Baurechtler warnen: Wer Rechnung nicht aufhebt, riskiert Geldstrafe

Wer baut, der kennt das Problem: Ständig flattern Rechungen ins Haus. Die meisten Bauherren verlassen sich dabei auf ihren Architekten, der die Rechnungen für sie prüft und zur Bezahlung freigibt oder bei Fehlern zurückweist. „Solche Rechnungen“, warnt Rechtsanwältin Heike Rath, Frankfurt, und Mitglied der Rechtsanwaltsvereinigung ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), „müssen bestimmte formale Vorschriften erfüllen.“ Dies betrifft alle Rechnungen, die ein Bau- oder Bauausbauunternehmen an den Bauherrn richtet, wie auch alle Rechnungen, die der Architekt selbst seinem Bauherrn stellt.
Acht Punkte müssen grundsätzlich beachtet werden: Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die komplette Anschrift sowohl des Bauunternehmens als auch des Bauherrn tragen. In der Rechnung muss die Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer des Rechnungsstellers aufgeführt sein. Das Datum darf nicht fehlen. Die Rechnung muss außerdem eine Rechnungsnummer haben. Art und Umfang der erbrachten Bau- oder Architektenleistung müssen eindeutig bezeichnet sein, ebenso wie der Zeitpunkt der Leistung. Und natürlich müssen auch der Umsatzsteuersatz und die entsprechende zu zahlende Summe am Ende der Rechnung ausgewiesen werden.

„Häufig vergessen“, mahnt Heike Rath, „wird der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung. Er gehört ans Ende jeder Rechnung“. Geschäftsleute müssen ihre Rechnungen zehn Jahre lang aufheben. Dies gilt vor allem, wenn der Bauherr nicht als Privatmann baut, sondern Unternehmer ist und damit vorsteuerabzugsberechtigt. Aber auch private Bauherren, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, müssen ihre Rechungen aufbewahren - und zwar zwei Jahre lang. Damit will der Gesetzgeber die Schwarzarbeit eindämmen, so Rath. „Kann der Bauherr innerhalb dieser zwei Jahre dem Finanzamt auf Nachfrage keine Rechnung vorweisen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.“ Außerdem brauche der Bauherr die Rechnungen, um später eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln geltend machen zu können. Wie lange er die Rechnungen aufbewahren sollte, richte sich nach den vereinbarten Gewährleistungsfristen, und die werden vor Baubeginn vertraglich festgeschrieben.

In der ARGE Baurecht haben sich die Rechtsanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht über 2.800 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

Quelle: ARGE Baurecht

02.05.2007

Hausbaunews

Zukunftsfähig heizen - Ob Neubau oder ...

Dass Umweltbewusstsein nicht bei Bio-Food, Recycling und E-Mobilität aufhört, ist kein Geheimnis. Vor allem im Bereich Bauen und Wohnen besteht Handlungsbedarf, schließlich entfällt ein Großteil ...

Renovierung durchführen: Welche ...

Eine Renovierung beginnt oft harmlos mit Farbrollen, Musterkarten und dem festen Vorsatz, möglichst viel selbst zu erledigen. An diesem Punkt trennt sich der kreative Gestaltungswille jedoch schnell ...

Sturzsicher bauen: Warum Heimwerker auf ...

Wer privat auf der Baustelle arbeitet, setzt sich ähnlichen Risiken aus wie Profis, aber oft mit deutlich schlechterer Ausrüstung. Cofra Sicherheitsschuhe bieten hier einen professionellen Schutz, ...

Clever heizen, stilvoll genießen

Eine Möglichkeit für effizientes Heizen ohne Gänsehaut beim Gedanken an die Heizkostenabrechnung sind Specksteinöfen, da sie die Wärme sehr lange speichern. Finnische Hersteller bieten eine ...

Der Traum vom privaten Aufzug

Ein privater Aufzug ist eine smarte Sache! Mit diesem Upgrade der eigenen vier Wände ist nicht nur die Beförderung von Personen gewährleistet, es muss garantiert auch niemand mehr schwere Lasten ...

Mit solarer Energie zur eigenen ...

Wie sich die Kosten für den privaten Strombedarf in Zukunft entwickeln, ist schwer einzuschätzen. Parallel erfordert die angestrebte Energiewende einen massiven Netzausbau, um die Umstellung auf ...

Musterhäuser

Jessen

Preis ab
440.000 €
Fläche
171,70 m²
Edition B 128.2

Preis ab
229.026 €
Fläche
128,20 m²
EDITION 120 V2

Preis ab
236.624 €
Fläche
120,26 m²
sunshine 310 (Friemert)

Preis ab
360.560 €
Fläche
156,00 m²
Waakirchen

Preis ab
619.130 €
Fläche
138,00 m²
Haus Geyer

Preis ab
792.000 €
Fläche
236,67 m²

0