Das Tinyhouse im Garten – was ist eigentlich erlaubt?

Tinyhouses sind ein beliebter Trend aus den USA, der nun auch in Deutschland Einzug gehalten hat. Die kleinen Wohnhäuschen bieten zwar nur wenige Quadratmeter, sind dafür aber schnell schlüsselfertig erstellt. Die meisten Tinyhouses werden als modernes Fertighaus konzipiert und sind so besonders schnell einsatzbereit. Allerdings stellt sich für viele künftige Besitzer die Frage, was eigentlich erlaubt ist. Darf ein Tinyhouse beispielsweise im Garten stehen und als Zweitwohnsitz verwendet werden? Wir klären auf!
Bild: Pixabay/backoffice_more
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Was macht das Tinyhouse für Gartenbesitzer so beliebt?
 
Ob als kleines Minihaus, als zusätzliches Ferienhaus oder als flexibles Homeoffice – das Tinyhouse ist im Trend. Die Baulandlage ist schwierig und so bietet es sich an, das kleine Häuschen auch im eigenen Garten aufzubauen. Einfach noch eine hochwertige Vidaxl Sonnenliege davor aufstellen und schon ist das Urlaubsfeeling perfekt. Ob neuer Wohnraum geschaffen werden soll oder ob der Wunsch nach einem Ferienhäuschen auf dem Grundstück besteht – das Minihaus ist im Trend. Aber ist es denn eigentlich auch erlaubt?
 

Darf das Tinyhouse im Garten stehen?

Die flexiblen Wohnmodule lassen sich mit dem Kran von A nach B bewegen und sind nicht an einen festen Standort gebunden. Und was sagen die baurechtlichen Vorschriften? Die müssen eingehalten werden und entsprechen den Vorgaben wie bei einem klassischen Einfamilienhaus. Ohne Baugenehmigung kein Tinyhouse. Der Bebauungsplan spielt dabei ebenso eine Rolle wie die regionalen Bauvorschriften.

Wünschenswert wäre hier in der Zukunft, dass ein spezielles Baurecht für kleines Wohnen umgesetzt wird. So lässt sich das Vorhaben eines Tinyhouses schneller und effizienter realisieren. Denn eigentlich sind die praktischen kleinen Häuser im Handumdrehen erstellt, vor allem wenn sie als Fertighäuser produziert werden.
 
Übrigens: Um dauerhaft im Tinyhouse wohnen zu dürfen, gibt es weitere Voraussetzungen. So wird die Baugenehmigung nur erteilt, wenn die Deckenhöhe in allen Räumen bei mindestens 240 cm liegt. Außerdem müssen Küche und Bad vorhanden sein, entweder mit einem Fenster oder mit einer Lüftungsanlage. Es gibt sogar Bundesländer in Deutschland, die das Vorhandensein eines Blitzableiters voraussetzen.
 

Das Tinyhouse auf Rädern – nicht als Gebäude gewertet

Gemütlich auf der Gartenbank vor dem Tinyhouse sitzen und das Gesicht in die Sonne halten. Ist das womöglich auch ohne Baugenehmigung möglich? In gewisser Weise schon. Entscheidend dafür ist, dass das Tinyhouse nicht fest auf dem Grundstück installiert wird. Das Minihaus auf Rädern setzt keine Baugenehmigung voraus und darf im Garten sowie auf dem Pachtgrundstück aufgestellt werden. Sofern das Häuschen nicht dauerhaft benötigt wird, kann es auch in einem Ferienpark oder auf dem Campingplatz stehen.
 
Der Vorteil beim Tinyhouse auf Rädern ist die Flexibilität. Es kann über den Anhänger stets mitgenommen werden, was beim Umzug sehr positiv zu werden ist.
 

Fazit: Das Tinyhouse im Garten ist eine mögliche Alternative zum Gartenhaus

Egal, ob als langfristiger Wohnsitz oder als Zweitwohnung im Garten – ein Tinyhouse ist genehmigungspflichtig, kann aber dann ohne Bedenken gebaut werden. Ist das Grundstück erschlossen und der Bebauungsplan bietet genug Platz, kann ein Tinyhouse als Fertighaus sogar fest installiert werden. Die Fertigbauweise ist besonders beliebt, da der Traum vom Minihäuschen auf diese Weise schnell zu realisieren ist.

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