Die Rechte der Bauherren kommen zu kurz

Für wenige Dinge geben Menschen in ihrem Leben mehr aus als für den Erwerb einer Immobilie. Für viele stellt der Bau eines schlüsselfertigen Hauses die Verwirklichung eines Lebenstraums und, mit mietfreiem Wohnen im Ruhestand, eine wichtige Säule der Altersvorsorge dar. Dafür nehmen private Bauherren Kredite auf und sind bereit, auf vieles zu verzichten, um die Finanzierung der eigenen Immobilie zu stemmen. Insofern kommt dem Schutz der Verbraucher hohe Bedeutung zu. Das seit 1. Januar 2018 geltende neue Bauvertragsrecht trägt dem Rechnung. Doch wie wird dieses neue Recht in der Praxis umgesetzt? Beachten die Anbieter von schlüsselfertigen Häusern das Verbraucherrecht? Wie gut informiert sind die Bauherren über ihre Rechte, die seit 2018 in ihrem Sinne gestärkt wurden. Das Institut Privater Bauherren hat auch 2020 wieder untersucht, wie es um die Verbreitung der neuen Verbraucherrechte steht. Auch die neue, nun vorgelegte Studie basiert auf der Auswertung von Bauvorhaben aus den Regionalbüros des Verbands Privater Bauherren (VPB), in denen bundesweit private Bauherren durch neutrale Experten beraten und betreut werden.
VPB: Schlüsselfertiges Bauen – Die Rechte der privaten Bauherren kommen immer noch zu kurz. Foto: pixbay.com
VPB: Schlüsselfertiges Bauen – Die Rechte der privaten Bauherren kommen immer noch zu kurz. Foto: pixbay.com
„Mit den Ergebnissen kann man nicht zufrieden sein. Noch immer gibt es erhebliche Defizite in der Bekanntheit der Verbraucherrechte“, so Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Entscheidend für die Wirksamkeit der neuen Verbraucherechte ist deren Bekanntheit bei den Bauherren und Käufern von schlüsselfertigen Immobilien. Drei Punkte sind dabei besonders wichtig. Die rechtzeitige Übergabe einer vollständigen Baubeschreibung vor Vertragsabschluss, die rechtzeitige Übergabe der relevanten Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung sowie das Wissen, dass für die letzte Zahlungsrate noch mindestens 10 Prozent als Sicherheit bei den Bauherren verbleiben müssen. Die Baubeschreibung benötigen angehende Bauherren, um das Angebot der Baufirma prüfen und mit anderen vergleichen zu können. Allerdings wissen noch immer 45 Prozent der Bauherren gar nichts über ihr neues Recht. "Das ist schlecht, denn die Baufirmen kommen ihrer Pflicht zur Übergabe einer Baubeschreibung nach unseren Beobachtungen nur sehr zögerlich nach", kritisiert Corinna Merzyn. 

Immerhin nutzen 18 Prozent der informierten Bauherren ihre neuen Rechte und ließen sich von mehreren Baufirmen Vergleichsangebote machen, aus denen sie dann wählten. "Aber auch das sind noch viel zu wenige", konstatiert die VPB-Hauptgeschäftsführerin. "Alle Bauherren sollten diese Möglichkeit nutzen und mehrere Angebote vergleichen. Bei einer großen Investition wie dem Immobilienkauf sollte man das unbedingt tun!" 

Ein weiteres wichtiges Verbraucherrecht ist der sogenannte Unterlagenherausgabeanspruch: Bauherren haben ein Recht auf alle relevanten Pläne und Berechnungen ihres zukünftigen Hauses. Nur mit Hilfe dieser Unterlagen können sie beispielsweise überprüfen lassen, ob sie die statische Konstruktion und energetische Bauausführung bekommen, für die sie Fördergelder erhalten oder die gesetzlich verlangt ist und für die sie ganz persönlich am Ende des Tages auch mit ihrem Vermögen haften. Gerade einmal 24 Prozent der Bauherren wussten von ihrem Anspruch auf die eigenen Bauunterlagen. Ohne Nachfrage bekommen nur 23 Prozent der Bauherren die Statik ausgehändigt, 26 Prozent den Wärmeschutznachweis, bescheidene sechs Prozent das Lüftungskonzept und gerade einmal fünf Prozent der Bauherren bekommen so die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim in die Hand. Den Energieausweis, den jede Baufirma automatisch nach Fertigstellung eines Hauses übergeben muss, bekommen ohne Nachfrage nur 75 Prozent der Bauherren ausgehändigt. "Bei der Übergabe des Energieausweises hat sich gegenüber den Vorjahren viel verbessert, aber es handelt sich ja auch um eine gesetzliche Verpflichtung", konstatiert Corinna Merzyn. 

Neben den Kosten interessieren sich Bauherren immer auch für die Fertigstellung des Hauses: Wann können sie einziehen? Alle Baubeschreibungen müssen seit 2018 einen konkreten Einzugstermin oder zumindest einen Fertigstellungszeitpunkt nennen. Lediglich 33 Prozent erfüllen diese Vorgabe. Davon wiederum halten sich 67 Prozent noch ein Hintertürchen offen, indem sie sich durch entsprechende Klauseln eine Bauzeitverlängerung vorbehalten. 

"Auch die dritte Studie zum Bauvertragsrecht zeigt, dass die für den Verbraucher wichtige und notwendige Transparenz noch nicht erreicht ist", folgert VPB-Hauptgeschäftsführerin Merzyn. "Und das, obwohl das neue Bauvertragsrecht vor allem geschaffen wurde, um den Schutz für private Bauherren zu verbessern." Das Fazit der Studie: Gegenüber der ersten Studie aus dem Jahr 2018 gibt es durchaus partiell Veränderungen in die richtige Richtung. Aber noch immer ist zu bedauern, dass Bauherren sich selbst um die Wahrung ihrer Verbraucherrechte kümmern müssen – sonst werden sie untergebuttert. 

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)

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