Heizungspumpe: Stromfresser im Keller

Im Heizungskeller schlummert oft großes Einsparpotenzial. Die Heizungsumwälzpumpe transportiert das warme Wasser vom Heizkessel zu den Heizkörpern oder der Fußbodenheizung, damit es in den Wohnräumen warm wird. Ältere Heizungspumpen sind so ineffizient wie Glühbirnen im Vergleich zu LEDs. Sie leisten zwar mit durchschnittlich 80 Watt ihren Dienst im Dauerbetrieb, allerdings mit hohen Energieverlusten.
Die „LEDs“ unter den Heizungspumpen sind Hocheffizienzpumpen. Mit 10 bis 20 Watt benötigen sie nur einen Bruchteil der Energie für die gleiche Arbeit, und dies auch nur, wenn es notwendig ist. Hocheffizienzpumpen sind bei neuen Heizungsanlagen mittlerweile Standard. Bei älteren Anlagen lohnt sich ein Blick in den Heizungskeller.

Im Schnitt lässt sich die Pumpenleistung beim Austausch um 80 Prozent reduzieren. Dadurch können jährlich rund 95 Euro Stromkosten gespart werden. Heizungsumwälzpumpen mit mehreren Leistungsstufen sind häufig zu hoch eingestellt. Durch die Einstellung einer niedrigeren Stufe, lassen sich im Schnitt rund 45 Euro pro Jahr einsparen. Energie sparen lässt sich auch mit einer Reduzierung der Pumpenlaufzeit. In einigen Haushalten läuft die Heizungspumpe auch im Sommerhalbjahr durch, ohne dass dies notwendig wäre.

Ob sich der Austausch der Heizungspumpe lohnt und zu allen anderen Fragen des Energiesparens berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. Wichtig ist, dass zum Beratungstermin Fotos der Heizungspumpe mitgebracht werden. Wer nicht nur seine Pumpe sondern gleich die ganze Heizungsanlage erneuern will, dem helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale dabei die vorliegenden Angebote auf Vollständigkeit und Genauigkeit zu prüfen.

Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

25.10.2018

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