Gütegemeinschaft Fertigkeller führt die Kellerakte ein

Bereits gelebte Baupraxis und jetzt auch Bestandteil der überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen ist außerdem die Selbstverpflichtung der Hersteller von Fertigkellern und Bodenplatten mit dem RAL-Gütezeichen, Bauanlaufgespräche anhand von Checklisten gründlich und transparent zu protokollieren, um den weiteren Bauprozess zu optimieren. Das komme sowohl dem Bauherrn als auch dem Haushersteller, Tiefbauer und weiteren am Bau beteiligten Gewerke zugute, denn die frühzeitige Informationsbeschaffung und transparente Dokumentation der Gegebenheiten auf dem Baugrundstück könne etwaige Schnittstellenprobleme von vornherein vermeiden, erklärt der GÜF-Vorsitzende Dirk Wetzel. „Die Güte- und Prüfbestimmungen sind mehr als ein Regelwerk für überdurchschnittliche Produktqualität. Die zertifizierten Hersteller übernehmen Verantwortung für einen guten und sicheren Bauablauf und geben dem Bauherrn zusätzlich umfassende Serviceversprechen“, so Wetzel weiter. Zum Service gehören neben einer umfassenden persönlichen Betreuung und Beratung auch ein bindendes Festpreisangebot sowie auf Wunsch des Bauherrn eine Fertigstellungsgarantie. Die Einhaltung der RAL-GZ 518 wird halbjährlich bei Baustellenüberwachungen durch unabhängige Güteprüfer sichergestellt. Zudem verpflichten sich die GÜF-Unternehmen zu einer kontinuierlichen Eigenüberwachung, die bei der Fremdüberwachung nachgewiesen werden muss.
04.10.2022
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