Die Rechte der Bauherren kommen zu kurz
Immerhin nutzen 18 Prozent der informierten Bauherren ihre neuen Rechte und ließen sich von mehreren Baufirmen Vergleichsangebote machen, aus denen sie dann wählten. "Aber auch das sind noch viel zu wenige", konstatiert die VPB-Hauptgeschäftsführerin. "Alle Bauherren sollten diese Möglichkeit nutzen und mehrere Angebote vergleichen. Bei einer großen Investition wie dem Immobilienkauf sollte man das unbedingt tun!"
Ein weiteres wichtiges Verbraucherrecht ist der sogenannte Unterlagenherausgabeanspruch: Bauherren haben ein Recht auf alle relevanten Pläne und Berechnungen ihres zukünftigen Hauses. Nur mit Hilfe dieser Unterlagen können sie beispielsweise überprüfen lassen, ob sie die statische Konstruktion und energetische Bauausführung bekommen, für die sie Fördergelder erhalten oder die gesetzlich verlangt ist und für die sie ganz persönlich am Ende des Tages auch mit ihrem Vermögen haften. Gerade einmal 24 Prozent der Bauherren wussten von ihrem Anspruch auf die eigenen Bauunterlagen. Ohne Nachfrage bekommen nur 23 Prozent der Bauherren die Statik ausgehändigt, 26 Prozent den Wärmeschutznachweis, bescheidene sechs Prozent das Lüftungskonzept und gerade einmal fünf Prozent der Bauherren bekommen so die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim in die Hand. Den Energieausweis, den jede Baufirma automatisch nach Fertigstellung eines Hauses übergeben muss, bekommen ohne Nachfrage nur 75 Prozent der Bauherren ausgehändigt. "Bei der Übergabe des Energieausweises hat sich gegenüber den Vorjahren viel verbessert, aber es handelt sich ja auch um eine gesetzliche Verpflichtung", konstatiert Corinna Merzyn.
Neben den Kosten interessieren sich Bauherren immer auch für die Fertigstellung des Hauses: Wann können sie einziehen? Alle Baubeschreibungen müssen seit 2018 einen konkreten Einzugstermin oder zumindest einen Fertigstellungszeitpunkt nennen. Lediglich 33 Prozent erfüllen diese Vorgabe. Davon wiederum halten sich 67 Prozent noch ein Hintertürchen offen, indem sie sich durch entsprechende Klauseln eine Bauzeitverlängerung vorbehalten.
"Auch die dritte Studie zum Bauvertragsrecht zeigt, dass die für den Verbraucher wichtige und notwendige Transparenz noch nicht erreicht ist", folgert VPB-Hauptgeschäftsführerin Merzyn. "Und das, obwohl das neue Bauvertragsrecht vor allem geschaffen wurde, um den Schutz für private Bauherren zu verbessern." Das Fazit der Studie: Gegenüber der ersten Studie aus dem Jahr 2018 gibt es durchaus partiell Veränderungen in die richtige Richtung. Aber noch immer ist zu bedauern, dass Bauherren sich selbst um die Wahrung ihrer Verbraucherrechte kümmern müssen – sonst werden sie untergebuttert.
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