Wenn Kunde König zur Last wird

Auf vielfältige Art und Weise versuchen einige Finanzinstitute im aktuellen Niedrigzinsumfeld, Verbraucher aus langfristigen, gut verzinsten Sparverträgen zu drängen – oder diese Verträge zu kündigen. Das zeigt eine Untersuchung bundesweit erhobener Verbraucherbeschwerden durch das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auf Grund der Ergebnisse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss: Die aufgezeigten Finanzinstitute stellen das Prinzip der Vertragstreue in Frage.
Um gut verzinste Sparverträge loszuwerden, versuchen einige Finanzinstitute Kunden zu beeinflussen. Damit diese selbst ihre Verträge beenden, heben einige beispielsweise einseitig die Nachteile der Verträge hervor, andere appellieren an die Verantwortung für das Bausparkollektiv oder drohen die Kündigung an, wenn man nicht den Tarif wechselt. In anderen Fällen legen Finanzinstitute Verträge zu Lasten der Kunden eng aus und nutzen beispielsweise eine nicht geleistete Nachzahlung der Sparbeiträge oder Anpassung der Tarife als Grundlage für eine Kündigung. Schließlich berufen sich einige auch auf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehene Kündigungsrechte eines Darlehensnehmers, um Sparverträge zu kündigen.

„Indem Finanzinstitute versuchen, Sparverträge zu beenden, deren vertraglich vereinbarte Laufzeit noch nicht erreicht ist oder die als langfristige Geldanlage zum Beispiel zur Altersvorsorge beworben wurden, stellen sie das Prinzip der Vertragstreue in Frage“, betont Beate Weiser, Referentin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

PRÄMIENSPARVERTRÄGE BETROFFEN

Betroffen sind neben zahlreichen Bausparverträgen in erster Linie Prämiensparverträge verschiedener Sparkassen. Diese zeichnen sich durch vergleichsweise geringe variable Sparzinsen aus, die mit zunehmender Laufzeit durch steigende Prämien ausgeglichen werden sollen. Nun, da vielfach die höchste Prämienstufe erreicht ist, versuchen einige Sparkassen, diese Verträge zu beenden.

„GEBOT DER WIRTSCHAFTLICHKEIT“ ALS KÜNDIGUNGSGRUND

Drei Kreissparkassen begründeten die Kündigungen von Prämiensparverträgen beispielsweise damit, als Unternehmen dem „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ zu unterliegen. Doch auch Verbraucher müssen wirtschaftlich denken und sind darauf angewiesen, rentable Verträge abzuschließen und zu behalten. „Wenn Finanzinstitute langfristige Sparverträge kündigen oder Kunden überreden, sich von diesen Verträgen zu trennen, wälzen sie die negativen Folgen des Niedrigzinsumfeldes einseitig auf die Verbraucher ab“, so Weiser. Aber nur wenige Finanzinstitute berücksichtigen die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, etwa indem sie bei Beendigungen alle vereinbarten Zinsen vorab bezahlen oder Verbrauchern zumindest einen finanziellen Ausgleich anbieten.

KÜNDIGUNGSRECHTE UMSTRITTEN

In den betroffenen langfristigen Spar- und Bausparverträgen war ein Kündigungsrecht des Anbieters häufig nicht vereinbart. Um dennoch kündigen zu können, nutzen einige Anbieter die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, u. a. des Darlehensrechts. Die Verbraucherzentralen und der vzbv gehen im Wege der Verbandsklage gegen einzelne Kündigungen vor.

QUELLENBASIS DER UNTERSUCHUNG

Grundlage der Untersuchung ist das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters. Dabei handelt es sich um eine qualitative Datenbank, in die die Beratungskräfte der 16 Verbraucherzentralen aus ihrer Sicht besonders auffällige Beschwerden an den Marktwächter melden. Im Zeitraum von Oktober 2015 bis Ende 2017 erhielt der Marktwächter mehr als 900 Fälle im Zusammenhang mit langfristigen Spar- oder Bausparverträgen, die seitens des Kreditinstituts vorzeitig gekündigt wurden oder deren Beendigung vom Kreditinstitut beabsichtigt wurde. Zu etwa jedem vierten Fall lagen die kompletten Vertragsunterlagen und Anschreiben der Unternehmen zur Auswertung vor.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg / Marktwächter Finanzen

08.04.2018

Hausbaunews

Pfusch am Bau – wie private Bauherren ...

Klagen über Pfusch am Bau hört man häufig und dies nicht ohne Grund. Denn einen mangelfreien Bau gibt es praktisch nicht. Die Häufigkeit der Mängel variiert mit der Qualität der Planung. Die ...

LED-Beleuchtung im Fertighaus: Warum ...

Beim Fertighaus fällt ein großer Teil der Elektroplanung an einem einzigen Tag: dem Bemusterungstermin. Was dort nicht auf dem Plan steht, wird später teuer oder gar nicht mehr möglich, weil die ...

Kundenzufriedenheit? Living Haus baut ...

Ein Haus baut man nicht mal eben nebenbei. Umso wichtiger ist ein Baupartner, der zuhört, mitdenkt und genau dann an der Seite seiner Baufamilien steht, wenn es komplex wird. Genau dafür steht ...

Plane jetzt den optimalen Strommix mit ...

Eine Wärmepumpe bezieht ihre Heizenergie kostenlos aus der Umgebung, benötigt zum Antrieb aber Strom. Genau hier zeigt sich, wie wirtschaftlich und klimafreundlich die Heizung letztlich arbeitet. ...

Haus entrümpeln vor Sanierung oder ...

Bevor ein geerbtes oder gekauftes Bestandshaus saniert, abgerissen oder verkauft werden kann, muss es vollständig geräumt sein. Was das kostet, hängt von Volumen, Zugang und dem Anteil ...

Wohnraum schaffen, Werte sichern

Wohnraum wird vielerorts knapper, die Nachfrage steigt, während der Wunsch nach wertbeständigen Kapitalanlagen wächst. Für viele Investoren rücken deshalb Wohnimmobilien in den Fokus, die ...

Musterhäuser

Edition S 239

Preis ab
493.057 €
Fläche
239,07 m²
CLOU 125

Preis
auf Anfrage
Fläche
128,00 m²
Edition B 98

Preis ab
253.638 €
Fläche
97,60 m²
Meins-E-130

Preis
auf Anfrage
Fläche
129,96 m²
SUNSHINE 154 V7

Preis ab
425.740 €
Fläche
154,37 m²
Daylight-E-144 E3

Preis
auf Anfrage
Fläche
148,29 m²

0