Beim Hausbau gegen finanzielle Risiken absichern

Bei kaum einem Bauvorhaben läuft alles glatt. Aufgrund der hohen Streitwerte und der oftmals erforderlichen Sachverständigengutachten werden Bauprozesse sehr teuer. Daher empfiehlt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht), Rechtsanwalt Dr. Peter Sohn, sich zumindest mit den wichtigsten Versicherungen gegen schwerwiegende finanzielle Risiken abzusichern.
Private Bauherren tragen die Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert, auch wenn sie einen Architekten oder ein Bauunternehmen beauftragt haben. Darunter fallen die Sicherheit auf der Baustelle, die Einhaltung der Bauvorschriften sowie die Haftung für sämtliche Unfälle, die Personen auf oder wegen der Baustelle erleiden. „Hier empfehlen wir dringend den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie ersetzt Schäden, die Dritte durch das Vorhandensein und durch den Betrieb der Baustelle erleiden“, rät Sohn. Ein Schild, auf dem der Bauherr seine Haftung ausschließt oder auf andere überträgt, helfe rechtlich rein gar nicht, unterstreicht der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Mit der Bauleistungsversicherung werden alle unvorhergesehenen Schäden am im Bau befindlichen Gebäude selbst ersetzt. Da es sich dabei um eine sogenannte Allgefahrenversicherung handelt, ist die Ursache des eingetretenen Schadens unerheblich für den Versicherungsanspruch. Fachanwalt Sohn weist allerdings darauf hin: „Versichert sind alle Teile und Baustoffe für die Errichtung des Bauwerkes, die bereits verbaut sind. Der Bauherr sollte vor Abschluss der Versicherung daher genau prüfen, welche Schäden aufgrund welcher Ursachen einbezogen und welche ausgeschlossen sind.

Eine Feuer-Rohbauversicherung deckt Schäden ab, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosionen am Rohbau entstehen. Ersetzt werden auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten sowie Aufräum- und Abbruchkosten. In der Regel ist diese in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Wird also die Wohngebäudeversicherung schon bei Baubeginn abgeschlossen, ist der Rohbau regelmäßig bereits gegen Feuer beitragsfrei versichert, obwohl die Prämie für die Wohngebäudeversicherung selbst erst nach Fertigstellung des Gebäudes zu zahlen ist.

Aufgrund der hohen Streitwerte und der damit verbundenen Kosten, deckt die „normale“ Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten von Bauherren nicht ab. Daher rät Sohn zu einer speziellen Bauherrenrechtsschutzversicherung: „Da es üblicherweise eine mehrmonatige Wartezeit gibt, muss die Versicherung eine bestimmte Zeit vor Baubeginn abgeschlossen worden sein, damit ein Leistungsanspruch besteht.“

Eine Bauhelferversicherung empfiehlt sich beim Bau mit Freunden und Verwandten, da bei ihnen die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht greift. „Für Bauhelfer besteht außerdem eine Melde- und Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft, bei der sie pflichtversichert werden müssen“, erklärt Sohn.

Die Baufertigstellungsversicherung schützt vor Schäden infolge der Insolvenz des Bauunternehmers. Bei Zahlungsunfähigkeit stellt dieser in der Regel die Arbeiten ein, der Bauherr muss für die Fertigstellung andere Unternehmen beauftragen und die Bauzeit verlängert sich. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die die Baufertigstellungsversicherung abdeckt.

Um sich gegen unverschuldete Zahlungsunfähigkeit zu schützen, empfiehlt Sohn eine Restschuldversicherung: „Diese kann entweder gegen die Folgen von Tod, von Arbeitsunfähigkeit und Tod oder zusätzlich auch von einer Scheidung des Schuldners absichern. Besteht bereits eine Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung, ist der Abschluss möglicherweise überflüssig.“

Zunächst verursachen die Versicherungen Kosten, die sich meist nach dem Volumen der Bausumme richten. Im Vergleich zu den drohenden finanziellen Folgen sind die Versicherungsbeiträge jedoch die deutlich günstigere und sicherere Variante. 

Nach der Bauzeit ändert sich der Versicherungsbedarf und andere Versicherungen werden relevant, darunter die Wohngebäude-, Hausrat- oder Gebäudehaftpflichtversicherung.

Quelle: ARGE Baurecht

21.10.2018

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