Pflegegerechtes Wohnen: Im Alter oder mit Behinderung

Kaum jemand kann sich dem natürlichen Altersprozess entziehen und dieser ist leider häufig mit lästigen Bewegungseinschränkungen verbunden. Damit die Lebensfreude nicht eingeschränkt wird, sollte rechtzeitig geplant werden. Ein Einbau empfiehlt sich auch aus dem Grund, dass man die Eventualitäten für den Bedarf an Pflegekräften einplanen sollte. 
Pflegegerechtes Wohnen: Im Alter oder mit Behinderung. Foto: pixabay.com
Pflegegerechtes Wohnen: Im Alter oder mit Behinderung. Foto: pixabay.com
Für die Pflegekräfte wird das Haus bzw. die Wohnung in vielen Fällen zu einer Art zweites zu Hause. Aus diesem Grund sollte man es auch in diesem Sinne einrichten damit sich die Pflegekraft wohlfühlen kann. Viele Pflegekräfte kommen heute aus dem Ausland nach Deutschland. Besonders Pflegekräfte aus Polen sind sehr beliebt, weil die kulturellen Unterschiede nicht sehr groß sind. Pflegekräfte sollten auch gut entlohnt werden. Erst durch eine gegenseitige Erkenntnis wird die Akzeptanz erhöht.  Dies fördert eine fruchtbare Beziehung zwischen dem Betroffenen und der Pflegekraft. Im Idealfall findet man eine Bezugsperson, die auch für einen längeren Zeitraum als Pflegekraft zur Verfügung steht. 

Worauf sollte beim behinderungsgerechten Bauen geachtet werden?

Bevor mit den Planungsarbeiten begonnen wird, sollte man sich mit der Situation intensiv beschäftigten. Gleichzeitig sollte aber auch eine zukunftsweisende und altersgerechte Bauweise bevorzugt werden. Dies bedingt in erster Linie, dass man sich zum Beispiel mit der Notwendigkeit vertraut macht, dass bestimmte Umbau- und Anpassungsarbeiten im Alter ohnedies notwendig sein werden. Diesem Umstand muss man auch unabhängig von der ursächlichen Bedingtheit gerecht werden. 

Die Ursache für den erforderlichen Umbau bleibt sekundär

Wenn zum Beispiel der Umbau aufgrund einer Sportverletzung und damit einhergehenden Bewegungseinschränkung oder gar einer gänzlichen Bewegungsunfähigkeit verbunden ist, wird man zum Beispiel eine Rampe für den Rollstuhl benötigen. Ist man der Eigentümer des Hauses, wird man sich hier noch vergleichbar leichttun. Mietet man allerdings eine Wohnung (und ist diese im Erdgeschoß gelegen), dann wird man ein Ansuchen an den Eigentümer stellen müssen. Die Überarbeitung erfolgt dann meist in Übereinkunft mit dem Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung. In der Regel sind umfassende Arbeiten erforderlich. Größere Umbauarbeiten können auch im Wohnbereich, im Schlafzimmer oder der Küche erforderlich sein. Wichtig ist die Erkenntnis, dass man vorausschauend bauen sollte. Wenn bereits umfangreiche Umbauarbeiten notwendig werden, dann sollte man auch gleich eine altersgerechte Wohnung einplanen und dies unabhängig der primären Bestimmung für die Wohnung.

Quelle: a.b.

27.11.2020

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