Neubauplanung steht und fällt mit dem Baugrund

Für alle seit dem 01.01.2018 geschlossenen Verbraucherbauverträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Demnach müssen Baufirmen den Bauherren zu Beginn eine ausführliche Baubeschreibung übergeben. Darin müssen sich die Baufirmen auch zum Keller äußern – und, sofern es noch kein Baugrundgutachten gibt, auf diese Unwägbarkeit hinweisen. Nur: Erkennen Laien auch die Tragweite des Hinweises? Wer seine Baubeschreibung und den späteren Bauvertrag vor der Unterschrift vom unabhängigen Experten prüfen lässt, erfährt rechtzeitig, ob das Haus wegen unerkannter Bodenprobleme eventuell mehrere tausend bis mehrere zehntausend Euro teurer werden kann oder nicht.
30.04.2025
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