Fingerhut Haus: Klimafreundlicher Neubau

Klimaschutz ist lebenswichtig. Und wird gefördert. Am 1. März 2023 startete das Bundesbauministerium das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“. Unterstützt werden Neubauten mit einer Förderung von bis zu 45.000 Euro Zinsvorteil. Mit seiner nachhaltigen Holzbauweise sowie der ausgeprägten, zertifizierten Güteüberwachung erfüllt Fingerhut Haus (www.fingerhuthaus.de) als Fertighausspezialist die Voraussetzungen für die Förderung bei den meisten Hauskonzepten.  
Mit Fingerhut Haus von KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ profitieren. Foto: Fingerhut Haus
Mit Fingerhut Haus von KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ profitieren. Foto: Fingerhut Haus
Deutschland soll laut Klimaschutzgesetz bis 2045 klimaneutral werden. Dies erfordert eine Umstellung der Lebens- und Wirtschaftsweise. Es werden enorme finanzielle Mittel benötigt – auch aus dem öffentlichen Haushalt. Durch die Folgen der Corona-Pandemie, der Energiekrise, des Fachkräftemangels und auf Grund weiterer Herausforderungen sind die Haushaltsmittel jedoch knapp. Daher hat die Bundesregierung die KfW beauftragt, sich auf die Neubauförderung besonders klimafreundlicher Gebäude zu fokussieren.

„Die Förderung von klimafreundlichen Gebäuden ist ein entscheidender Hebel auf dem Weg zum Klimaschutz. Dieses Vorhaben unterstützen wir als Fertighausspezialist tatkräftig“, erklärt Holger Linke, geschäftsführender Gesellschafter der Fingerhut Haus GmbH.

Fingerhut Haus setzt seit vielen Jahren auf nachhaltiges und energieeffizientes Bauen und bietet klimafreundliche Fertighäuser, die strenge und umfassende Qualitätsbedingungen erfüllen. Hierbei wird eine ökologische und wertbeständige Bauweise mit dem Einsatz regenerativer Technik kombiniert. Dadurch lassen sich natürliche Ressourcen sinnvoll nutzen und Energieüberschüsse erzielen. „Durch unsere nachhaltige Holzbauweise und unsere zertifizierte Güteüberwachung entsprechen wir den Auflagen des KfW bei den meisten Häusern“, sagt Holger Linke.

Was wird innerhalb des KfW-Programms gefördert? 

Gefördert werden das klimafreundliche Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG) ohne und mit QNG-Siegel (KFWG-Q). Bei beiden Modellen müssen die Gebäude einen KfW-40-Standard aufweisen und dürfen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse be-heizt werden. Beide Varianten setzen die Erfüllung der Ökobilanz voraus. Das Gebäude darf nur wenig Treibhausgase ausstoßen, um damit den Anforderungen an die Treibhausgasemissionen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus" gerecht zu werden. 
 
Bei KFWG-Q müssen zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS)“ oder des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG-Siegel) bestätigt werden. 

Ohne das Siegel beträgt der maximale Kreditbetrag 100.000 Euro je Wohneinheit und mit QNG-Siegel wird ein Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit gewährt. 

Holger Linke sagt: „Klimaschutz fängt zuhause an. Neubauten haben ein außergewöhnlich hohes Potenzial zur Verringerung des CO2-Ausstoßes. Die KFN-Förderung setzt genau dort an und fördert energieeffiziente Bauweise sowie erneuerbare Energiequellen. Und damit wird nicht nur der Klimaschutz vorangetrieben, sondern auch die Lebensqualität von Bewohnern gesteigert. Denn energieeffizientes Bauen und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sind auch kostensparend und fördern das Wohlbefinden. Wer also in KFN investiert, investiert in eine nachhaltige Zukunft für sich und weitere Generationen. Wir unterstützen das.“

04.05.2023

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