5 Dinge, die Sie über Gebäudeversicherungen wissen sollten

Egal ob eine Immobilie gemietet oder im eigenen Besitz ist, eine ausreichende Absicherung ist immer notwendig. Da im Schadensfall auf den Mieter oder Eigentümer hohe Kosten zukommen können, sollte in jedem Haushalt eine ausreichende Gebäudeversicherung vorhanden sein. Hierbei müssen Mieter und Eigentümer jedoch nicht dieselben Versicherungen besitzen.
Die Gebäudeversicherung unterscheidet sich im Wesentlichen zwischen der Hausratversicherung für Mieter, der Wohngebäudeversicherung für Eigentümer, der Bauherrenhaftpflicht für Bauherren sowie der Rechtschutzversicherung für alle Bewohner einer Immobilie. Neben der Erläuterung dieser vier Gebäudeversicherungstypen muss aber auch noch ein wichtiger Tipp vor dem Vertragsabschluss berücksichtigt werden: Kosten vergleichen. Wer sich auf www.gebaeudeversicherung.net informiert, der kann sicher sein, dass seine Immobilie ausreichend abgesichert ist.

1. Hausratversicherung für Mieter

Ein Mieter sollte für seine Mietwohnung eine Hausratversicherung besitzen. Diese Art der Gebäudeversicherung ersetzt im Schadensfall Möbel, Bargeld oder sonstigen Hausrat, welcher sich in der Wohnung befindet. Schäden können hierbei sowohl durch Feuer, Wasser oder Einbruch entstehen.

2. Wohngebäudeversicherung für Eigentümer

Die klassische Wohngebäudeversicherung sichert den Eigentümer gegen Schäden ab, die durch Feuer, Wasser oder Naturgewalten entstehen. Hierbei werden bei einer totalen Beschädigung der Immobilie auch die Abbruch- oder Aufräumkosten übernommen und die Immobilie zum ortsüblichen Neubaupreis wieder errichtet. Als Mieter muss keine extra Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden, da diese durch den Eigentümer vorhanden sein sollte.

3. Bauherrenhaftpflicht für Bauherren

Wer sich im Bau einer Immobilie befindet, der haftet für alle Schäden, die durch den Bau oder das Baugrundstück verursacht wurden. Da es hier schnell zu hohen Schadensersatzforderungen kommen kann, sollte eine Bauherrenhaftpflicht bei keinem Bau fehlen. Mit Beendigung der Bauphase kann diese Bauherrenhaftpflichtversicherung dann aufgelöst und eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

4. Vermieter- und Mieterrechtsschutz

Bei einem Mietverhältnis kann es schnell mal zu Streitigkeiten kommen. Damit Anwalts- oder Gerichtskosten abgedeckt sind, sollte jeder Eigentümer sowie Mieter eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Über diese Art der Versicherung kann sich auf www.gebaeudeversicherung.net informiert werden.

5. Der wichtigste Tipp zum Schluss

Wer sich auf www.gebaeudeversicherung.net informiert, der erhält noch ausführlichere Informationen rund um das Thema wichtige Gebäudeversicherungen. Doch für alle Versicherungen sollte eines beachtet werden: Damit man ausreichend abgesichert ist, sollte das Kleingedruckte genau gelesen werden. Zudem müssen die Preise der unterschiedenen Versicherungsgesellschaften genau verglichen werden, da nur so gespart werden kann.

Quelle: s.o.

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