Brandschutz fürs Eigenheim
Rauchmelder und Fluchtwege
Mindestanforderungen für den Brandschutz bei Einfamilienhäusern sind gering. Solange Bauherren die erforderlichen Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten, müssen keine weiteren besonderen Brandschutzmaßnahmen vorgenommen werden. Für einen sicheren Brandschutz lässt sich der Grundschutz nach der Landesbauordnung jedoch erweitern und von Architekten und Bauunternehmern umsetzen. „So empfiehlt es sich, wenn möglich beispielsweise mehr als nur den einen geforderten Fluchtweg aus jedem Geschoss – den über das Treppenhaus – einzuplanen. Treppen können sich nämlich schnell mit Rauchgasen füllen. Im Ober- und Dachgeschoss bieten sich gut erreichbare Balkone und große beziehungsweise bodentiefe Fenster an, die Rettungskräfte gut erreichen. Für Körperbehinderte gilt es barrierefreie Fluchtwege zu planen“, sagt Soltkahn. Für Neubauten gibt es außerdem in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht, für Bestandsbauten gilt diese Pflicht überall außer in Sachsen. Mittlerweile müssen Rauchmelder also fast flächendeckend angebracht werden, doch es fehlt die Überprüfung der Anbringung und Funktion. Die Eigenverantwortung der Hausbesitzer ist damit sehr hoch. Rauchmelder retten jedoch Leben, denn viele Brände entstehen nachts. Und die größte Gefahr entsteht nicht durch Flammen, sondern durch Rauchgase.Brandschutz für denkmalgeschützte Gebäude
Bei denkmalgeschützten Gebäuden stehen Architekten und Bauingenieure außerdem vor der Herausforderung, Brandschutz und Denkmalpflege zusammenzubringen. Der Denkmalschutz will den originalen Baubestand erhalten – insbesondere im Hinblick auf die Originalsubstanz und das äußere Erscheinungsbild –, für den Brandschutz stehen der Schutz von Menschen und Tieren und das Eindämmen der Brandausbreitung an erster Stelle. Bei rechtzeitiger Einbindung von Fachpersonal in das Planungsgeschehen lassen sich jedoch baurechtliche Vorgaben, Brandschutz, Denkmalschutz sowie Wirtschaftlichkeit miteinander vereinen und die Brandschutzmaßnahmen an die historische Bausubstanz anpassen beziehungsweise durch Kompensation sinnvoll ersetzen. „Beim Ausbau von Dachgeschossen in denkmalgeschützten Gebäuden benötigen Bauherren zum Beispiel den Nachweis eines zweiten Fluchtwegs aufgrund bauordnungsrechtlicher Forderungen. Gauben könnten einen solchen bieten, doch der Erhalt der historischen Dachlandschaft mit interessanten Charakteristiken wie speziellen Dachformen oder Aufbauten gehört zu einem wichtigen Teil des Denkmalschutzes, sodass hier nicht immer Veränderungen möglich sind“, weiß der Architekt. Durch eine von ihm entwickelte Fluchtweggaube lassen sich jedoch zwei in Trittstellung gebrachte Stufen über die Traufe hinweg nach außen klappen, sodass eine geeignete Rettungsfläche für die Feuerwehr entsteht. In geschlossenem Zustand bleibt die Fluchtweggaube jedoch als solche unsichtbar und verändert damit nicht das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes. Durch diese und ähnliche bauliche Lösungen lassen sich die Ansprüche des Denkmal- und Brandschutzes vereinen.21.02.2021
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