Kaminfeuer steigert den Wert der Immobilie
Eine Investition, die sich lohnt
Während zum Beispiel die Erneuerung eines Badezimmers oder die Gestaltung des Gartens mit entsprechendem Aufwand verbunden ist, ist die Anschaffung eines Kaminofens eine vergleichsweise kostengünstige und vor allem auch schnelle Lösung. In vielen Bestandsgebäuden kann oftmals ein vorhandener Schornsteinschacht für die neue Feuerstätte wieder in Betrieb genommen werden.
Schornstein nachträglich installieren
Wird ein Schornstein nachträglich errichtet, muss dieser den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen. Je weiter der Standort des Schornsteins vom First positioniert wird, desto höher muss der Schornstein werden. Und zwar unabhängig davon, ob der Schornsteinzug innenliegend oder außen an der Hauswand positioniert wird. Eine mögliche Methode für die nachträgliche Installation eines Schornsteins ist die Montage eines außen angebrachten Edelstahlschornsteins, der für alle zugelassenen Feuerstätten genutzt werden kann.Breites Angebot an Technik und Design
Die Ofenbranche bietet zahlreiche Lösungen an: Vom klassischen Kaminofen über automatische Pelletgeräte bis hin zu wasserführenden Modellen, die nicht nur den Aufstellraum erwärmen, sondern auch warmes Wasser für Dusche und Zentralheizung bereitstellen. Auch die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage und Wärmepumpe als Hybridlösung ist möglich. So sorgt die Feuerstätte für Gemütlichkeit sowie für eine unabhängige, kostengünstige und sichere Wärmeversorgung. Aspekte, die bei einem möglichen Verkauf der Immobilie positiv wahrgenommen werden und sich im Verkaufspreis niederschlagen.Den Mehrwert des Feuers erhalten: Modernisierung statt Stilllegung
Vor diesem Hintergrund ist es auch sinnvoll eine in die Jahre gekommene Feuerstätte nicht stillzulegen, sondern zu modernisieren oder auszutauschen. Der Hintergrund: Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Diese müssen bis Ende 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Wer perspektivisch entscheidet, modernisiert seine Feuerstätte und erhält somit den feurigen Mehrwert seiner Immobilie.28.12.2023
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