Schreckszenario Baupleite

Der Bau eines Eigenheims ist für viele ein Lebenstraum. Doch er kann schnell zum Albtraum werden, wenn der Baupartner in die Zahlungsunfähigkeit rutscht. In diesem Fall drohen Baustopps und Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder die Fertigstellung des Hausprojekts gerät in Gefahr. Während die Zahl der Insolvenzen im Bauhauptgewerbe zwischen 2000 und 2020 laut Statistischem Bundesamt kontinuierlich zurückgingen, ist in den letzten Jahren wieder eine leichte Steigerung zu beobachten. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig vor dieser Gefahr zu schützen.
Wenn die Arbeiten auf der Baustelle fürs Eigenheim plötzlich zum Erliegen kommen und das Bauunternehmen kaum erreichbar ist, könnte eine Insolvenz drohen. Dann sind schnelles Handeln und fachkundige Unterstützung gefragt. Foto: DJD / Bauherren-Schutzbund / sonyachny - stock.adobe.com
Wenn die Arbeiten auf der Baustelle fürs Eigenheim plötzlich zum Erliegen kommen und das Bauunternehmen kaum erreichbar ist, könnte eine Insolvenz drohen. Dann sind schnelles Handeln und fachkundige Unterstützung gefragt. Foto: DJD / Bauherren-Schutzbund / sonyachny - stock.adobe.com

Seriosität und Liquidität prüfen

Wer einen Bauvertrag abschließen will, sollte sich ausführlich über die Seriosität und Liquidität des Baupartners informieren. Mit einer Crefo-Wirtschaftsauskunft, die zum Beispiel über Verbraucherschutzvereine wie den Bauherren-Schutzbund e. V. eingeholt werden kann, erfährt man mehr über die finanzielle Stabilität des Unternehmens. Die Verbraucherschützer können zudem viele nützliche Infos zum Insolvenzschutz liefern. Viele seriöse Bauunternehmen gewähren zudem Einsicht in ihre Bilanzen. Auch die Erfahrungen anderer Bauherren durch unabhängige Bewertungen in Foren oder bei seriösen Plattformen sowie durch Gespräche mit früheren Kunden bieten zusätzliche Einsichten. Gegenüber reinen Eigenwerbungen ist dagegen ein gesundes Misstrauen angebracht. Zahlungspläne müssen an Baufortschritte gekoppelt sein, dies ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch versuchen manche Firmen, andere Modalitäten festzulegen. Eine Vertragsprüfung durch unabhängige Fachanwälte ist daher sinnvoll, unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos und ein bundesweites Adressverzeichnis von Anwälten in ganz Deutschland. Mit Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaften lässt sich absichern, dass der Bau auch bei einer Insolvenz fortgeführt oder Mängel nachgebessert werden können.

Warnzeichen für drohende Insolvenz am Bau:
  • Baustopps und Bauzeitverzögerungen
  • Bitte um Vorschuss für Abschlagszahlung
  • Werklöhne der Subunternehmer werden nicht bezahlt
  • Keine neuen Materiallieferungen, Abholung bereits gelieferten Materials
  • Auftragnehmer nicht mehr oder nur schwer erreichbar
  • Subunternehmer bieten Fortführung der Arbeit bei Direktzahlung durch den Bauherren

Was tun, wenn der Baupartner Insolvenz anmeldet?

Tritt die Zahlungsunfähigkeit ein, muss umgehend gehandelt werden. Zunächst gilt es, den Insolvenzverwalter zu kontaktieren und sich über den Status des Verfahrens zu informieren. Ansprüche lassen sich über die Dokumentation bestehender Verträge und Zahlungen anwaltliche Unterstützung absichern. Zusätzlich ist es sinnvoll, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten.

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.

25.11.2024

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