Ersatzneubau-Prämie für klimafreundlichen Bestandsersatz

Um den Wohnungsbau zu unterstützen und einen klimaneutralen Gebäudebestand zu beschleunigen, fordert der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) eine Prämie in Höhe von mindestens 20.000 Euro für Bauherren klimafreundlicher Ersatzneubauten. „Voraussetzung für die Ersatzneubau-Prämie ist ein nicht sanierungsfähiger Altbau, dessen Abriss und Recycling wirtschaftlicher ist als dessen Modernisierung“, erklärt BDF-Präsident Mathias Schäfer. Laut einer Studie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen sind bundesweit 1,76 Millionen der insgesamt gut 16 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser nicht wirtschaftlich modernisierungsfähig. 
Fertighausindustrie fordert Ersatzneubau-Prämie für klimafreundlichen Bestandsersatz. Foto: pixabay.com
Fertighausindustrie fordert Ersatzneubau-Prämie für klimafreundlichen Bestandsersatz. Foto: pixabay.com
Die Klimaschutzziele erklären es laut Schäfer zur Notwendigkeit, Häuser und Wohnungen für geringere Energiebedarfe an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Für Neubauten gelten daher insgesamt hohe Standards. Bei Sanierungen hingegen sind es häufig nur Teilbereiche, die am Bestandsgebäude oder an dessen technischer Ausstattung verbessert werden. Es drohe ein endlos ineffizienter Sanierungs-Zyklus, der Rohstoffe und Gelder bei nur geringer Wirkung verschlinge, so BDF-Präsident Schäfer. Hier setze die Idee einer Ersatzneubau-Prämie an: Sofern es sich nicht etwa um ortsbildprägende oder denkmalgeschützte Gebäude handelt, und der Bestand als nicht erhaltenswert beurteilt wird, ist sein Rückbau sowie der Ersatz durch einen klimafreundlichen und zukunftsfähigen Neubau ökologisch sowie ökonomisch sinnvoll. „Wir fordern hierfür einen staatlichen Anreiz in Form einer Ersatzneubau-Prämie von mindestens 20.000 Euro“, so Schäfer. Die durchschnittlichen Abrisskosten liegen in der Regel zwischen 15.000 und 45.000 Euro. Die finale Höhe der Prämie sollte sich laut Fertighausverband am Effizienzstandard des Ersatzneubaus orientieren. 

Als Prämien-Voraussetzung müsse die Untauglichkeit des Bestandserhalts nachgewiesen sein, wenngleich Analysen und Nachweispflichten nicht mit derart hohen Dienstleistungskosten einhergehen dürfen, dass die Prämie zu einem großen Teil aufgebraucht und ihr Anreizeffekt deutlich gemindert würden. Dass anfallendes Abbruchmaterial in Sinne der Kreislaufwirtschaft bestmöglich recycelt und in den Stoffkreislauf zurückgegeben werde, sei ebenfalls sicherzustellen, sagt der BDF-Präsident. 
  
Weitere Argumente für die Einführung der staatlichen Prämie seien der häufige Leerstand stark sanierungsbedürftiger Häuser, an dessen Stelle ein effizienter Ersatzneubau neuen Wohnraum schaffen würde, ohne weitere Fläche zu versiegeln. Gerade dünnbesiedelte Orte, in denen Potenziale für sinnvollen Ersatzneubau bestünden, könnten hierdurch eine Revitalisierung sowie eine Aufwertung ihrer Energie- und Mobilitäts-Infrastruktur erfahren, während Ballungszentren entlastet würden. Ebenfalls würde sich durch mehr Ersatzneubau die Möglichkeit eröffnen, die teils großzügige Flächennutzung und unpassenden Grundrisse im Altbestand durch ein sich in die Umgebung einfügendes, ressourcenschonendes Gebäude zeitgemäß und zukunftssicher aufzuteilen, wodurch mehr qualitativer Wohnraum für mehr Menschen zur Verfügung gestellt und auch der Demographie Rechnung getragen werden könnte. 
  
„Die Ersatzneubau-Prämie kann dazu beitragen, Wohngebiete an sich verändernde Bedürfnisse der Bevölkerung und Umwelt anzupassen. Letztendlich gewinnt sie daher auch als Instrument der Städteplanung und des Klimaschutzes an Bedeutung“, so BDF-Präsident Schäfer, der sich für eine Öffnung staatlicher Sanierungsprogramme zur schnellen Einführung der Prämie ausspricht. 

Quelle: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.

26.09.2023

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