Neues Gerichtsurteil: Steuern sparen mit einem Mehrfamilienhaus

Fast niemand legt sein Geld mehr in Sparanlagen auf der Bank an. Mehrfamilienhäuser sind eine gute Alternative, sich den Traum vom eigenen Zuhause zu erfüllen und gleichzeitig Einnahmen durch Vermietung zu generieren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BFH) zeigt zudem, wie Bauherren von Mehrfamilienhäusern von Steuervorteilen profitieren können, in dem sie Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen.
Viele Deutsche haben das Sparen auf der Bank aufgrund der Niedrigzinsphase schon lange aufgegeben und suchen nach einer anderen, rentablen Möglichkeit ihr Geld anzulegen. Immer mehr investieren in Immobilien und vermieten diese. Das bringt Geld, vor allem, weil die Mieten auch in Zukunft steigen.

Hierbei kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Mit dem Bau eines Zweifamilienhauses lassen sich nicht nur Einnahmen durch Vermietung generieren, man kann sich auch selbst den Traum vom Eigenheim erfüllen. Dank einem Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes profitieren Bauherren eines Mehrfamilien- oder Mehrgenerationshauses zudem von erheblichen Steuervorteilen!

Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen

Wer eine Immobilie baut und diese danach vermieten möchte, kann dank der niedrigen Zinsen und bei ausreichender hoher Eigenkapitalleistung den Hausbau weitestgehend mit den Einnahmen der Miete(n) gegenfinanzieren. Anfallende Schuldzinsen einer Baufinanzierung dienen in diesem Fall dem Erwerb von Einnahmen und können daher als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Voraussetzung ist: Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Schuldzins und den Einkünften bestehen. Bei einer Immobilie, die komplett vermietet wird, ist dieser Zusammenhang unumstritten, doch bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, welches zum Teil selbstbewohnt wird, kommt es bei der Steuer immer wieder zu Problemen.

Bundesfinanzhof bestärkt geltende Rechtsprechung

Das am 04.02.2020 gefällte Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt nun die aktuell geltende Rechtsprechung: Auch Bauherren oder Käufer von Mehrfamilienhäusern können die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen und so von Steuervorteilen profitieren – unter einigen Voraussetzungen! Wichtig dabei ist die Schaffung klar abgegrenzter Baukonten, eins für jede Wohnung. So können Baukosten eindeutig dem jeweiligen Gebäudeteil zugewiesen werden. Auch Eigenkapital und Darlehenssumme müssen fest entweder dem einen oder dem anderen Konto zugeteilt werden. So kann das eingebrachte Eigenkapital für den selbstgenutzten Wohnraum verwendet werden, die Darlehenssumme und somit auch die Schuldzinsen werden dem vermieteten Teil des Hauses zugeordnet. Sollte die eigene Wohnung nicht komplett durch Eigenkapital finanzierbar sein, müsste in diesem Fall ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden.

Quelle: Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

13.08.2020

Hausbaunews

Den perfekten Bodenbelag auswählen

Die Entscheidung für den richtigen Bodenbelag ist weit mehr als nur eine Frage der Optik. Es geht um Langlebigkeit, Komfort und praktische Alltagstauglichkeit. Während manche Hausbesitzer spontan ...

Wohlfühlklima schaffen: Licht, Farben und ...

Ein neues Zuhause zu gestalten, ist mehr als nur Wände zu ziehen und Böden zu verlegen. Es geht darum, Atmosphäre zu schaffen – Räume, in denen man gerne lebt, sich zurückzieht, aufatmet. ...

40 Jahre im BDF: Fingerhut Haus ausgezeichnet

Für seine 40-jährige Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) wurde der Haushersteller Fingerhut Haus aus Neunkhausen jetzt mit einer Jubiläumsurkunde ausgezeichnet. Die ...

Langfristige Geldanlage

Lohnt sich aktuell eine Immobilie als Geldanlage? Diese Frage stellen sich wieder mehr Menschen, nachdem die Preise zumindest im Gebrauchtmarkt zurückgegangen und die Zinsen bei unter vier Prozent ...

Starke Basis für Ihr Bauprojekt: Der Kauf von ...

Wer ein Fertighaus plant, denkt in erster Linie an Grundrisse, Raumaufteilung, Ausstattung und Energieeffizienz. Doch die eigentliche Stabilität des Hauses hängt von unsichtbaren Bauelementen ab, ...

Mach dich schlau beim Bau

Der Wunsch nach einem eigenen Zuhause ist ungebrochen – viele Menschen träumen davon, den Mietvertrag gegen die eigenen vier Wände einzutauschen. Doch auf dem Weg zum Eigenheim warten zahlreiche ...

Musterhäuser

Sensation-E-133 E4

Preis ab
173.099 €
Fläche
132,87 m²
Suro

Preis
auf Anfrage
Komfort BS 125

Preis
auf Anfrage
Fläche
125,00 m²
Design 19.2

Preis
auf Anfrage
Fläche
209,00 m²
Balance Poing

Preis ab
425.000 €
Fläche
181,00 m²
White&Black 120 Basic ...

Preis ab
149.680 €
Fläche
122,13 m²

0