Strahlung aus dem Untergrund. Wie beugt man vor?
Seit Ende 2018 gelten verbindliche Regelungen zum Radonschutz in Aufenthaltsräumen und nennt Referenzwerte für die Belastung mit Radon. Ab 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) im Jahresmittel müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration getroffen werden. Seit 2018 müssen Grenzwerte in Wohnräumen und an Arbeitsstätten in Gebäuden eingehalten werden Während bei Neubauten von vornherein leicht radonsicher gebaut werden kann, ist es technisch komplizierter, einen Bestandsbau nachträglich gegen Radon abzudichten. Hierzu sollten Experte hinzugezogen werden. Am Anfang steht immer die Klärung der Frage, ob ein Bestandsbau überhaupt über die neuen Grenzwerte hinaus belastet ist und, falls ja, was dagegen sinnvollerweise getan werden kann. Grund zur Panik besteht dabei nicht, denn die vorhandene Radonbelastung, mit der wir alle schon immer leben, hat sich ja durch das Gesetz nicht verändert. Lediglich der Umgang damit: Erste und einfachste Maßnahme ist das Lüften.
06.01.2022
Hausbaunews
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