Mit Vater Staat zum neuen Traumbad

Der Traum vom Eigenheim lässt sich auf viele Wege realisieren. Eine beliebte Variante ist der Kauf eines Hauses und die Renovierung nach den eigenen Vorstellungen. Bauherren, die in Eigenregie ihre eigenen vier Wände gestalten, können sehr viel Geld sparen. Sie profitieren dabei auch von staatlichen Leistungen für den Ausbau.
Mit Vater Staat zum neuen Traumbad. Foto: Pixels / pixabay.com
Mit Vater Staat zum neuen Traumbad. Foto: Pixels / pixabay.com
 
Steuervorteile und Darlehn aus staatlicher Hand sind eine willkommene Geldspritze für junge Eigenheimbesitzer. Gelder können bei Bund, Länder und in den Gemeinden akquiriert werden. Der folgende Text informiert über die besten Fördermittel für ein neues Traumbad nach eigenen Wünschen.

Energieeffizientes Bauen wird gefördert

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, unterstützt Haus- und Wohnungsbesitzer bei der Sanierung des Badezimmers. Gefördert werden Umbaumaßnahmen, bei denen ein energieeffizientes Bauen im Mittelpunkt steht. Von der KfW-Bank werden Baumaßnahmen durch Kredite mit Zinsen gefördert, die unter dem marktüblichen Niveau liegen. Lukrativ sind die Zuschüsse zu Investitionen im Bad.
 
Wer einen Umbau des Badezimmers plant, muss die Förderung durch die KfW-Bank vor Beginn der Bautätigkeiten beantragen. Wird der Bau oder Kauf eines Hauses geplant, muss der Antrag vor Unterzeichnung des Kaufvertrags gestellt werden. Ansprechpartner für einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Direktbanken. Auch bei der KfW-Bank selbst sowie bei Versicherungsanstalten ist die Antragsstellung möglich.

Bautätigkeiten von der Steuer absetzen

Anfallende Handwerkerkosten beim Umbau des Traumbads können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Pro Jahr können bis zu 20 Prozent der Kosten für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Wird das Bad in Etappen renoviert, können einzelne Maßnahmen in der kommenden Steuererklärung aufgeführt werden.

Wer seinen Anspruch auf Steuererstattung wahren möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. So muss die Rechnung an den Handwerker zwingend überwiesen werden. Die Rechnung darf erst nach erbrachter Leistung überwiesen werden. Vorauszahlungen sind von der Steuererstattung ausgenommen. Anrechnungsfähig sind zudem nur die Kosten für Lohn, Anfahrt und Verbrauchsmaterialien.

Ein neues Bad für das Alter

Im Alter ändern sich die Ansprüche an ein Traumbad. Eine bodenlose Dusche, ein barrierefreier Eingang zum Bad oder eine Toilette mit Haltegriff gewinnen mit zunehmenden Alter an Bedeutung. Für "wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" zahlen Pflegekassen an Menschen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit Zuschüsse.

Pro Maßnahme können bis zu 4.000 € für eine einzelne Maßnahme bewilligt werden. Bei mehreren Personen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit steigt der Zuschuss auf maximal 16.000 Euro. Mit dieser Summe ist der Traum von einem neuen Bad leichter zu realisieren. Je nach eigener finanzieller Situation muss ein Eigenanteil von bis zu 10 Prozent geleistet werden.

Quelle: s.sc.

19.06.2018

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