Sicherheiten für Bauherren unverzichtbar

Eine mit Wasser vollgelaufene Baugrube, einsturzgefährdete Nachbarhäuser, evakuierte Anwohner, unterbrochene Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und Wärme sowie wechselseitige Schuldzuweisungen von Behörden, Bauunternehmern, Eigentümern und Nachbarn – das Bau-Desaster in Berlin Köpenick hat viele private Bauherren verunsichert, die nun wissen wollen, welche Risiken in solchen Fällen für sie bestehen. Bei Eigentumswohnungen, die bereits teilweise verkauft sind, stellt sich für die privaten Erwerber die Frage, ob sich nur Einzugstermine verschieben oder sogar die Insolvenz eines Bauträgers droht.
Sicherheiten für private Bauherren sind unverzichtbar. Foto: pixabay.com
Sicherheiten für private Bauherren sind unverzichtbar. Foto: pixabay.com
Im schlimmsten Fall sitzen sie auf einer halbfertigen Ruine, bei der einige nicht verkaufte Wohnungen noch dem Bauträger gehören und das Fertigbauen nur mit enormen Verzögerungen und teuren Nachzahlungen möglich ist. Der Verband Privater Bauherren (VPB) fordert deshalb seit langem, endlich mehr Sicherheiten für Bauträgerobjekte, damit Verbraucherbauherren nicht ihre Ersparnisse verlieren können. Verbraucherbauherren sollten für einen solchen GAU unbedingt vorsorgen, rät der VPB. 

Der Vertrag mit dem Bauträger sollte unbedingt unabhängig geprüft werden. Im Bauträgervertrag sollten sich Erwerber auch eine regelmäßige Baukontrollen durch einen unabhängigen Sachverständigen vorbehalten. 

Unabhängige Bausachverständige sind dabei unverzichtbare Helfer, die auch beurteilen können, ob der Bautenstand für die nächste Rate erreicht ist, damit keine unfreiwilligen Überzahlungen drohen. Und schließlich ist ein großzügig bemessener Zeitpuffer bei der Planung des Einzugstermins sinnvoll.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn etwa für den Kellerbau eine Baugrube ausgehoben und damit möglicherweise die Stabilität benachbarter Gebäude beeinträchtigt wird. Nach § 909 BGB ist die Vertiefung des Baugrundstückes verboten, wenn dadurch der Boden des Nachbargrundstücks seine Stütze verliert. Dabei legen die Gerichte das Merkmal der Vertiefung weit aus. 

Ob Erwerber dann einen Schadensersatzanspruch haben, wenn sie erst später einziehen können und ob dieser durchsetzbar ist, ist eine andere Frage. Je nach Verzögerungsdauer kann aber auch das ein ernstes Problem werden, denn nach dem neuen Bauvertragsrecht ist eine Kündigung des Bauträgervertrages - auch eine aus wichtigem Grund - nicht mehr möglich. Und ein Rücktritt ist in aller Regel keine Option: wenn schon Abschlagszahlungen geleistet wurden, besteht bei Rücktritt vom Bauträgervertrag zwar ein Anspruch auf deren Rückzahlung. Wenn der Bauträger dann aber insolvent wird, wird dieser Anspruch in vielen Fällen bestenfalls nach Jahren anteilig bedient. Die Abschlagszahlungen sind dann wirtschaftlich betrachtet meist fast komplett verloren – von Problemen mit dem Immobiliendarlehensvertrag mal ganz abgesehen.

Besser ist es also, sich vor Vertragsabschluss gründlich beraten zu lassen und auch während der Bauphase selbst durch Experten prüfen zu lassen ob alles nach Plan läuft.

Im kostenlosen VPB-Ratgeber „Bauträgervertrag - Das sind Ihre Verbraucherrechte!“ finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema:    
https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Bautraegervertrag.pdf

Quelle: Verband Privater Bauherren e. V. (VPB)

21.03.2021

Hausbaunews

Lieblingsplätze für viele Jahre

Entspannt draußen sitzen und das Leben genießen – für viele Eigenheimbesitzer ist die Terrasse der Lieblingsplatz im Garten. Wichtiges Gestaltungselement ist dabei der Bodenbelag, der bei jedem ...

Passgenaue Metallfassaden: Präzision ...

Die Metallfassaden Fertigung gehört zu den anspruchsvollsten Disziplinen im modernen Fassadenbau. Wer ein Gebäude mit einer individuellen Metallfassade ausstatten möchte, steht vor einer Reihe von ...

Fliesenflächen im Wohnbereich

Fliesen sind heute deutlich mehr als ein funktionaler Bodenbelag für Küche und Bad. Mit ihren vielfältigen Designs eignen sie sich für nahezu jeden Wohnraum und setzen dort stilvolle Akzente. 3D- ...

Wie viel Haus kann ich mir leisten? ...

Schon vor dem ersten Spatenstich sollte Ihr Haus zumindest auf dem Papier stehen – idealerweise nicht als unbezahlbares Traumschloss. Spätestens beim Finanzierungsplan muss klar sein, wie die ...

Werte erhalten: Holzböden richtig ...

Ein warmer Holzboden unter den Füßen – für viele ist das der Inbegriff von Wohnlichkeit. Denn Holz wirkt natürlich, fühlt sich auch barfuß gut an und verleiht jedem Raum eine behagliche ...

Strom sparen im Alltag: Kleine ...

Steigende Strompreise bringen viele Haushalte finanziell an ihre Grenzen. Doch oft reichen schon wenige Veränderungen im Alltag, um die Stromkosten spürbar zu senken. In vielen Wohnungen verstecken ...

Musterhäuser

X-Black 2

Preis
auf Anfrage
Fläche
162,09 m²
SUNSHINE 144 V4

Preis ab
373.377 €
Fläche
143,46 m²
London

Preis
auf Anfrage
Fläche
135,00 m²
Schenke

Preis
auf Anfrage
Fläche
157,00 m²
SOLUTION 183 V3

Preis ab
521.785 €
Fläche
182,77 m²
Fachwerkhaus

Preis
auf Anfrage

0