Alles neu macht der Mai

Die alte Bauernregel betrifft auch das deutsche Mietrecht, denn seit 1. Mai 2013 sind die Änderungen im deutschen Mietrecht in Kraft, von Diskussionen und Kritik begleitet. Kritik kommt nicht nur von verschiedenen Mieterschutzorganisationen, sondern auch von manchen Parteien.  Von Ungerechtigkeit ist bei den Vorwürfen ebenso die Rede wie von Ineffizienz.
Streit wäre durch die Änderungen vorprogrammiert, heißt es von einigen Stellen. Die Änderungen sollen nicht nur einen Anreiz zu energetischen Sanierungsmaßnahmen geben, sondern auch den Mietteuerungen in den Ballungszentren entgegenwirken. Die beiden zentralen Ziele waren vorwiegend ausschlaggebend, das Gesetz zu ändern. Bei manchen Vermietern und Mietern ist die Verunsicherung jedoch groß. Corpus Sireo, Spezialist in Sachen Immobilien, berät in Fragen, die Miet- und Eigentumswohnung betreffen zuverlässig und fachmännisch.

Energetische Sanierung

Eine energetische Sanierung soll durch die Änderungen des Mietrechts für Vermieter vereinfacht werden. War es früher für Mieter möglich, aufgrund der Belästigung durch Staub und Lärm eine Mietreduzierung zu fordern, wurde nun festgelegt, dass eine dreimonatige Belastung durchaus im Rahmen liegt und für diese Zeitspanne die Miete nicht gekürzt werden darf, ausgenommen die Wohnung ist zeitweilig nicht zu benutzen. Auch bei allen anderen Sanierungsmaßnahmen wie etwa beim Renovieren des Treppenhauses kann die Miete nach wie vor reduziert werden.  Im Gesetz ist ausführlich erklärt, was unter einer energetischen Sanierung zu verstehen ist. Definiert ist sie als bauliche Maßnahme, die dem Mieter eine Energieersparnis bringt, also etwa Wärmedämmung, Fensterrenovierung oder Heizungsumbau. Allerdings müssen die geplanten Arbeiten drei Monate vor Beginn dem Mieter angekündigt werden. Auch über Dauer, Umfang und mögliche Erhöhung der Mietkosten muss der Vermieter informieren. 11 Prozent der Sanierungskosten können auf den Mieter übertragen werden.

Miete im Vergleich

Um den steigenden Mietpreisen in Großstädten entgegenzuwirken, wurde die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Konnten bisher Mieten alle drei Jahre um 20 Prozent erhöht werden, wenn sie, verglichen mit anderen ortsüblichen Mieten tiefer lagen, darf die Erhöhung nunmehr nur 15 Prozent betragen. Ob die Änderung Anwendung findet, entscheidet jedes Bundesland für sich. Für Berlin und München ist die Mietpreisbremse bereits beschlossene Sache. Zu diesem Punkt wird gerade von Regionalpolitikern und einzelnen Fraktionen grobe Kritik geübt, denn die Änderung betrifft nur bestehende Mietverhältnisse. Neuvermietungen werden nicht erfasst und deshalb sei dieser Punkt nicht dazu angetan, gegen hohe Mieten anzukämpfen.

Kündigung

Neu ist die Kündigung durch den Vermieter, wenn die Kautionszahlung teilweise oder nicht bezahlt wurde. Die Kündigung kann fristlos und ohne Abmahnung ausgesprochen werden. Auf diese Weise sollen Vermieter vor sogenannten Mietnomaden geschützt werden. Auch im Falle von Mietrückständen ist die Kündigung des Mieters einfacher geworden. Kommt es wegen Mietrückständen oder Mietzinsminderungen zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, die vor Gericht ausgetragen werden, kann der Richter eine Sicherheitsanordnung veranlassen. Der Mieter ist dann verpflichtet, seine Miete für die Dauer des Verfahrens als Sicherheit bei Gericht zu hinterlegen. Verweigert der Mieter, kann die Zwangsräumung ebenfalls nun einfacher durchgeführt werden, eine Verfügung genügt. Auch wenn der Rechtsstreit später vom Mieter gewonnen werden sollte, hat er die Wohnung verloren.  Durch diese Änderung sollen Vermieter vor großen finanziellen Verlusten oder langfristigen Mietausfällen bewahrt werden.

Quelle: s.o.

15.05.2013

Hausbaunews

Frage: Wie viel Haus kann ich mir ...

Die Preise für Neubauten sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen – durch höhere Baukosten und Zinsen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten für preisbewusste Käuferinnen und Käufer, den ...

Magazin für kleine Wohnformen

Tiny Houses, Modulhäuser und andere Kleinwohnformen bieten neue Möglichkeiten, Wohnraum anders zu denken und zu gestalten. Das Jahresmagazin Kleiner Wohnen 2026/2027 informiert über aktuelle ...

Pfusch am Bau – wie private Bauherren ...

Klagen über Pfusch am Bau hört man häufig und dies nicht ohne Grund. Denn einen mangelfreien Bau gibt es praktisch nicht. Die Häufigkeit der Mängel variiert mit der Qualität der Planung. Die ...

LED-Beleuchtung im Fertighaus: Warum ...

Beim Fertighaus fällt ein großer Teil der Elektroplanung an einem einzigen Tag: dem Bemusterungstermin. Was dort nicht auf dem Plan steht, wird später teuer oder gar nicht mehr möglich, weil die ...

Kundenzufriedenheit? Living Haus baut ...

Ein Haus baut man nicht mal eben nebenbei. Umso wichtiger ist ein Baupartner, der zuhört, mitdenkt und genau dann an der Seite seiner Baufamilien steht, wenn es komplex wird. Genau dafür steht ...

Plane jetzt den optimalen Strommix mit ...

Eine Wärmepumpe bezieht ihre Heizenergie kostenlos aus der Umgebung, benötigt zum Antrieb aber Strom. Genau hier zeigt sich, wie wirtschaftlich und klimafreundlich die Heizung letztlich arbeitet. ...

Musterhäuser

Haas G 139 A

Preis ab
209.000 €
Fläche
137,96 m²
Life 2

Preis
auf Anfrage
Fläche
133,72 m²
Habitat R 5-439

Preis
auf Anfrage
Fläche
439,00 m²
Mein Familienhaus

Preis ab
305.014 €
Fläche
147,69 m²
Haas MH Falkenberg 150

Preis ab
325.000 €
Fläche
161,00 m²
Lando

Preis
auf Anfrage
Fläche
140,00 m²

0