die Ein-Stern-Ausstattung ist die geschuldete Mindestausstattung, an der sich die Baubeschreibungen von vielen Anbietern im preiswerten Segment orientieren. Die Zwei- und Drei-Sterne-Ausstattungen sehen jeweils mehr Anschlüsse vor, sodass bei diesen Standards die Nutzung beziehungsweise der Einbau von mehr Geräten ohne nachträgliche Erweiterung der elektrischen Anlage leichter möglich ist. Es macht sich für Bauherren in jedem Fall bezahlt, rechtzeitig Klarheit über den eigenen Bedarf zu gewinnen. Denn die Nachrüstung einer dringend benötigten Steckdose im Schlafzimmer im bewohnten Haus kostet am Ende mehr als der mit Aufpreis verbundene Einbau dieser zusätzlichen Steckdose während der Bauzeit.
24.03.2024
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