Eigenleistung – an die Haftung denken
Deshalb müssen viele Fragen vorab geklärt werden: Was passiert beispielsweise, wenn Arbeiten unsachgemäß ausgeführt wurden und erst saniert werden müssen, bevor der Unternehmer weiterbauen kann? Wer steht für Zeit und Material gerade? Und was soll gelten, wenn sich Eigenleistungen verzögern und dadurch ein Bauvorhaben länger dauert als geplant? Wer selbst baut, der sollte unbedingt bereits vor Vertragsabschluss und mithilfe eines unabhängigen Bausachverständigen genau auflisten, was er an Eigenleistung erbringt. Diese Wünsche müssen dann genau mit dem Anbieter abgestimmt und im Vertrag detailliert festgelegt werden.
08.12.2022
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