VPB stellt neuen Ratgeber zum Erbbaurecht vor

Knappes Bauland, steigende Baupreise und der Wunsch nach kurzen Wegen im Alltag haben in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen in die Städte gezogen. Wer verdichtet wohnt, kann nachhaltiger und effizienter wirtschaften. In Zeiten von Corona vermissen allerdings gerade Familien den eigenen Garten als Freiraum. Wer demnächst bauen oder kaufen möchte, fragt sich deshalb: Welcher Weg ist der richtige?
Möglichkeiten, im Grünen zu wohnen, ohne weitere Flächen zu zersiedeln, sieht der Verband Privater Bauherren (VPB) in der Bebauung bereits vorhandener Bauflächen. Neben dem Altbaukauf mit Sanierung oder Abbruch und Neubau bietet sich vor allem der Erbbau an. Dazu hat der VPB nun den neuen Ratgeber „Erbpacht oder Erbbaurecht - Eine Alternative zum Grundstückskauf?“ veröffentlicht. Interessierte können ihn ab sofort im Servicebereich unter www.vpb.de kostenlos herunterladen.

Erbbaugrundstücke werden in der Regel von Kommunen und kirchlichen Institutionen für eine begrenzte Zeitspanne angeboten, oft bis zu 99 Jahre. Die Grundstückseigentümer kommen mit dem Angebot vor allem jungen Familien entgegen, denn Erbbaurecht rechnet sich vor allem für jene, die nur wenig ansparen können. Das sind insbesondere private Bauherren, die zwar ein Haus finanzieren können, nicht aber auch noch ein Baugrundstück dazu.

Ob sich die Erbpacht für die privaten Bauherren lohnt, kommt darauf an, was im Vertrag steht. Der kann relativ flexibel gestaltet werden. Wer einen Erbbaurechtsvertrag unterzeichnet, muss diesen Vertrag folglich genauso intensiv prüfen, wie einen Kaufvertrag. Dabei hilft der neue VPB-Ratgeber, der die Vor- und Nachteile des Erbbaurechts auflistet und die Konsequenzen für Bauherren beschreibt.

Erbbaurecht ist auch für jene privaten Bauherren interessant, die ein zentral gelegenes Grundstück suchen, das sie ohne Investor und nach eigenen Vorstellungen bebauen können – vorausgesetzt, der gültige Bebauungsplan lässt die Realisierung der individuellen Wünsche zu. Und wer auf dem Erbbaugrund schlüsselfertig und ohne eigenen freien Architekten baut, muss natürlich ebenso auf die sorgfältige Planung sowie die laufende Bau- und Qualitätskontrolle achten, wie Bauherren auf eigenem Grundstück. Schließlich wollen alle lange in ihrem mängelfreien Haus wohnen und es eines Tages vielleicht noch gewinnbringend verkaufen! Die bautechnische Vertragsprüfung ebenso wie die baubegleitende Qualitätskontrolle übernehmen alle VPB-Berater natürlich auch bei Erbbaugrundstücken!

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)

16.06.2020

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