Neues Gerichtsurteil: Steuern sparen mit einem Mehrfamilienhaus

Fast niemand legt sein Geld mehr in Sparanlagen auf der Bank an. Mehrfamilienhäuser sind eine gute Alternative, sich den Traum vom eigenen Zuhause zu erfüllen und gleichzeitig Einnahmen durch Vermietung zu generieren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BFH) zeigt zudem, wie Bauherren von Mehrfamilienhäusern von Steuervorteilen profitieren können, in dem sie Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen.
Viele Deutsche haben das Sparen auf der Bank aufgrund der Niedrigzinsphase schon lange aufgegeben und suchen nach einer anderen, rentablen Möglichkeit ihr Geld anzulegen. Immer mehr investieren in Immobilien und vermieten diese. Das bringt Geld, vor allem, weil die Mieten auch in Zukunft steigen.

Hierbei kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Mit dem Bau eines Zweifamilienhauses lassen sich nicht nur Einnahmen durch Vermietung generieren, man kann sich auch selbst den Traum vom Eigenheim erfüllen. Dank einem Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes profitieren Bauherren eines Mehrfamilien- oder Mehrgenerationshauses zudem von erheblichen Steuervorteilen!

Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen

Wer eine Immobilie baut und diese danach vermieten möchte, kann dank der niedrigen Zinsen und bei ausreichender hoher Eigenkapitalleistung den Hausbau weitestgehend mit den Einnahmen der Miete(n) gegenfinanzieren. Anfallende Schuldzinsen einer Baufinanzierung dienen in diesem Fall dem Erwerb von Einnahmen und können daher als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Voraussetzung ist: Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Schuldzins und den Einkünften bestehen. Bei einer Immobilie, die komplett vermietet wird, ist dieser Zusammenhang unumstritten, doch bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, welches zum Teil selbstbewohnt wird, kommt es bei der Steuer immer wieder zu Problemen.

Bundesfinanzhof bestärkt geltende Rechtsprechung

Das am 04.02.2020 gefällte Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt nun die aktuell geltende Rechtsprechung: Auch Bauherren oder Käufer von Mehrfamilienhäusern können die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen und so von Steuervorteilen profitieren – unter einigen Voraussetzungen! Wichtig dabei ist die Schaffung klar abgegrenzter Baukonten, eins für jede Wohnung. So können Baukosten eindeutig dem jeweiligen Gebäudeteil zugewiesen werden. Auch Eigenkapital und Darlehenssumme müssen fest entweder dem einen oder dem anderen Konto zugeteilt werden. So kann das eingebrachte Eigenkapital für den selbstgenutzten Wohnraum verwendet werden, die Darlehenssumme und somit auch die Schuldzinsen werden dem vermieteten Teil des Hauses zugeordnet. Sollte die eigene Wohnung nicht komplett durch Eigenkapital finanzierbar sein, müsste in diesem Fall ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden.

Quelle: Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

13.08.2020

Hausbaunews

Fingerhut Haus: Energieeffizient bauen ...

Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher stehen bei vielen Bauinteressierten im Fokus. Dabei beginnt Energieeffizienz deutlich früher – mit einer luftdichten Gebäudehülle. Sie ...

Nachbarschaftliche Energie: Solarstrom ...

Die Vision, den auf dem eigenen Dach erzeugten Solarstrom nicht nur für den Eigenbedarf zu verwenden, sondern auch mit den direkten Nachbarn zu teilen, wird für viele Hausbesitzer, die ihr Zuhause ...

Vorsicht im Garten: Warum Gartenarbeit ...

Igel gehören zu den beliebtesten Wildtieren in Deutschland. Dabei tragen Millionen Hobbygärtner unbewusst zu ihrem Rückgang bei, während sie ihre Gärten sommerfest machen. Denn der Garten steckt ...

Sanierung oder Fertighaus? Wann sich ...

Wer über den Bau des eigenen Zuhauses nachdenkt, landet schnell beim Fertighaus: kalkulierbare Preise, kurze Bauzeiten, erprobte Grundrisse. Für viele Bauherren ist das ein guter Weg – aber nicht ...

Der Pool im Garten als Antwort auf ...

Die Sommer in Deutschland werden im Durchschnitt länger und intensiver, anhaltende Hitzeperioden verändern den Alltag spürbar. Was früher als Ausnahme galt, wird zunehmend zur Regel – Tage mit ...

Moderne Fertighäuser erinnern an den ...

Für Architekt Walter Gropius, den Gründer des Bauhauses, lag die Wurzel aller Kreativität im Handwerk. Maler, Bildhauer oder Architekten – für ihn waren sie untrennbar mit der Baukunst ...

Musterhäuser

Premium 152/58 edition

Preis ab
490.990 €
Fläche
208,36 m²
Domizil 192

Preis ab
379.890 €
Fläche
188,03 m²
Modern 179

Preis
auf Anfrage
Fläche
178,13 m²
Hannah 133

Preis ab
108.800 €
Fläche
110,00 m²
Lichthaus 152

Preis ab
297.420 €
Fläche
150,60 m²
Perfect 120 cube

Preis ab
262.700 €
Fläche
120,15 m²

0