Jetzt am Zug: Wohneigentümergemeinschaften

Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz erleichtert Modernisierungen von gemeinschaftlichem Eigentum, gibt Verwaltern mehr Befugnisse und Eigentümern mehr Kontrolle. Auch Mieter sind von den Neuerungen betroffen.
Soll den Sanierungsstau auflösen: das neue Wohneigentumsgesetz Bild Nr. 6428, Quelle: www.makehouse.de / Ulrike Link / BHW Bausparkasse
Soll den Sanierungsstau auflösen: das neue Wohneigentumsgesetz Bild Nr. 6428, Quelle: www.makehouse.de / Ulrike Link / BHW Bausparkasse
Die Neuregelung soll Umbauten und Moder­nisierungen fördern, etwa für mehr Wohn­komfort oder eine nachhaltige Energie­versorgung. So können die Besitzer der rund zehn Millionen Eigentums­wohnungen in Deutschland jetzt ohne Zustimmung der Mit­eigentümer den Einbau einer Lade­säule für Elektro­fahrzeuge oder Umbauten zur Barriere­freiheit veranlassen. Die Maßnahmen zahlt der Eigentümer selbst.

Leichter beschließen

Einfacher wird es auch bei Beschluss­fassungen der Eigentümer­versammlung: In Corona-Zeiten ist eine Abstimmung nun auch per Video und unabhängig von der Zahl der Anwesenden möglich. „Beschlussfähig ist jetzt eine einfache Mehrheit“, erklärt Krzysztof Pompa von der BHW Bausparkasse. „Die Kosten von Bau­maßnahmen tragen alle gemeinsam, wenn zwei Drittel der Eigentümer und 50 Prozent der Miteigentums­anteilsbesitzer zugestimmt haben“.

Mehr Rechte

Die Novelle stärkt den Verwaltungs­beirat der WEG als Kontrollorgan, das den Verwalter überwacht. Dem Beirat kommt somit mehr Verant­wortung zu. Eigentümer haben das Recht, den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abzuberufen. Außerdem erhalten Haus­verwalter mehr Kompetenzen und dürfen kleinere Arbeiten eigen­verantwortlich in Auftrag geben. „Vorsicht ist geboten bei der Kündigung langjähriger Dienst­leister oder Versicherungen. Das sollte der Beirat vorab genau prüfen“, rät der BHW Experte.

Quelle: BHW Bausparkasse

11.04.2021

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