Rechnung nicht zu früh bezahlen

Die meisten Verbraucher sind nur einmal Bauherren. Wegen des fehlenden Lerneffekts laufen wichtige Dinge beim Verbraucherbau deshalb immer wieder falsch. Dazu gehört nach Erfahrung der Sachverständigen aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren (VPB) das vorzeitige Bezahlen von Rechnungen.
VPB rät Bauherren: Rechnung nicht zu früh bezahlen. Foto: Pixabay.com
VPB rät Bauherren: Rechnung nicht zu früh bezahlen. Foto: Pixabay.com
So gut wie zu jedem Schlüsselfertighaus gibt es einen Bauvertrag mit einem Zahlungsplan. Der Zahlungsplan legt fest, wann welche Abschläge fällig werden. Die Rechnungen der Baufirmen kommen prompt, sobald der jeweilige Bauabschnitt erreicht ist. Bauherren sollten diese Rechnungen auch zügig bezahlen – allerdings nur dann, wenn sie absolut sicher sind, dass der jeweilige Bauabschnitt, auf den sich die Abschlagsrechnung bezieht, auch tatsächlich mängelfrei fertiggestellt ist.

Ob das tatsächlich so ist, sollten unabhängige Sachverständige im Auftrag der Bauherren kontrollieren. Zahlen die Bauherren vorzeitig und ohne Kontrolle des Bauabschnitts, geben sie ihr einziges Druckmittel für eine schnelle Nachbesserung aus der Hand – ihr Geld. Und: Die noch sichtbaren Mängel werden im weiteren Verlauf des Baus überdeckt. Womöglich zeigen sie sich dann erst viel später, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist!

Der VPB rät deshalb, Rechnungen erst dann komplett zu bezahlen, wenn feststeht: Der betreffende Bauabschnitt ist komplett fertig und auch in Ordnung. Der Sachverständige kann auch angeben, wie viel Geld einbehalten werden kann. Das ist nämlich nicht die ganze Rate, sondern nur so viel, wie ein Drittunternehmer zur Nachbesserung der Bauleistung berechnen würde – plus eines Druckzuschlags, der regelmäßig den mutmaßlichen Nachbesserungskosten entspricht.

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.

06.06.2025

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