Elektroarbeiten: Das dürfen Heimwerker selbst!
Niederspannungsverordnung: Elektroinstallationen nur vom Fachmann
Das Arbeiten mit elektrischem Strom ist gefährlich. Eine falsch installierte Anlage verursacht Überspannung, Kurzschluss oder einen Kabelbrand. Im schlimmsten Fall führt ein Fehler zu einem tödlichen Stromschlag. Bedingt durch die hohen Risiken bei Elektroinstallationen ist die Ausübung an den Meisterbrief gebunden. Nur Elektriker, die beim Stromversorger eingetragen sind, dürfen elektrische Installationen vornehmen. Das wird in der Niederspannungsverordnung geregelt.Von dieser Vorschrift gibt es keine Ausnahme. Ein Heimwerker darf Lampen zwar selbst aufhängen oder abmontieren, das Anschließen oder Abschließen vom Stromnetz ist aber gesetzlich nicht erlaubt. Viele Heimwerker führen diese Arbeiten trotzdem aus. In der Realität wird nicht überprüft, wer die Lampen angeschlossen hat. Probleme treten erst dann auf, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Schäden, die durch eine nicht fachgerechte Installation verursacht werden, müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Auch die Garantie des Herstellers kann erlöschen, wenn ein Elektrogerät nicht vom Fachbetrieb angeschlossen wurde.
Eigenleistung reduziert die Installationskosten beim Hausbau erheblich
Bei der Elektroinstallation im Neubau gibt es aber trotzdem Arbeiten, die ein Laie übernehmen darf. Sie machen die Hälfte der Arbeitszeit für die Neuinstallation aus. Dazu zählen alle Tätigkeiten, die nicht an das Stromnetz gebunden sind. Laut eines Magazinartikels des Vergleichsportals idealo zu diesem Thema zählen dazu beispielsweise das Aufstemmen von Kabelverlegungsschlitzen und das Verlegen von Rohren oder Leitungen. Das Setzen von Unterputzdosen und Einmauern des Zählerschranks ist demnach ebenfalls erlaubt. Der Laie darf auch Kabel und Drähte in die Leerrohre einziehen. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit dem Elektriker. Dieser überprüft die Arbeit des Heimwerkers und nimmt den Anschluss an den Stromkreis vor.
Erlaubte Arbeiten an der Elektrik
Die Sicherungen im Verteilerkasten schützen vor Überlast. Sie verhindern Schäden an Stromleitungen und so einen gefährlichen Kabelbrand. Außer den Kippsicherungen ist auch ein Fehlerstrom-Schutzschalter im Verteilerkasten. Wenn der FI-Schalter oder eine Sicherung ausgelöst hat, darf auch der Laie diese wieder einschalten. Es dürfen aber keine elektrischen Arbeiten am Sicherungskasten vorgenommen werden. Falls der Sicherungsautomat wieder auslöst, muss eine Elektrofachkraft den Stromkreis prüfen und den vorliegenden Fehler beseitigen.Kleine Elektroarbeiten, wie beispielsweise das Auswechseln von Leuchtmitteln sind erlaubt. Aber auch hier sind die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dazu zählt vor allem eine Überprüfung auf Spannungsfreiheit. Das Wechseln der Glühbirne oder Röhre darf nur bei gezogenem Netzstecker und bei ausgeschalteter Lampe erfolgen.
28.05.2020
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