Baurechtler warnen: Wer Rechnung nicht aufhebt, riskiert Geldstrafe

Wer baut, der kennt das Problem: Ständig flattern Rechungen ins Haus. Die meisten Bauherren verlassen sich dabei auf ihren Architekten, der die Rechnungen für sie prüft und zur Bezahlung freigibt oder bei Fehlern zurückweist. „Solche Rechnungen“, warnt Rechtsanwältin Heike Rath, Frankfurt, und Mitglied der Rechtsanwaltsvereinigung ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), „müssen bestimmte formale Vorschriften erfüllen.“ Dies betrifft alle Rechnungen, die ein Bau- oder Bauausbauunternehmen an den Bauherrn richtet, wie auch alle Rechnungen, die der Architekt selbst seinem Bauherrn stellt.
Acht Punkte müssen grundsätzlich beachtet werden: Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die komplette Anschrift sowohl des Bauunternehmens als auch des Bauherrn tragen. In der Rechnung muss die Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer des Rechnungsstellers aufgeführt sein. Das Datum darf nicht fehlen. Die Rechnung muss außerdem eine Rechnungsnummer haben. Art und Umfang der erbrachten Bau- oder Architektenleistung müssen eindeutig bezeichnet sein, ebenso wie der Zeitpunkt der Leistung. Und natürlich müssen auch der Umsatzsteuersatz und die entsprechende zu zahlende Summe am Ende der Rechnung ausgewiesen werden.

„Häufig vergessen“, mahnt Heike Rath, „wird der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung. Er gehört ans Ende jeder Rechnung“. Geschäftsleute müssen ihre Rechnungen zehn Jahre lang aufheben. Dies gilt vor allem, wenn der Bauherr nicht als Privatmann baut, sondern Unternehmer ist und damit vorsteuerabzugsberechtigt. Aber auch private Bauherren, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, müssen ihre Rechungen aufbewahren - und zwar zwei Jahre lang. Damit will der Gesetzgeber die Schwarzarbeit eindämmen, so Rath. „Kann der Bauherr innerhalb dieser zwei Jahre dem Finanzamt auf Nachfrage keine Rechnung vorweisen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.“ Außerdem brauche der Bauherr die Rechnungen, um später eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln geltend machen zu können. Wie lange er die Rechnungen aufbewahren sollte, richte sich nach den vereinbarten Gewährleistungsfristen, und die werden vor Baubeginn vertraglich festgeschrieben.

In der ARGE Baurecht haben sich die Rechtsanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht über 2.800 Rechtsanwältinnen und -anwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

Quelle: ARGE Baurecht

02.05.2007

Hausbaunews

Vitramo Terrassenheizstrahler – und ...

Zu kühl zum draußen sitzen? Nicht mit den Infrarot-Heizstrahlern von Vitramo. Passend zur Saison bietet der deutsche Spezialhersteller drei Varianten für den Außenbereich an. Die Geräte eignen ...

Das Wohnzimmer neu denken: Wie du ...

Viele Menschen unterschätzen, was ein Wohnzimmer eigentlich leisten muss. Es ist Rückzugsort, Treffpunkt, Entspannungszone und manchmal auch Arbeitsplatz – alles auf einmal, alles im selben Raum. ...

Klinker-Fassade am Fertighaus: ...

Eine Klinker-Fassade am Fertighaus verbindet zwei Welten, die lange als unvereinbar galten: die schnelle, präzise Bauweise industriell gefertigter Häuser und die zeitlose Ausstrahlung ...

Wenn Sicherheit nach Hause kommt

Die Polizei sorgt draußen für Sicherheit, Living Haus drinnen: Gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) macht der Fertighausspezialist den Traum vom eigenen Zuhause für ...

Fertighaus und Infinity Pool Deluxe: ...

Wer sich für ein Fertighaus entscheidet, verfolgt meist eine klare Vorstellung vom modernen Wohnen. Energieeffizienz, kurze Bauzeiten, durchdachte Grundrisse und eine Architektur, die zum eigenen ...

Serielles Bauen geht auch unter der Erde

Das serielle Bauen ist ein großer Hoffnungsträger für neuen Wohnraum in kurzer Zeit und zu sicher kalkulierbaren Kosten. Es basiert auf der industriellen Vorfertigung von Bauelementen, die mit ...

Musterhäuser

SUNSHINE 136 V5

Preis ab
351.338 €
Fläche
135,15 m²
Haas BT 111 B

Preis ab
236.000 €
Fläche
110,15 m²
Rosenheim

Preis
auf Anfrage
Fläche
171,00 m²
Individual (Meinert)

Preis ab
465.000 €
Fläche
174,09 m²
Solera

Preis
auf Anfrage
Fläche
163,00 m²
Edition S 141

Preis ab
259.363 €
Fläche
141,33 m²

0