Wenn Kunde König zur Last wird
„Indem Finanzinstitute versuchen, Sparverträge zu beenden, deren vertraglich vereinbarte Laufzeit noch nicht erreicht ist oder die als langfristige Geldanlage zum Beispiel zur Altersvorsorge beworben wurden, stellen sie das Prinzip der Vertragstreue in Frage“, betont Beate Weiser, Referentin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
PRÄMIENSPARVERTRÄGE BETROFFEN
Betroffen sind neben zahlreichen Bausparverträgen in erster Linie Prämiensparverträge verschiedener Sparkassen. Diese zeichnen sich durch vergleichsweise geringe variable Sparzinsen aus, die mit zunehmender Laufzeit durch steigende Prämien ausgeglichen werden sollen. Nun, da vielfach die höchste Prämienstufe erreicht ist, versuchen einige Sparkassen, diese Verträge zu beenden.„GEBOT DER WIRTSCHAFTLICHKEIT“ ALS KÜNDIGUNGSGRUND
Drei Kreissparkassen begründeten die Kündigungen von Prämiensparverträgen beispielsweise damit, als Unternehmen dem „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ zu unterliegen. Doch auch Verbraucher müssen wirtschaftlich denken und sind darauf angewiesen, rentable Verträge abzuschließen und zu behalten. „Wenn Finanzinstitute langfristige Sparverträge kündigen oder Kunden überreden, sich von diesen Verträgen zu trennen, wälzen sie die negativen Folgen des Niedrigzinsumfeldes einseitig auf die Verbraucher ab“, so Weiser. Aber nur wenige Finanzinstitute berücksichtigen die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, etwa indem sie bei Beendigungen alle vereinbarten Zinsen vorab bezahlen oder Verbrauchern zumindest einen finanziellen Ausgleich anbieten.KÜNDIGUNGSRECHTE UMSTRITTEN
In den betroffenen langfristigen Spar- und Bausparverträgen war ein Kündigungsrecht des Anbieters häufig nicht vereinbart. Um dennoch kündigen zu können, nutzen einige Anbieter die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, u. a. des Darlehensrechts. Die Verbraucherzentralen und der vzbv gehen im Wege der Verbandsklage gegen einzelne Kündigungen vor.QUELLENBASIS DER UNTERSUCHUNG
Grundlage der Untersuchung ist das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters. Dabei handelt es sich um eine qualitative Datenbank, in die die Beratungskräfte der 16 Verbraucherzentralen aus ihrer Sicht besonders auffällige Beschwerden an den Marktwächter melden. Im Zeitraum von Oktober 2015 bis Ende 2017 erhielt der Marktwächter mehr als 900 Fälle im Zusammenhang mit langfristigen Spar- oder Bausparverträgen, die seitens des Kreditinstituts vorzeitig gekündigt wurden oder deren Beendigung vom Kreditinstitut beabsichtigt wurde. Zu etwa jedem vierten Fall lagen die kompletten Vertragsunterlagen und Anschreiben der Unternehmen zur Auswertung vor.08.04.2018
Hausbaunews
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