Bundesrat besiegelt Solardeckel-Fall
Das Ausbautempo der Photovoltaik müsse nun kurzfristig verdreifacht werden, um die Klimaziele zu erreichen. Gemeinsam mit deutlich mehr Speichern und grünem Wasserstoff könne der beschlossene Atom- und Kohleausstieg kompensiert werden, so der BSW. „Die niedrigen gesetzlichen Ausbaukorridore für die Solartechnik wurden seit zehn Jahren nicht angepasst und sind nicht mehr zeitgemäß. Sie müssen schnellstmöglich angehoben werden und einem absehbar deutlich wachsenden Strombedarf, verschärften Klimazielen und dem Atom- und Kohleausstieg Rechnung tragen“, so Körnig.
Die Erzeugung von Solarstrom steht im Kraftwerksmaßstab bei durchschnittlichen Erzeugungskosten von nur fünf Cent je Kilowattstunde inzwischen auf der Schwelle zur Wettbewerbsfähigkeit, belegt unterdessen ein Gutachten von Marktforschern der enervis energy advisors, das der BSW gemeinsam mit der Innovationsplattform The smarter E Europe initiiert hat. Demnach könnten in den 20er Jahren bereits 8,5 Gigawatt an neuen Kraftwerkskapazitäten in Deutschland förderfrei errichtet werden. Durch Einführung eines CO2-Mindestpreises in Höhe von 40 Euro je Tonne ließen sich die förderfrei zu errichtenden Kraftwerkskapazitäten mehr als verdoppeln, so die Marktforscher. Insbesondere in der zweiten Hälfte der 20er Jahre werde die Förderabhängigkeit spürbar sinken.
Auch aus neuen Solardächern kann Strom inzwischen für weniger als 10 Cent je Kilowattstunde erzeugt werden. „Eine klare Erwartungshaltung in der Bevölkerung und die große Zustimmung in Bundestag und Bundesrat zur Fortsetzung der Solarförderung stimmen uns zuversichtlich, dass die Bundesregierung jetzt weitere Marktbarrieren beseitigen wird“, erklärte Körnig. Der Verband hat der Politik dazu inzwischen einen 7 Punkte-Fahrplan vorgelegt. Neben der Einführung von CO2-Mindestpreisen steht die Abschaffung der „Sonnensteuer“, der Belastung selbst genutzten Solarstroms mit der EEG-Umlage, weit oben auf der Wunschliste. „Unfaire Investitionsbedingungen wie eine viel zu niedrige Bepreisung von CO2-Verschmutzungsrechten bei einer gleichzeitigen Belastung von Solaranlagenbetreibern mit der ‚Sonnensteuer‘ verlängern künstlich die Förderabhängigkeit der Photovoltaik.“
04.08.2020
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