Baurechtler warnen: Wer Rechnung nicht aufhebt, riskiert Geldstrafe

Wer baut, der kennt das Problem: Ständig flattern Rechungen ins Haus. Die meisten Bauherren verlassen sich dabei auf ihren Architekten, der die Rechnungen für sie prüft und zur Bezahlung freigibt oder bei Fehlern zurückweist. „Solche Rechnungen“, warnt Rechtsanwältin Heike Rath, Frankfurt, und Mitglied der Rechtsanwaltsvereinigung ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), „müssen bestimmte formale Vorschriften erfüllen.“ Dies betrifft alle Rechnungen, die ein Bau- oder Bauausbauunternehmen an den Bauherrn richtet, wie auch alle Rechnungen, die der Architekt selbst seinem Bauherrn stellt.
Acht Punkte müssen grundsätzlich beachtet werden: Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die komplette Anschrift sowohl des Bauunternehmens als auch des Bauherrn tragen. In der Rechnung muss die Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer des Rechnungsstellers aufgeführt sein. Das Datum darf nicht fehlen. Die Rechnung muss außerdem eine Rechnungsnummer haben. Art und Umfang der erbrachten Bau- oder Architektenleistung müssen eindeutig bezeichnet sein, ebenso wie der Zeitpunkt der Leistung. Und natürlich müssen auch der Umsatzsteuersatz und die entsprechende zu zahlende Summe am Ende der Rechnung ausgewiesen werden.

„Häufig vergessen“, mahnt Heike Rath, „wird der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung. Er gehört ans Ende jeder Rechnung“. Geschäftsleute müssen ihre Rechnungen zehn Jahre lang aufheben. Dies gilt vor allem, wenn der Bauherr nicht als Privatmann baut, sondern Unternehmer ist und damit vorsteuerabzugsberechtigt. Aber auch private Bauherren, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, müssen ihre Rechungen aufbewahren - und zwar zwei Jahre lang. Damit will der Gesetzgeber die Schwarzarbeit eindämmen, so Rath. „Kann der Bauherr innerhalb dieser zwei Jahre dem Finanzamt auf Nachfrage keine Rechnung vorweisen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.“ Außerdem brauche der Bauherr die Rechnungen, um später eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln geltend machen zu können. Wie lange er die Rechnungen aufbewahren sollte, richte sich nach den vereinbarten Gewährleistungsfristen, und die werden vor Baubeginn vertraglich festgeschrieben.

In der ARGE Baurecht haben sich die Rechtsanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht über 2.800 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

Quelle: ARGE Baurecht

02.05.2007

Hausbaunews

Strom sparen im Alltag: Kleine ...

Steigende Strompreise bringen viele Haushalte finanziell an ihre Grenzen. Doch oft reichen schon wenige Veränderungen im Alltag, um die Stromkosten spürbar zu senken. In vielen Wohnungen verstecken ...

Bausparen, ETF oder Tagesgeld?

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden braucht Zeit. Für das notwendige Eigenkapital sparen deutsche Haushalte im Schnitt rund 14 Jahre – das hat das Kieler Institut für Weltwirtschaft ...

Präzision im Detail: Die passende ...

Ein Fertighaus besticht durch seine präzise Planung und kurze Bauzeit. Damit das Endergebnis überzeugt, müssen Details wie die Sanitärausstattung bereits in der Bemusterungsphase exakt festgelegt ...

Eigenleistungen am Bau mit anderen ...

Weil der Bau eines Eigenheims zunehmend ins Geld geht, legen private Bauherren oft selbst Hand an, um Kosten zu senken. Laien müssen hierfür das nötige Know-how mitbringen, in manchen Bereichen ...

Kompaktes Heben an schwierigen Orten: ...

Arbeitest du mit einem Kran an einem Ort mit wenig Platz? Dann kommst du mit großem Gerät schnell an deine Grenzen. Du hast eine schwere Last, die du heben willst, aber kaum Platz, um den Kran ...

Die Wärmepumpe gibt jetzt den Ton an!

Wer heutzutage ein Fertighaus plant, der baut nicht nur Wände und ein Dach. Er baut eine kleine Festung gegen die Kapriolen der Weltmärkte. In den Planungsbüros zwischen Flensburg und ...

Musterhäuser

NIVO 140 F

Preis
auf Anfrage
Fläche
141,00 m²
Oslo

Preis
auf Anfrage
Fläche
132,00 m²
Blankenhorn 143

Preis ab
257.400 €
Fläche
143,00 m²
Diamonds Westerland

Preis
auf Anfrage
Fläche
170,50 m²
Landhege

Preis ab
674.991 €
Fläche
197,87 m²
Stadtvilla 212

Preis
auf Anfrage
Fläche
209,26 m²

0