Nicht bei mir! begrüßt Anpassung der KfW-Förderung

Zum 1. April 2019 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderbedingungen im Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ aktualisiert. Neuerdings sind auch Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherungstechnik aus dem Smart-Home-Bereich förderfähig. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ begrüßt die Anpassungen.
Ausgenommen von der Förderung sind Infraschall-Alarmanlagen. Um von der KfW-Förderung zu profitieren, müssen Verbraucher die Arbeiten zum Einbruchschutz von einem Fachbetrieb durchführen lassen. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr gefördert.

„Je komplexer die Schutzmaßnahmen sind, desto wichtiger ist es, sich an einen Fachbetrieb zu wenden und sich ausführlich beraten zu lassen“, gibt Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ zu bedenken. Insbesondere wenn minderwertige Smart-Home-Anwendungen eigenständig verbaut werden, können sich durch fehlende oder mangelnde Software-Updates neue Sicherheitslücken auftun. Es sei daher zu begrüßen, dass Materialkosten bei Eigenleistung nicht mehr für die Förderung infrage kommen, so Rieche.

Die KfW fördert die Nachrüstung von Einbruchschutztechnik im Programm „Altersgerechtes Umbauen“. Je nach Höhe der Investitionen gibt es einen Zuschuss von mindestens 100 bis maximal 1.600 Euro. Darüber hinaus hilft ein zinsgünstiger KfW-Kredit aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ dabei, Einbruchschutz und Energieeffizienz in einer Maßnahme zu realisieren. Im Koalitionsvertrag ist außerdem festgehalten, dass die Förderung des Einbruchschutzes auf Neubauten ausgeweitet werden soll. Dieser Plan ist jedoch noch nicht umgesetzt worden.

Die Initiative für aktiven Einbruchschutz hat alle Informationen zur KfW-Förderung von Einbruchschutz-Maßnahmen übersichtlich auf ihrer Internetseite www.nicht-bei-mir.de zusammengestellt. Neben Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Interessierte dort auf einer interaktiven Karte qualifizierte Sicherheitsunternehmen in ihrer Nähe, die sie rund um den Einbruchschutz beraten und förderfähige Maßnahmen umsetzen können.

Quelle: Initiative für aktiven Einbruchschutz “Nicht bei mir!”

06.06.2019

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