Baurechtler warnen: Wer Rechnung nicht aufhebt, riskiert Geldstrafe

Wer baut, der kennt das Problem: Ständig flattern Rechungen ins Haus. Die meisten Bauherren verlassen sich dabei auf ihren Architekten, der die Rechnungen für sie prüft und zur Bezahlung freigibt oder bei Fehlern zurückweist. „Solche Rechnungen“, warnt Rechtsanwältin Heike Rath, Frankfurt, und Mitglied der Rechtsanwaltsvereinigung ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), „müssen bestimmte formale Vorschriften erfüllen.“ Dies betrifft alle Rechnungen, die ein Bau- oder Bauausbauunternehmen an den Bauherrn richtet, wie auch alle Rechnungen, die der Architekt selbst seinem Bauherrn stellt.
Acht Punkte müssen grundsätzlich beachtet werden: Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die komplette Anschrift sowohl des Bauunternehmens als auch des Bauherrn tragen. In der Rechnung muss die Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer des Rechnungsstellers aufgeführt sein. Das Datum darf nicht fehlen. Die Rechnung muss außerdem eine Rechnungsnummer haben. Art und Umfang der erbrachten Bau- oder Architektenleistung müssen eindeutig bezeichnet sein, ebenso wie der Zeitpunkt der Leistung. Und natürlich müssen auch der Umsatzsteuersatz und die entsprechende zu zahlende Summe am Ende der Rechnung ausgewiesen werden.

„Häufig vergessen“, mahnt Heike Rath, „wird der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung. Er gehört ans Ende jeder Rechnung“. Geschäftsleute müssen ihre Rechnungen zehn Jahre lang aufheben. Dies gilt vor allem, wenn der Bauherr nicht als Privatmann baut, sondern Unternehmer ist und damit vorsteuerabzugsberechtigt. Aber auch private Bauherren, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, müssen ihre Rechungen aufbewahren - und zwar zwei Jahre lang. Damit will der Gesetzgeber die Schwarzarbeit eindämmen, so Rath. „Kann der Bauherr innerhalb dieser zwei Jahre dem Finanzamt auf Nachfrage keine Rechnung vorweisen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.“ Außerdem brauche der Bauherr die Rechnungen, um später eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln geltend machen zu können. Wie lange er die Rechnungen aufbewahren sollte, richte sich nach den vereinbarten Gewährleistungsfristen, und die werden vor Baubeginn vertraglich festgeschrieben.

In der ARGE Baurecht haben sich die Rechtsanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht über 2.800 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

Quelle: ARGE Baurecht

02.05.2007

Hausbaunews

Plane jetzt den optimalen Strommix mit ...

Eine Wärmepumpe bezieht ihre Heizenergie kostenlos aus der Umgebung, benötigt zum Antrieb aber Strom. Genau hier zeigt sich, wie wirtschaftlich und klimafreundlich die Heizung letztlich arbeitet. ...

Haus entrümpeln vor Sanierung oder ...

Bevor ein geerbtes oder gekauftes Bestandshaus saniert, abgerissen oder verkauft werden kann, muss es vollständig geräumt sein. Was das kostet, hängt von Volumen, Zugang und dem Anteil ...

Wohnraum schaffen, Werte sichern

Wohnraum wird vielerorts knapper, die Nachfrage steigt, während der Wunsch nach wertbeständigen Kapitalanlagen wächst. Für viele Investoren rücken deshalb Wohnimmobilien in den Fokus, die ...

Ankommen im eigenen Garten: Ein ...

Drinnen stehen noch ein paar Kartons, draußen ist von Garten bisher wenig zu sehen. Nach dem Einzug ins neue Fertighaus ist das ganz normal. Trotzdem muss der erste schöne Abend im Freien nicht ...

Kahle Stellen im Rasen? Ursache kann ...

Wenn der Rasen stellenweise abstirbt, gibt es häufig Engerlinge, die im Boden an den Wurzeln nagen. In der Folge verbräunen die Gräser an dieser Stelle und sterben ab. Der Rasen lässt sich wie ...

Schlüsselfertig bauen? Auf die ...

Etwa neun von zehn privaten Bauherren lassen sich ihr Eigenheim „schlüsselfertig“ errichten. „Das klingt einfacher als es ist“, sagt Peter Reinwald, stellvertretender Vorsitzender des ...

Musterhäuser

ARTIS 301

Preis
auf Anfrage
Fläche
145,00 m²
Edition S 230

Preis ab
491.421 €
Fläche
230,49 m²
AMBIENCE 100 V3

Preis ab
342.280 €
Fläche
99,03 m²
Dreamline-E-138 E3

Preis
auf Anfrage
Fläche
145,59 m²
Newline 5

Preis
auf Anfrage
Fläche
144,23 m²
Weingarten

Preis ab
505.789 €
Fläche
177,36 m²

0