Immobilienrente? Expertenrat einholen!

„Die selbstgenutzte Immobilie verkaufen und weiter darin wohnen bleiben, um die Rente aufzustocken“ – so das Prinzip der Immobilienverrentung, für das in letzter Zeit verstärkt Werbung gemacht wird. 
VPB rät: Immobilienrente? Vor Vertragsabschluss Expertenrat einholen! Foto: pixabay.com
VPB rät: Immobilienrente? Vor Vertragsabschluss Expertenrat einholen! Foto: pixabay.com
Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Unsicherheit, niedrige bis negative Zinsen auf der einen Seite und ein vor allem in den nachgefragten Regionen leer-gefegter Immobilienmarkt auf der anderen Seite sind insbesondere für Maklerunternehmen und Banken gute Argumente, die Immobilienverrentung zu preisen. Sie weisen in ihrer Werbung darauf hin, dass in der Immobilie das Kapital gebunden ist und der in vielen Regionen stark gestiegene Wert des Hauses oder der Wohnung nur durch den Verkauf realisieren lässt. Bei einer Verrentung der Immobilie hingegen könne das Kapital von den Eigentümern genutzt werden, ohne dass sich ihre Wohnsituation ändert. Zudem trage das Modell dazu bei, dass Leben komfortabler zu gestalten – und auch vielfach gefürchteten Erbstreitigkeiten ließen sich so weitgehend vermeiden. 

Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren, weist darauf hin, dass bei einer Immobilienverrentung viele individuelle Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung existieren – Verkäufer wie auch Käufer sollten sich allerdings von erfahrenen und unabhängigen Experten beraten lassen. Insbesondere die für die Kaufpreisermittlung entscheidende Wertermittlung müsse durch unabhängige Sachverständige erfolgen. Wesentlich, so der Vertrauensanwalt, sei auch die Klärung der Frage, wer welche Kosten der Instandhaltung übernähme. Angesichts der Preisentwicklung auf dem Baustoffsektor und des akuten Fachkräftemangels im Handwerk sei es schwierig, hier Kosten zu kalkulieren. Auch die Möglichkeiten baulicher Veränderungen (Stichwort Barrierefreiheit) und deren Kostenaufteilung müs-se geklärt werden. 

Vor dem Hintergrund der Klimaziele gelte es auch, etwaige gesetzliche energetische Nachrüstpflichten und deren finanzielle Folgen bei einer Vertragsverhandlung vor Augen zu haben, so VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn. „Was so einfach klingt, muss sehr individuell für die Immobilie und die Wünsche und Bedürfnisse der beiden Vertragsparteien maßgeschneidert werden. Wesentlich ist, dass man eine Immobilie baufachlich von unabhängigen Bausachverständigen sehr gut untersuchen und bewerten lässt, um eine solide Ausgangsposition für die Vertragsverhandlungen zu haben.“

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)

29.03.2022

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