Tipp: Das Finanzamt hilft bei Umzug

Ein Umzug ist anstrengend und teuer. Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Aufwendungen für einen beruflichen Umzug beispielsweise lassen sich teilweise über die Steuererklärung als Werbungskosten zurückholen.
Aber auch wer privat eine Möbelspedition bestellt, wird vom Fiskus unterstützt: 20 Prozent der Lohnkosten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abgezogen. Voraussetzungen: die Rechnung weist sowohl den Lohnkostenanteil als auch die Mehrwertsteuer separat aus und wurde nicht bar bezahlt. Außerdem können bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden, etwa für das Streichen der neuen Wohnung. 

Quelle: tun

18.11.2018

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