Viele Fallstricke bei Maklerverträgen

Maklerverträge können sehr unterschiedlich gestaltet werden, mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen im Rahmen der Vermittlung einer Immobilie. Selbst in dem Fall, dass der Verkäufer zwischenzeitlich selbst einen Käufer findet, wird häufig eine Maklercourtage in voller Höhe fällig. Um solche schmerzhaften Erlebnisse zu vermeiden, sollten Verkaufswillige sich rechtzeitig darüber informieren, wie sie den Vertrag mit dem Makler ihrer Wahl abfassen. Ausschließlichkeitsverträge lassen zum Beispiel kaum mehr Verhandlungsspielraum mit dem Makler, falls sich über Kontakte im Bekanntenkreis zufällig selbst ein Käufer finden lässt. Und wer mit Maklern zusammenarbeiten will, kann auch mehrere Makler gleichzeitig mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragen.
Da die meisten Immobilieninteressenten die gängigen Immobilienportale inzwischen kennen, ist es immer eine Überlegung wert, eventuell selbst erst dort zu inserieren. Die passende Immobilie bei Immobilienscout24.at zu finden, ein Unternehmen zum Beispiel, das gerade als größte deutsche Immobilienplattform von Deutschland nach Österreich expandiert , ist dann nicht mehr allzu schwer; oder auch einen Käufer beziehungsweise Mieter für seine Immobilie.

Selbst für Häuslebauer bieten Immobilienplattformen mit den zahlreich darauf vertretenen Fertighausbauern oder Projektträgern eine interessante Informationsplattform. Möglicherweise findet man auf diesem Wege den Partner, mit dem sich der Traum vom Eigenheim verwirklich. Wird ein Verkäufer oder Käufer dort nicht selbst fündig oder sind bei längerer Suchdauer die Servicequalitäten eines Maklers gefragt, kann man diesen dann immer noch hinzuziehen.

Dann sollte jedoch geklärt werden, welche Dienstleistungen seitens des Maklers zu erbringen sind, bevor eine Provision fließt. Häufig ist der Auftraggeber des Maklers auch nicht derjenige, der die Provision zahlt. Wenn zum Beispiel ein Kaufinteressent in den Aushängen eines Maklerbüros interessante Objekte findet, so sollte er sich nicht darauf verlassen, dass der Makler sich immer auch um einen korrekt formulierten Kauf- beziehungsweise Mietvertrag kümmert. Bei sanierungsbedürftigen Immobilien ist zudem neben der Wertermittlung ebenfalls eine Einschätzung des Sanierungsaufwandes notwendig. Auch das bieten seriöse Makler zumindest auf Nachfrage an.

Ein klassischer Problemfall ist bei älteren Gebäuden mit Kellern die Frage, ob die Kellerwände bereits Feuchtigkeit angezogen haben und ob dadurch Schimmelbefall droht.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich daher vom Makler entsprechende Expertisen von Gutachtern einholen lassen.
Für alle, die eine Mietwohnung suchen gilt: Mehr als zwei Monatsmieten dürfen Makler nicht verlangen, bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren nur eine Monatsmiete.

Quelle: s.o.

16.05.2012

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