Bei OKAL längst inklusive - Energiepasspflicht ab 2008

Anders als bei Haushaltsgeräten und Autos ist für Mieter oder Käufer von Häusern und Wohnungen der Energieverbrauch der Immobilie oftmals eine unbekannte Größe. Und das, obwohl noch heute in Deutschland ein Drittel der gesamten Energie für Raumheizung und Warmwasserbereitung verbraucht wird und somit die Heizkosten den größten Anteil an Nebenkosten in privaten Haushalten darstellen.
Bei OKAL längst inklusive - Energiepasspflicht ab 2008

Abhilfe soll ab Januar 2008 der Energiepass (auch Energieausweis genannt) für Gebäude bringen. Er weist die Energieeffizienz eines Gebäudes aus und verfolgt neben dem Umweltschutz das Ziel, für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen.

Durch den Energiepass weiß jeder Hausbesitzer, wie gut oder schlecht sein Haus wärmegedämmt ist und wie viel Energie sein Eigenheim verbraucht.

Mieter, Käufer und Pächter von Häusern oder Wohnungen haben ab 2008 das Recht, sich vor Vertragsabschluss vom Vertrags-partner den Energiepass zeigen zu lassen und können so bei der Haus- oder Wohnungssuche schnell erkennen, ob sie mit einem eher hohen oder niedrigen Energieverbrauch rechnen müssen und können deutschlandweit Vergleiche ziehen. Auch Bauherren müssen nach Fertigstellung ihres neuen Eigenheimes einen Energiepass erstellen lassen. Der Hausanbieter OKAL hat den Energieausweis bereits eingeführt, bevor er zur Pflicht wurde und händigt schon heute jedem neuen Bauherren einen Energieausweis aus. „Mit Kennzahlen bis zu 40 liegen wir mit unseren Häusern im Primärenergiebedarf wie auch im Endenergiebedarf sehr gut im Rennen - besonders im Vergleich zu durchschnittlichen Wohngebäuden, die bei 200 liegen.“ so Michael Ahlbrecht, Leiter Marketing und Vertrieb bei OKAL. „Unsere Berater zeigen den Kunden auch Möglichkeiten auf, wie sie durch Erhöhung der Wärmedämmung sogar noch bessere Kennzahlen erreichen können. Dies muss jeder Kunde für sich entscheiden, aber ein sehr guter Standard ist von vornherein garantiert“.

Der Energiepass sieht für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus. Da grundsätzliche Aussagen getroffen werden sollen, die über mehrere Jahre Gültigkeit haben, werden Heizkosten nicht aufgeführt, zumal diese von zahlreichen Faktoren beeinflusst werden und vom Eigentümer nicht steuerbar sind.

Den Preis für den Energiepass legen der Aussteller des Passes und der Kunde entsprechend dem Aufwand für das Gebäude fest, es existieren keine staatlichen Vorgaben. Ergebnisse eines Feldversuchs der dena (Deutsche Energie Agentur) zeigen, dass die meisten der nach einem Kurzverfahren erstellten Energiepässe zwischen 150 € und 300 € gekostet haben. Nach einem ausführlichen Verfahren erstellte Energiepässe lagen preislich überwiegend bei bis zu 500 €. „Bauherren, die mit OKAL bauen, erhalten den Energieausweis von uns kostenlos und automatisch ausgehändigt“, versichert Michael Ahlbrecht.

Gute Wärmedämmung zahlt sich aus: Während beim oberen Haus viel Energie verloren geht, bleibt diese beim unteren Bild dort, wo sie hingehört: im Haus. Das führt nicht nur zu einer geringen Kennzahl im Energiepass, sondern auch zu enormen finanziellen Einsparungen. Foto: Klaas Messtechnik/OKAL
Gute Wärmedämmung zahlt sich aus: Während beim oberen Haus viel Energie verloren geht, bleibt diese beim unteren Bild dort, wo sie hingehört: im Haus. Das führt nicht nur zu einer geringen Kennzahl im Energiepass, sondern auch zu enormen finanziellen Einsparungen. Foto: Klaas Messtechnik/OKAL

Bei bestehenden Gebäuden wird vor der Ausstellung des Energiepasses eine detaillierte Datenerfassung vorgenommen, die als Grundlage für die Berechnung und Darstellung der Energieeffizienz dient. Ein Gutachter informiert sich vor Ort über die Bauweise und Materialien und errechnet den theoretischen Heizbedarf. Im Anschluss ordnet er das Gebäude einer Energieeffizienzklasse im Energiepass zu. Zudem vermerkt der Gutachter in dem Ausweis Hinweise und Empfehlungen zur Energieeinsparung und listet Sanierungsmöglichkeiten auf.

Den Energieausweis, der laut EU-Richtlinie maximal zehn Jahre gelten darf, bewahrt der Eigentümer auf und legt ihn bei größeren Umbaumaßnahmen, Verkauf oder Vermietung seines Gebäudes dem Käufer oder Mieter vor. Bei bestehenden Verträgen muss kein Energiepass nachgereicht werden.

Mehr über OKAL finden Sie hier auf fertighaus.com.

Quelle: OKAL Haus GmbH

18.10.2007

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