Unter einem Dach: Die Einliegerwohnung

Ob ein Haus die nötigen baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Einliegerwohnung mitbringt, kann am besten ein unabhängiger Bausachverständiger einschätzen. Je nach Bundesland ist auch eine Baugenehmigung erforderlich: Manche Landesbauordnungen schreiben eine Baugenehmigung vor, andere nicht. Ähnlich verhält es sich mit der jeweils maximal zulässigen Größe der Einliegerwohnung, die meist im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche ermittelt wird.
Bei Neubauvorhaben ist es durchaus ratsam, schon im Zuge der Planung die Voraussetzungen für eine Einliegerwohnung zu berücksichtigen – das ist in jedem Fall einfacher und im Zweifel auch günstiger, als Bestand später aufwändig umzurüsten. Denn gerade bei Altbauten, das gibt Marc Ellinger zu bedenken, sind die Anforderungen in Sachen Schallschutz und Brandschutz nicht immer vollumfänglich zu erfüllen. Ob und wie sich dennoch eine Einliegerwohnung einrichten lässt, entscheidet dann die zuständige Behörde.
Da die Ausstattung der Einliegerwohnung alle privaten Wohnfunktionen und -abläufe unabhängig vom Vermieterhaushalt gewährleisten muss, braucht es in jedem Fall eine Kochgelegenheit sowie ein Bad mit WC. Ob die Mieter der Einliegerwohnung auch solche Räumlichkeiten wie Wasch- oder Trockenraum, Abstellflächen oder geteilte Flurbereiche nutzen können, sollte schon bei den Überlegungen zur Abtrennung, spätestens aber bei Abschluss des Mietvertrags geklärt werden.
Wer sein Souterrain für Wohnzwecke umrüsten will, muss neben den schon genannten Aspekten auch bedenken, dass durch die Lage im kühlen Erdreich vor allem im Sommer ein Kondensationsproblem an den erdberührten Wandflächen besteht. Die warme, feuchte Luft in den bewohnten Räumen kondensiert an den kühlen Wänden des Untergeschosses, sodass sich auch bei ausreichender Lüftung rasch Schimmel bilden kann. Außerdem müssen Einliegerwohnungen im Souterrain mit einer fäkalientauglichen Hebeanlage rückstaugesichert werden – angesichts der sich häufenden Starkregen- und Hochwasserlagen kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Ob die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort – ganz gleich, ob im Unter-, Erd- oder Obergeschoss eines Hauses – für die Errichtung einer Einliegerwohnung geeignet sind, sollten private Bauherren am besten von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen.
23.08.2024
Hausbaunews
Die Küche ist mittlerweile Lifestyle-Ort Nummer eins. Kein Wunder also, dass eine hochwertige Ausstattung, die das Schnippeln und Brutzeln noch komfortabler gestaltet, mehr als willkommen ist. Doch ...
RENSCH-HAUS mit Jubiläumsurkunde ...
Das osthessische Unternehmen RENSCH-HAUS aus Kalbach-Uttrichshausen ist seit 55 Jahren Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). Im Rahmen der BDF-Jahrestagung in Marburg mit rund 250 ...
Wer ein Eigenheim plant, denkt meist auch über den Einbau eines zentralen Lüftungssystems nach. Die flüsterleisen Anlagen werden im Neubau oder bei umfassenden Modernisierungen eingesetzt. Sie ...
Architektenhaus als Fertighaus: So ...
Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen untrennbar mit dem Wunsch nach Individualität verbunden. Ein Haus, das nicht von der Stange kommt, sondern die eigene Persönlichkeit, die ...
Wie lange kann ich ein Balkonkraftwerk ...
Die Lebensdauer eines Balkonkraftwerks mit Speicher ist entscheidend für Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Mini-Solaranlagen auf dem Balkon erzeugen Strom direkt vor Ort, reduzieren Netzbezug ...
BDF zeichnet massa haus für 25 Jahre ...
Seit 25 Jahren ist massa haus Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). Im Zuge dessen setzt sich der Ausbauhaushersteller aus Simmern für firmenübergreifende Brancheninteressen der ...