Wenn beim Blower-Door-Test geschummelt wird

Wer für den Neubau seines Wohnhauses KfW-Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, muss einen Blower-Door-Test durchführen lassen. Damit wird die Luftwechselrate der Gebäudehülle (n50-Wert) geprüft, die wiederum für die Energiebedarfsrechnung des Hauses maßgeblich ist und bestimmte, gesetzlich vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten darf. Doch was passiert, wenn ein neu errichtetes Gebäude den Blower-Door-Test nicht besteht?
Wenn beim Blower-Door-Test geschummelt wird. Foto: Pixabay.com
Wenn beim Blower-Door-Test geschummelt wird. Foto: Pixabay.com
Zeigt der Blower-Door-Test überhöhte n50-Werte, ist es zunächst Sache der dafür verantwortlichen Baufirma, den Ursachen dieser unzureichenden Luftdichtheit auf den Grund zu gehen und diese zu beseitigen. Dafür sind die größeren oder kleinen Fehlstellen in der Luftdichtheitsebene der Gebäudehülle zu lokalisieren und dann mit gebotener handwerklicher Sorgfalt dauerhaft zu verschließen. Eine erneute Messung sollte dann nachweisen, dass alle Grenzwerte eingehalten sind und die Gebäudehülle den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Klingt ganz selbstverständlich. Doch die Wirklichkeit auf den Baustellen sieht oft anders aus, weiß der Bausachverständige Marc Ellinger aus dem VPB-Regionalbüro Freiburg-Südbaden. „Man trifft immer wieder auf überregional tätige Messdienstleister, die zugeben, dass bei den Terminen einfach so lange gemessen wird, bis der Wert passt.“

Anstatt die Fehlstellen in der Gebäudehülle ordnungsgemäß zu reparieren, werden bestehende Öffnungen für den Blower-Door-Test kurzerhand mit regelwidrigen, provisorischen Verschlüssen abgedichtet. „Da passiert es durchaus, dass die Fugen zwischen Fensterflügel und Fensterrahmen, die eigentlich dem Mindestluftwechsel dienen sollen, einfach abgeklebt werden“, so Ellinger. „Bereiche der Installationsebene, die eigentlich für spätere Nachinstallationen frei bleiben sollten, werden vollsatt ausgeschäumt. Ich habe auch schon gesehen, dass die Randfuge zwischen Fußbodenaufbauten und Wänden mit dauerplastischen Fugenmassen geschlossen wurde, weil es dort zu Zugerscheinungen kommen kann.“

Wenn die Messergebnisse des danach durchgeführten Blower-Door-Tests den Vorgaben entsprechen, werden diese abenteuerlichen Abdichtungsimprovisationen entfernt, ohne dass die eigentlichen Ursachen für die unzureichende Luftdichtheit behoben wurde. Der VPB rät deshalb: Muss der Blower-Door-Test wiederholt werden, sollten Bauherren zum Messtermin unbedingt einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen. Denn nur ein qualifizierter und erfahrener Experte kann einschätzen, ob die Baufirma die Gründe der ungenügenden Luftdichtheit der Gebäudehülle korrekt identifiziert und entsprechend beseitigt hat – oder sich zum Nachteil des Bauherrn mit Schummeleien einen schlanken Fuß macht. 

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.

06.06.2024

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