Viele Fallstricke bei Maklerverträgen
Selbst für Häuslebauer bieten Immobilienplattformen mit den zahlreich darauf vertretenen Fertighausbauern oder Projektträgern eine interessante Informationsplattform. Möglicherweise findet man auf diesem Wege den Partner, mit dem sich der Traum vom Eigenheim verwirklich. Wird ein Verkäufer oder Käufer dort nicht selbst fündig oder sind bei längerer Suchdauer die Servicequalitäten eines Maklers gefragt, kann man diesen dann immer noch hinzuziehen.
Dann sollte jedoch geklärt werden, welche Dienstleistungen seitens des Maklers zu erbringen sind, bevor eine Provision fließt. Häufig ist der Auftraggeber des Maklers auch nicht derjenige, der die Provision zahlt. Wenn zum Beispiel ein Kaufinteressent in den Aushängen eines Maklerbüros interessante Objekte findet, so sollte er sich nicht darauf verlassen, dass der Makler sich immer auch um einen korrekt formulierten Kauf- beziehungsweise Mietvertrag kümmert. Bei sanierungsbedürftigen Immobilien ist zudem neben der Wertermittlung ebenfalls eine Einschätzung des Sanierungsaufwandes notwendig. Auch das bieten seriöse Makler zumindest auf Nachfrage an.
Ein klassischer Problemfall ist bei älteren Gebäuden mit Kellern die Frage, ob die Kellerwände bereits Feuchtigkeit angezogen haben und ob dadurch Schimmelbefall droht.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich daher vom Makler entsprechende Expertisen von Gutachtern einholen lassen.
Für alle, die eine Mietwohnung suchen gilt: Mehr als zwei Monatsmieten dürfen Makler nicht verlangen, bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren nur eine Monatsmiete.
16.05.2012
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