Kosten und Verantwortung für Baustelleneinrichtung

Kostspielig kann es auch werden, wenn es im Bauvertrag pauschal heißt: „Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn in ausreichendem Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.“ Denn da die Baufirma kein eigenes wirtschaftliches Interesse daran hat, mit Strom sparsam umzugehen, kommen auf Bauherren in solchen Fällen mitunter beträchtliche Kosten für den Baustrom zu, vor allem dann, wenn in den Wintermonaten gearbeitet wird.
Zur Baustelleneinrichtung gehören auch Organisation und Kosten für die Bautoilette. Wenn dieser Punkt nicht ausdrücklich im Bauvertrag geregelt ist, sind Bauherren gut beraten, für klare Verhältnisse zu sorgen. Denn sowohl die Bautoilette wie auch der Bauwagen als Aufenthaltsbereich für die Mitarbeiter fallen grundsätzlich in die Verantwortung des Bauunternehmers in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber. Auch die Entsorgung von Bauabfällen ist typischerweise Aufgabe der Firma. Manche Unternehmen versuchen, dafür die Bauherren vertraglich in die Pflicht zu nehmen. Entsprechende Passagen im Bauvertrag sollten Bauherren deshalb nicht einfach akzeptieren, mahnt der VPB. Denn allein eine Baustellentoilette vorzuhalten, schlägt mit einem vierstelligen Betrag zu Buche. Grundsätzlich gilt: Wer keine unliebsamen Überraschungen bei Baunebenkosten und baufachlichen Fragen erleben möchte, sollte schon vor Unterzeichnung unabhängige Sachverständige zu Rate ziehen.
14.10.2024
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