Auch Verkäufer zahlen künftig mit
Das Gesetz vereinheitlicht den Umgang mit der Maklerprovision, der bislang in jedem Bundesland anders aussieht. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen trägt derzeit noch der Käufer die gesamte Maklerprovision. Auch in anderen Regionen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt ist es durchaus Praxis, dass Verkäufer die Provision auf den Käufer abwälzen - auch wenn "auf dem Papier" die Gebühr geteilt wird.
Neu ist zudem, dass für Maklerverträge für Häuser und Wohnungen die Textform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden. Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.
Außerdem: Nur, wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Käufer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.
Nebenkosten beim Erwerb senken
Ausdrücklich will der Gesetzgeber durch das Absenken der Nebenkosten beim Immobilienerwerb die Bildung von Wohneigentum erleichtern. Das begrüßt der Verband Wohneigentum "als richtiges und wichtiges Ziel", befürchtet allerdings, dass die jetzt beschlossene Entlastung dafür nicht ausreicht. Für den VWE wäre das Bestellerprinzip analog zum Mietrecht eine "eindeutige und faire Lösung" und würde für Käufer eine größere Entlastung bedeuten, da in der Regel der Verkäufer den Makler beauftragt."Die Nebenkosten belasten mit rund 20 Prozent der Erwerbssumme die Baufinanzierung enorm, trotz niedriger Zinsen. Sie sind für viele Familien eine wesentliche Hürde für den Eigentumserwerb, zumal sie nicht über Kredite finanziert werden können. Ob diese begrenzte Entlastung bei den Maklergebühren tatsächlich dazu führen wird, dass mehr Menschen sich ein Häuschen leisten können, bleibt abzuwarten", sagt VWE-Präsident Manfred Jost. Er plädiert dafür, auch Notar- und Gerichtsgebühren zu überprüfen und vor allem die Grunderwerbsteuer für selbstnutzende Wohneigentümer zu reduzieren.
30.07.2020
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