Neues Gerichtsurteil: Steuern sparen mit einem Mehrfamilienhaus

Fast niemand legt sein Geld mehr in Sparanlagen auf der Bank an. Mehrfamilienhäuser sind eine gute Alternative, sich den Traum vom eigenen Zuhause zu erfüllen und gleichzeitig Einnahmen durch Vermietung zu generieren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BFH) zeigt zudem, wie Bauherren von Mehrfamilienhäusern von Steuervorteilen profitieren können, in dem sie Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen.
Viele Deutsche haben das Sparen auf der Bank aufgrund der Niedrigzinsphase schon lange aufgegeben und suchen nach einer anderen, rentablen Möglichkeit ihr Geld anzulegen. Immer mehr investieren in Immobilien und vermieten diese. Das bringt Geld, vor allem, weil die Mieten auch in Zukunft steigen.

Hierbei kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Mit dem Bau eines Zweifamilienhauses lassen sich nicht nur Einnahmen durch Vermietung generieren, man kann sich auch selbst den Traum vom Eigenheim erfüllen. Dank einem Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes profitieren Bauherren eines Mehrfamilien- oder Mehrgenerationshauses zudem von erheblichen Steuervorteilen!

Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen

Wer eine Immobilie baut und diese danach vermieten möchte, kann dank der niedrigen Zinsen und bei ausreichender hoher Eigenkapitalleistung den Hausbau weitestgehend mit den Einnahmen der Miete(n) gegenfinanzieren. Anfallende Schuldzinsen einer Baufinanzierung dienen in diesem Fall dem Erwerb von Einnahmen und können daher als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Voraussetzung ist: Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Schuldzins und den Einkünften bestehen. Bei einer Immobilie, die komplett vermietet wird, ist dieser Zusammenhang unumstritten, doch bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, welches zum Teil selbstbewohnt wird, kommt es bei der Steuer immer wieder zu Problemen.

Bundesfinanzhof bestärkt geltende Rechtsprechung

Das am 04.02.2020 gefällte Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt nun die aktuell geltende Rechtsprechung: Auch Bauherren oder Käufer von Mehrfamilienhäusern können die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen und so von Steuervorteilen profitieren – unter einigen Voraussetzungen! Wichtig dabei ist die Schaffung klar abgegrenzter Baukonten, eins für jede Wohnung. So können Baukosten eindeutig dem jeweiligen Gebäudeteil zugewiesen werden. Auch Eigenkapital und Darlehenssumme müssen fest entweder dem einen oder dem anderen Konto zugeteilt werden. So kann das eingebrachte Eigenkapital für den selbstgenutzten Wohnraum verwendet werden, die Darlehenssumme und somit auch die Schuldzinsen werden dem vermieteten Teil des Hauses zugeordnet. Sollte die eigene Wohnung nicht komplett durch Eigenkapital finanzierbar sein, müsste in diesem Fall ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden.

Quelle: Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

13.08.2020

Hausbaunews

Simplify your kitchen!

Die Küche ist mittlerweile Lifestyle-Ort Nummer eins. Kein Wunder also, dass eine hochwertige Ausstattung, die das Schnippeln und Brutzeln noch komfortabler gestaltet, mehr als willkommen ist. Doch ...

RENSCH-HAUS mit Jubiläumsurkunde ...

Das osthessische Unternehmen RENSCH-HAUS aus Kalbach-Uttrichshausen ist seit 55 Jahren Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). Im Rahmen der BDF-Jahrestagung in Marburg mit rund 250 ...

Zentrale Lüftungssysteme

Wer ein Eigenheim plant, denkt meist auch über den Einbau eines zentralen Lüftungssystems nach. Die flüsterleisen Anlagen werden im Neubau oder bei umfassenden Modernisierungen eingesetzt. Sie ...

Architektenhaus als Fertighaus: So ...

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen untrennbar mit dem Wunsch nach Individualität verbunden. Ein Haus, das nicht von der Stange kommt, sondern die eigene Persönlichkeit, die ...

Wie lange kann ich ein Balkonkraftwerk ...

Die Lebensdauer eines Balkonkraftwerks mit Speicher ist entscheidend für Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Mini-Solaranlagen auf dem Balkon erzeugen Strom direkt vor Ort, reduzieren Netzbezug ...

BDF zeichnet massa haus für 25 Jahre ...

Seit 25 Jahren ist massa haus Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). Im Zuge dessen setzt sich der Ausbauhaushersteller aus Simmern für firmenübergreifende Brancheninteressen der ...

Musterhäuser

CONCEPT-M 177 Freiburg

Preis ab
660.042 €
Fläche
220,96 m²
Helsinki

Preis
auf Anfrage
Fläche
167,00 m²
Zürich

Preis ab
454.700 €
Fläche
185,00 m²
Cuxhaven

Preis ab
374.700 €
Fläche
120,00 m²
Erlangen

Preis ab
359.000 €
Fläche
144,00 m²
Küstner

Preis
auf Anfrage
Fläche
183,00 m²

0