Notartermin: Keine Änderungswünsche mehr akzeptieren

Die meisten Menschen kaufen nur einmal im Leben ein Haus. Entsprechend ungewohnt ist die Situation beim Notartermin. Sie wissen zwar, sie dürfen alles fragen, doch wer gibt schon gerne seine Unwissenheit zu? 
VPB: Käufer sollten beim Notartermin keine Änderungswünsche mehr akzeptieren. Foto: pixabay.com
VPB: Käufer sollten beim Notartermin keine Änderungswünsche mehr akzeptieren. Foto: pixabay.com
Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Käufern zu Selbstbewusstsein – im eigenen Interesse. Bauherren sollten alle ihre offenen Fragen stellen und zwar am besten schon vor dem Notartermin, denn dann ist noch ausreichend Zeit um diese zu klären und Änderungswünsche in den Vertrag hinein zu verhandeln. Dazu haben Bauherren 14 Tage Zeit. Solange vor dem Beurkundungstermin muss der Notar dem Käufer, der ein Verbraucher ist und der von einem Unternehmer kauft, nämlich die Vertragsunterlagen zustellen. Vor Änderungswünschen in letzter Minute schützt das allerdings nicht. Nach VPB-Erfahrung versuchen immer wieder Schlüsselfertiganbieter noch beim Notartermin Änderungen vorzuschlagen.

Der VPB rät: Käufer sollten sich dazu nicht drängeln lassen. Vorsicht ist immer geboten, wenn der Vertragspartner beim Notartermin plötzlich neue Vorschläge macht, die noch in den Vertrag aufgenommen werden sollen, oder wenn der Notar Bedenken äußert, aber der Vertragspartner anregt, trotzdem „hier und heute“ zu beurkunden. Selbstverständlich können die Vertragsparteien bis zur Unterschrift einvernehmlich Änderungen am Vertrag aushandeln. Private Bauherren sollten dabei allerdings sehr vorsichtig sein und sich auf nichts einlassen, was sie nicht wirklich verstehen und überschauen.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)

15.02.2022

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