Ersatzneubau-Prämie für klimafreundlichen Bestandsersatz

Als Prämien-Voraussetzung müsse die Untauglichkeit des Bestandserhalts nachgewiesen sein, wenngleich Analysen und Nachweispflichten nicht mit derart hohen Dienstleistungskosten einhergehen dürfen, dass die Prämie zu einem großen Teil aufgebraucht und ihr Anreizeffekt deutlich gemindert würden. Dass anfallendes Abbruchmaterial in Sinne der Kreislaufwirtschaft bestmöglich recycelt und in den Stoffkreislauf zurückgegeben werde, sei ebenfalls sicherzustellen, sagt der BDF-Präsident.
Weitere Argumente für die Einführung der staatlichen Prämie seien der häufige Leerstand stark sanierungsbedürftiger Häuser, an dessen Stelle ein effizienter Ersatzneubau neuen Wohnraum schaffen würde, ohne weitere Fläche zu versiegeln. Gerade dünnbesiedelte Orte, in denen Potenziale für sinnvollen Ersatzneubau bestünden, könnten hierdurch eine Revitalisierung sowie eine Aufwertung ihrer Energie- und Mobilitäts-Infrastruktur erfahren, während Ballungszentren entlastet würden. Ebenfalls würde sich durch mehr Ersatzneubau die Möglichkeit eröffnen, die teils großzügige Flächennutzung und unpassenden Grundrisse im Altbestand durch ein sich in die Umgebung einfügendes, ressourcenschonendes Gebäude zeitgemäß und zukunftssicher aufzuteilen, wodurch mehr qualitativer Wohnraum für mehr Menschen zur Verfügung gestellt und auch der Demographie Rechnung getragen werden könnte.
„Die Ersatzneubau-Prämie kann dazu beitragen, Wohngebiete an sich verändernde Bedürfnisse der Bevölkerung und Umwelt anzupassen. Letztendlich gewinnt sie daher auch als Instrument der Städteplanung und des Klimaschutzes an Bedeutung“, so BDF-Präsident Schäfer, der sich für eine Öffnung staatlicher Sanierungsprogramme zur schnellen Einführung der Prämie ausspricht.
26.09.2023
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