Vertragsgestaltung und Hinweise zur Bautechnik beim Fertighaus

Ein Fertighaus ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Eigenständigkeit und individuellen Anpassungsmöglichkeiten, insbesondere die vielfältigen Systeme und aufeinander abgestimmten Komponenten hochwertiger Hersteller sprechen hierfür – gerade vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit im Alter. Als Käufer haben Sie jedoch auch ein berechtigtes Interesse daran, über alle Eventualitäten und Kompromisse vor Vertragsunterzeichnung informiert zu sein, um Planungssicherheit zu genießen und hohe Zusatzkosten zu vermeiden.
Aus diesem Grunde geben wir Ihnen in diesem Beitrag einige Hilfestellungen zum Thema Vertragsgestaltung und Hinweise zur Bautechnik.

Qualitätsmerkmale beachten

Bauverträge für ein Fertighaus werden Ihnen vorgefertigt überlassen, eine Beglaubigung durch den Notar ist anders als beim Grundstückskauf nicht vorgesehen. Der Hersteller sollte möglichst präzise Angaben machen, die beigelegten Merkblätter oder Zusatzformulare sollten Sie vor dem Hintergrund hoher Zusatzkosten aufmerksam lesen. Grundsätzlich wird ein Zusatzvertrag nötig, wenn ein Keller eingebracht werden soll, denn hier gibt es wesentliche Ausführungspläne und Merkblätter zu beachten. Ist der Kellerbau inbegriffen, lässt sich dies anhand der Begriffe „Unterkante“ beziehungsweise „Oberkante“ als solches festmachen.
  • Achten Sie darauf, in welcher Ausbaustufe das Fertighaus zum festen Preis angeboten wird. Bei einer „schlüsselfertigen“ Übergabe müssen Sie sich lediglich einrichten, bei der „anschlussfertigen“ Variante bedarf es noch der separaten Installation der Bäder, dem Verspachteln von Wänden und derlei.
      
  • Die als „bauseits“ deklarierten Aufgaben sind stets von Ihnen, also dem Bauherrn durchzuführen. Kalkulieren Sie die Herstellungskosten und Arbeitsstunden, um den zusätzlichen finanziellen wie zeitlichen Aufwand zu berechnen.
      
  • Alle im Vertrag enthaltenen Bauteile sollten einer fünfjährigen Gewährleistungsfrist unterliegen – sie beginnt erst mit Abnahme des Bauwerks. Wird der Werksvertrag auf Basis von VOB/B abgeschlossen, dann ist die hier übliche vierjährige Frist unwirksam, sofern Sie als Verbraucher handeln.
      
  • Um das Risiko von Baumängeln und den hierdurch verursachten Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie stets Abschlagszahlungen nach Maßgabe des Baufortschrittes vereinbaren. Nur so können Sie im Zweifelsfalle entsprechende Zahlungen zurückhalten und auf eine Mängelbeseitigung pochen.
      
  • Fordern Sie eine Kopie des vom zuständigen Amt genehmigten Bauantrages, sofern dies im Rahmen der Dienstleistung vom Hersteller übernommen wird. Nur so sind Sie im Zweifelsfalle auf der richtigen Seite, um sich darauf beziehen zu können.
    Ebenso sollten Sie die Baudokumentation unbedingt mit einschließen, also sämtlichen Schriftverkehr, Abnahmeprotokolle und dergleichen erhalten. Somit haben Sie bei späteren Gewährleistungsansprüchen eine Chance, diese auch wirklich durchzusetzen.
Holzbauweise empfehlenswert

Holz steht herkömmlichen Baumaterialien in keinster Weise nach, denn es ist atmungsaktiv, reguliert die Feuchtigkeit und gibt Ihrem Zuhause ein natürliches Wohnklima. Zudem weist es ideale Eigenschaften für einen zeitgemäßen Wärme- und Schallschutz auf, es isoliert diese und senkt die Verbrauchswerte massiv. Achten Sie darauf, dass das Holz über ein Jahr getrocknet wurde und die Feuchte unter 18 Prozent bei Dachholz sowie unter zehn Prozent bei Innenausbauten liegt.

Quelle: m.m.

05.09.2013

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