Neues Gerichtsurteil: Steuern sparen mit einem Mehrfamilienhaus

Fast niemand legt sein Geld mehr in Sparanlagen auf der Bank an. Mehrfamilienhäuser sind eine gute Alternative, sich den Traum vom eigenen Zuhause zu erfüllen und gleichzeitig Einnahmen durch Vermietung zu generieren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BFH) zeigt zudem, wie Bauherren von Mehrfamilienhäusern von Steuervorteilen profitieren können, in dem sie Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen.
Viele Deutsche haben das Sparen auf der Bank aufgrund der Niedrigzinsphase schon lange aufgegeben und suchen nach einer anderen, rentablen Möglichkeit ihr Geld anzulegen. Immer mehr investieren in Immobilien und vermieten diese. Das bringt Geld, vor allem, weil die Mieten auch in Zukunft steigen.

Hierbei kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Mit dem Bau eines Zweifamilienhauses lassen sich nicht nur Einnahmen durch Vermietung generieren, man kann sich auch selbst den Traum vom Eigenheim erfüllen. Dank einem Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes profitieren Bauherren eines Mehrfamilien- oder Mehrgenerationshauses zudem von erheblichen Steuervorteilen!

Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen

Wer eine Immobilie baut und diese danach vermieten möchte, kann dank der niedrigen Zinsen und bei ausreichender hoher Eigenkapitalleistung den Hausbau weitestgehend mit den Einnahmen der Miete(n) gegenfinanzieren. Anfallende Schuldzinsen einer Baufinanzierung dienen in diesem Fall dem Erwerb von Einnahmen und können daher als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Voraussetzung ist: Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Schuldzins und den Einkünften bestehen. Bei einer Immobilie, die komplett vermietet wird, ist dieser Zusammenhang unumstritten, doch bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, welches zum Teil selbstbewohnt wird, kommt es bei der Steuer immer wieder zu Problemen.

Bundesfinanzhof bestärkt geltende Rechtsprechung

Das am 04.02.2020 gefällte Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt nun die aktuell geltende Rechtsprechung: Auch Bauherren oder Käufer von Mehrfamilienhäusern können die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen und so von Steuervorteilen profitieren – unter einigen Voraussetzungen! Wichtig dabei ist die Schaffung klar abgegrenzter Baukonten, eins für jede Wohnung. So können Baukosten eindeutig dem jeweiligen Gebäudeteil zugewiesen werden. Auch Eigenkapital und Darlehenssumme müssen fest entweder dem einen oder dem anderen Konto zugeteilt werden. So kann das eingebrachte Eigenkapital für den selbstgenutzten Wohnraum verwendet werden, die Darlehenssumme und somit auch die Schuldzinsen werden dem vermieteten Teil des Hauses zugeordnet. Sollte die eigene Wohnung nicht komplett durch Eigenkapital finanzierbar sein, müsste in diesem Fall ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden.

Quelle: Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

13.08.2020

Hausbaunews

Fertighausbranche fokussiert neue ...

Die Nachfrage nach seriellen und nachhaltigen Baukonzepten steigt. Die Lösungen der Fertighausbranche finden daher neben dem privaten Eigenheimbau zunehmend auch in neuen Geschäftsfeldern ...

Fertighaus kaufen: Wann lohnt sich ein ...

Wer ein Fertighaus kaufen möchte, steht oft vor der Frage, ob ein Immobilienmakler dabei wirklich einen Mehrwert bietet. Schließlich werben Fertighausanbieter mit schlüsselfertigen Paketen, ...

Schlafzimmer: Natürliche Materialien ...

Wer ein Fertighaus bezieht, hat oft bereits viel Energie in Grundriss, Dämmung und Fassade gesteckt, doch das Schlafzimmer bleibt häufig der letzte Raum, dem man sich widmet. Dabei lohnt es sich, ...

Umfrage: Jeder Zweite rechnet mit ...

Mehr als zwei Drittel der Deutschen blicken derzeit mit Sorge auf die Entwicklung der Energiekosten. Knapp jeder Zweite geht sogar davon aus, dass die Energiepreise auch nach einem möglichen Ende ...

Wohn-Riester nach der Reform: Mehr Geld ...

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen: Ab 2027 wird die Riester-Rente grundlegend neu geordnet. Das Ziel: private Altersvorsorge einfacher, flexibler und attraktiver machen. Neben Fonds und ...

Wie Technologie unser Wohnen ...

Wohnräume verändern sich derzeit so rasant, dass Technologien, die vor wenigen Jahren noch undenkbar schienen, heute bereits fester Bestandteil moderner Häuser und Wohnungen geworden sind. Was ...

Musterhäuser

Format 4-333

Preis ab
899.390 €
Fläche
344,85 m²
NIVO 140 F

Preis
auf Anfrage
Fläche
141,00 m²
Karesa

Preis
auf Anfrage
Fläche
161,97 m²
Cityline 3

Preis
auf Anfrage
Fläche
112,94 m²
Haus Seiler

Preis ab
435.000 €
Fläche
162,16 m²
Herrhoff 170

Preis ab
299.000 €
Fläche
170,00 m²

0