Rechnung nicht zu früh bezahlen

Ob das tatsächlich so ist, sollten unabhängige Sachverständige im Auftrag der Bauherren kontrollieren. Zahlen die Bauherren vorzeitig und ohne Kontrolle des Bauabschnitts, geben sie ihr einziges Druckmittel für eine schnelle Nachbesserung aus der Hand – ihr Geld. Und: Die noch sichtbaren Mängel werden im weiteren Verlauf des Baus überdeckt. Womöglich zeigen sie sich dann erst viel später, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist!
Der VPB rät deshalb, Rechnungen erst dann komplett zu bezahlen, wenn feststeht: Der betreffende Bauabschnitt ist komplett fertig und auch in Ordnung. Der Sachverständige kann auch angeben, wie viel Geld einbehalten werden kann. Das ist nämlich nicht die ganze Rate, sondern nur so viel, wie ein Drittunternehmer zur Nachbesserung der Bauleistung berechnen würde – plus eines Druckzuschlags, der regelmäßig den mutmaßlichen Nachbesserungskosten entspricht.
06.06.2025
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