Auf den Einschluss von Elementarschäden achten

Für jeden Immobilieneigentümer ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung nahezu unverzichtbar. Die Versicherung übernimmt zum Beispiel bei Schäden durch Sturm, Hagel oder Vandalismus die Kosten und sichert so ein hohes finanzielles Risiko ab. Immer häufiger kommt es auch zu sogenannten Elementarschäden, die jedoch häufig nicht mitversichert sind.
Zwar haben die weitaus meisten Immobilieneigentümer eine Gebäudeversicherung, jedoch zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung, dass nur ein kleiner Teil der Versicherten auch bei sogenannten Elementarschäden Versicherungsschutz genießt. Zu diesen Elementarschäden zählen zum Beispiel Schäden durch Hochwasser (Überschwemmung), Flächenbrände, Lawinen, Erdbeben oder Erdrutsche. Früher haben die Experten nur solchen Eigentümern zum Einschluss dieser Elementarschäden geraten, die in einem von der jeweiligen Gefahr besonders betroffenen Gebiet leben. So wurde zum Beispiel Personen in der Alpenregion der Einschluss der Gefahr einer Lawine oder eines Erdrutsches empfohlen, während es in manchen Küstenregionen sinnvoll war, sich gegen Schäden durch Hochwasser zu schützen. Mittlerweile haben sich die klimatischen Verhältnisse jedoch etwas verändert, sodass manche Gefahren inzwischen auch in Regionen lauern, die bisher von Zerstörung durch Naturgewalten verschont blieben.

Elementarschäden sollten heute oftmals mitversichert werden

Dass mögliche Gefahren durch die Natur mittlerweile in vielen Regionen des Landes nicht auszuschließen sind, zeigen manche Ereignisse der letzten Jahre. So kommt es zum Beispiel in manchen Gebieten zu Hochwasser, die noch vor einiger Zeit nicht von diesem Problem betroffen waren. Daher sollte sich jeder Inhaber einer Wohngebäudeversicherung überlegen, ob er diese Elementarschäden nachträglich noch mit in den Vertrag einschließen lässt. Denn oftmals erhöht sich der Beitrag um nicht mehr als 100 Euro im Jahr. Dafür hat der Versicherte jedoch die Gewissheit, dass er auch bei Schäden durch Naturgewalten ausreichend abgesichert ist. Ein Vergleich der Angebote ist natürlich dennoch sinnvoll. Wichtig ist es in dem Zusammenhang, nicht nur auf die Höhe des Beitrages zu achten, sondern auch auf die Leistungen. Es ist nämlich nicht unbedingt so, dass sämtliche Elementarschäden in jedem Angebot mit enthalten sind. Daher sollte darauf geachtet werden, dass zumindest die Elementarschäden versichert sind, die am jeweiligen Wohnort eintreten könnten. Der Immobilieneigentümer muss sich aber natürlich auch nicht unnötig versichern, denn an der Küste wäre der Einschluss des Elementarschadens durch Lawinen zum Beispiel vollkommen unsinnig.

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Quelle: u.p.

16.01.2013

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