Neubauplanung steht und fällt mit dem Baugrund

Wer ein Grundstück kauft, der sollte nicht nur auf die oberirdischen Qualitäten wie Lage, Preis und die nahe gelegene, persönlich nötige Infrastruktur achten, sondern auch auf die unterirdischen Besonderheiten, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).
Neubauplanung steht und fällt mit dem Baugrund. Foto: photoschmidt / iStock.com
Neubauplanung steht und fällt mit dem Baugrund. Foto: photoschmidt / iStock.com
Unter mancher Krume ticken nämlich unerwünschte Zeitbomben: Altlasten, Abfälle, Fels, drückendes Grundwasser oder tatsächlich Blindgänger aus dem letzten Weltkrieg. Je nach Beschaffenheit des Bodens muss das Grundstück zunächst eventuell saniert und die Gründung des Hauses entsprechend geplant werden. Es liegt auf der Hand: Erst wenn die Besonderheiten des Baugrunds bekannt sind, können Bauherren adäquat planen lassen und Baufirmen auch seriös kalkulieren. Aufschluss über den Boden gibt das Baugrundgutachten. Es sollte so früh wie möglich gemacht werden, im Idealfall vor dem Grundstückskauf.

Für alle seit dem 01.01.2018 geschlossenen Verbraucherbauverträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Demnach müssen Baufirmen den Bauherren zu Beginn eine ausführliche Baubeschreibung übergeben. Darin müssen sich die Baufirmen auch zum Keller äußern – und, sofern es noch kein Baugrundgutachten gibt, auf diese Unwägbarkeit hinweisen. Nur: Erkennen Laien auch die Tragweite des Hinweises? Wer seine Baubeschreibung und den späteren Bauvertrag vor der Unterschrift vom unabhängigen Experten prüfen lässt, erfährt rechtzeitig, ob das Haus wegen unerkannter Bodenprobleme eventuell mehrere tausend bis mehrere zehntausend Euro teurer werden kann oder nicht. 

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.

30.04.2025

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