Baucontrolling erfordert Kompetenznachweis
Will der Endinvestor das Entstehungsrisiko eines Gebäudes mindern, so sollten die stichprobenartigen Bauqualitätskontrollen als sogenannte baubegleitende Qualitätsüberwachung (= BQÜ) durchgeführt werden. Diese „Baucontrolling-Leistungen“ werden ebenfalls von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden angeboten. „Nachweislich verfügen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen über eine hohe Fachexpertise und sind durch ihre Bestellung zu Unparteilichkeit verpflichtet. Zwei wichtige Parameter für ein transparentes Baucontrolling“, so das Fazit des Sachverständigen Hartmann.
27.11.2018
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