Wärmepumpe und Holzfeuer kombinieren

Niedrigenergie- und Passivhäuser dominieren den Neubaumarkt und auch Bestandsgebäude werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben entsprechend saniert. Der hohe Dämmstandard und die ökologischen Anforderungen führen dazu, dass Verbraucher auf ressourcenschonende, regenerative Technologien setzen. So wurden im vergangenen Jahr über 120.000 Wärmepumpen installiert. Zudem haben rund 400.000 moderne Feuerstätten Absatz gefunden, wobei der Großteil im Zuge der Bundesimmissionsschutzverordnung (2. Stufe der 1. BImSchV) eine alte Einzelraumfeuerstätte ersetzt hat, die vor 1995 installiert wurde. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin, der als federführender Verband in Deutschland die Hersteller von Heizkaminen sowie Kamin-, Kachel- und Pelletöfen vertritt.
Die Mindestförderung für Wärmepumpen und wasserführende Pelletöfen beträgt seit Januar mindestens 35 Prozent. Foto: HKI
Die Mindestförderung für Wärmepumpen und wasserführende Pelletöfen beträgt seit Januar mindestens 35 Prozent. Foto: HKI

Das ganze Jahr regenerativ heizen

Besonders interessant ist die Kombination zweier Energieerzeuger auf regenerativer Basis, wie Wärmepumpe und Kaminfeuer. Eine Luftwärmepumpe entzieht der Außenluft die vorhandene Wärme und wandelt diese in Heizenergie um. Dabei hängt die Leistungsfähigkeit von der Umgebungstemperatur ab. Je kälter es wird, desto mehr Strom benötigt die Pumpe für den Betrieb. Bei starkem Frost führt das zu entsprechenden Stromkosten. Deshalb ist es bei kaltem Wetter besonders sinnvoll, das Heizsystem mit einem holzbefeuerten Kamin- oder Pelletofen zu unterstützen. Der Ökobrennstoff Holz sorgt dann für angenehme Raumtemperaturen und entlastet gleichzeitig die Haushaltskasse.

Umfassende Förderung: Geld von der BAFA

Seit Januar wird die Installation von Pelletöfen mit Wassertasche, Solarthermie und Wärmepumpen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ unterstützt. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Mindestförderung für Wärmepumpen und sogenannten Biomasseanlagen – zu denen auch wasserführende Pelletöfen gehören – beträgt mindestens 35 Prozent. Zudem werden nicht nur für den Ofen und dessen Installation Fördergelder bereitgestellt, sondern auch für notwendige planerische und bauliche Maßnahmen, soweit diese von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. 

Quelle: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

19.09.2021

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