Unter einem Dach: Die Einliegerwohnung

Ob ein Haus die nötigen baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Einliegerwohnung mitbringt, kann am besten ein unabhängiger Bausachverständiger einschätzen. Je nach Bundesland ist auch eine Baugenehmigung erforderlich: Manche Landesbauordnungen schreiben eine Baugenehmigung vor, andere nicht. Ähnlich verhält es sich mit der jeweils maximal zulässigen Größe der Einliegerwohnung, die meist im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche ermittelt wird.
Bei Neubauvorhaben ist es durchaus ratsam, schon im Zuge der Planung die Voraussetzungen für eine Einliegerwohnung zu berücksichtigen – das ist in jedem Fall einfacher und im Zweifel auch günstiger, als Bestand später aufwändig umzurüsten. Denn gerade bei Altbauten, das gibt Marc Ellinger zu bedenken, sind die Anforderungen in Sachen Schallschutz und Brandschutz nicht immer vollumfänglich zu erfüllen. Ob und wie sich dennoch eine Einliegerwohnung einrichten lässt, entscheidet dann die zuständige Behörde.
Da die Ausstattung der Einliegerwohnung alle privaten Wohnfunktionen und -abläufe unabhängig vom Vermieterhaushalt gewährleisten muss, braucht es in jedem Fall eine Kochgelegenheit sowie ein Bad mit WC. Ob die Mieter der Einliegerwohnung auch solche Räumlichkeiten wie Wasch- oder Trockenraum, Abstellflächen oder geteilte Flurbereiche nutzen können, sollte schon bei den Überlegungen zur Abtrennung, spätestens aber bei Abschluss des Mietvertrags geklärt werden.
Wer sein Souterrain für Wohnzwecke umrüsten will, muss neben den schon genannten Aspekten auch bedenken, dass durch die Lage im kühlen Erdreich vor allem im Sommer ein Kondensationsproblem an den erdberührten Wandflächen besteht. Die warme, feuchte Luft in den bewohnten Räumen kondensiert an den kühlen Wänden des Untergeschosses, sodass sich auch bei ausreichender Lüftung rasch Schimmel bilden kann. Außerdem müssen Einliegerwohnungen im Souterrain mit einer fäkalientauglichen Hebeanlage rückstaugesichert werden – angesichts der sich häufenden Starkregen- und Hochwasserlagen kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Ob die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort – ganz gleich, ob im Unter-, Erd- oder Obergeschoss eines Hauses – für die Errichtung einer Einliegerwohnung geeignet sind, sollten private Bauherren am besten von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen.
23.08.2024
Hausbaunews
Verschönern Sie Ihr Zuhause mit lasergraviertem ...
Suchen Sie nach einer einzigartigen Möglichkeit, Ihr Zuhause zu personalisieren und gleichzeitig Stil und Kreativität zu verleihen? Lasergraviertes Dekor könnte genau das Richtige für Sie sein. ...
LUXHAUS ist seit 30 Jahren Mitglied im BDF
Mit einer Jubiläumsurkunde ehrte der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) jetzt sein langjähriges Mitgliedsunternehmen LUXHAUS aus Georgensgmünd. „Wir freuen uns sehr, seit nunmehr 30 Jahren ...
Westwing und WeberHaus starten Kooperation
WeberHaus, Pionier im ökologischen Fertighausbau, kooperiert ab sofort mit Westwing, Europas #1 im Beautiful Living E-Commerce. Ziel der Zusammenarbeit ist es, Bauherren und Hausbesitzer von ...
Die Sommersaison braucht Schattenspender
Die Sonne gibt den Startschuss, der eigene Garten wird zum Freiluft-Wohnzimmer. Softeis an heißen Nachmittagen, Grillen am Wochenende oder bei einem guten Buch auf der Terrasse entspannen – das ...
Rechnung nicht zu früh bezahlen
Die meisten Verbraucher sind nur einmal Bauherren. Wegen des fehlenden Lerneffekts laufen wichtige Dinge beim Verbraucherbau deshalb immer wieder falsch. Dazu gehört nach Erfahrung der ...
Immobilien: Mehr als nur ein Dach über dem Kopf
Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheit und schwankender Finanzmärkte bieten Immobilien eine solide Anlageform. Durch Investition in Immobilien bekommen Sie mehr als nur ein Dach über dem Kopf. ...