Sicherheiten für Bauherren unverzichtbar

Eine mit Wasser vollgelaufene Baugrube, einsturzgefährdete Nachbarhäuser, evakuierte Anwohner, unterbrochene Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und Wärme sowie wechselseitige Schuldzuweisungen von Behörden, Bauunternehmern, Eigentümern und Nachbarn – das Bau-Desaster in Berlin Köpenick hat viele private Bauherren verunsichert, die nun wissen wollen, welche Risiken in solchen Fällen für sie bestehen. Bei Eigentumswohnungen, die bereits teilweise verkauft sind, stellt sich für die privaten Erwerber die Frage, ob sich nur Einzugstermine verschieben oder sogar die Insolvenz eines Bauträgers droht.
Sicherheiten für private Bauherren sind unverzichtbar. Foto: pixabay.com
Sicherheiten für private Bauherren sind unverzichtbar. Foto: pixabay.com
Im schlimmsten Fall sitzen sie auf einer halbfertigen Ruine, bei der einige nicht verkaufte Wohnungen noch dem Bauträger gehören und das Fertigbauen nur mit enormen Verzögerungen und teuren Nachzahlungen möglich ist. Der Verband Privater Bauherren (VPB) fordert deshalb seit langem, endlich mehr Sicherheiten für Bauträgerobjekte, damit Verbraucherbauherren nicht ihre Ersparnisse verlieren können. Verbraucherbauherren sollten für einen solchen GAU unbedingt vorsorgen, rät der VPB. 

Der Vertrag mit dem Bauträger sollte unbedingt unabhängig geprüft werden. Im Bauträgervertrag sollten sich Erwerber auch eine regelmäßige Baukontrollen durch einen unabhängigen Sachverständigen vorbehalten. 

Unabhängige Bausachverständige sind dabei unverzichtbare Helfer, die auch beurteilen können, ob der Bautenstand für die nächste Rate erreicht ist, damit keine unfreiwilligen Überzahlungen drohen. Und schließlich ist ein großzügig bemessener Zeitpuffer bei der Planung des Einzugstermins sinnvoll.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn etwa für den Kellerbau eine Baugrube ausgehoben und damit möglicherweise die Stabilität benachbarter Gebäude beeinträchtigt wird. Nach § 909 BGB ist die Vertiefung des Baugrundstückes verboten, wenn dadurch der Boden des Nachbargrundstücks seine Stütze verliert. Dabei legen die Gerichte das Merkmal der Vertiefung weit aus. 

Ob Erwerber dann einen Schadensersatzanspruch haben, wenn sie erst später einziehen können und ob dieser durchsetzbar ist, ist eine andere Frage. Je nach Verzögerungsdauer kann aber auch das ein ernstes Problem werden, denn nach dem neuen Bauvertragsrecht ist eine Kündigung des Bauträgervertrages - auch eine aus wichtigem Grund - nicht mehr möglich. Und ein Rücktritt ist in aller Regel keine Option: wenn schon Abschlagszahlungen geleistet wurden, besteht bei Rücktritt vom Bauträgervertrag zwar ein Anspruch auf deren Rückzahlung. Wenn der Bauträger dann aber insolvent wird, wird dieser Anspruch in vielen Fällen bestenfalls nach Jahren anteilig bedient. Die Abschlagszahlungen sind dann wirtschaftlich betrachtet meist fast komplett verloren – von Problemen mit dem Immobiliendarlehensvertrag mal ganz abgesehen.

Besser ist es also, sich vor Vertragsabschluss gründlich beraten zu lassen und auch während der Bauphase selbst durch Experten prüfen zu lassen ob alles nach Plan läuft.

Im kostenlosen VPB-Ratgeber „Bauträgervertrag - Das sind Ihre Verbraucherrechte!“ finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema:    
https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Bautraegervertrag.pdf

Quelle: Verband Privater Bauherren e. V. (VPB)

21.03.2021

Hausbaunews

Fertighaus und Infinity Pool Deluxe: ...

Wer sich für ein Fertighaus entscheidet, verfolgt meist eine klare Vorstellung vom modernen Wohnen. Energieeffizienz, kurze Bauzeiten, durchdachte Grundrisse und eine Architektur, die zum eigenen ...

Serielles Bauen geht auch unter der Erde

Das serielle Bauen ist ein großer Hoffnungsträger für neuen Wohnraum in kurzer Zeit und zu sicher kalkulierbaren Kosten. Es basiert auf der industriellen Vorfertigung von Bauelementen, die mit ...

150 Jahre RENSCH‑HAUS: Ein ...

Mit mehr als 6.000 Besucherinnen und Besuchern an zwei Tagen hat RENSCH‑HAUS am vergangenen Wochenende sein 150‑jähriges Jubiläum am Werkstandort in Kalbach‑Uttrichshausen gefeiert. Bereits ...

Fertighaus oder Massivbau: Checkliste ...

Wer ein Eigenheim plant, steht früh vor einer grundlegenden Frage: Fertighaus oder Massivbau? Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur das Budget, sondern auch die Bauzeit, die spätere ...

Dezentrales Einzelraum-Lüftungsgerät ...

Mit dem iconVent 165 präsentiert Pluggit eine weiterentwickelte Generation seiner dezentralen Einzelraum-Lüftungsgeräte. Sie eignen sich vor allem für den sozialen Wohnbau, energieeffiziente ...

Pellets liefern mit Knowhow und Gefühl

Es ist kurz vor 8 Uhr am Morgen, als der weiße Lkw in das ruhige Wohnviertel im Süden Berlins einbiegt und vor einem Wohnhaus anhält. Trotz des trüben Wetters ist Fahrer Marcel Sievert gut ...

Musterhäuser

Haas O 130 A

Preis ab
202.000 €
Fläche
137,74 m²
LifeStyle 14.04 W

Preis ab
145.999 €
Fläche
135,00 m²
FamilyStyle 24.01 S

Preis ab
190.999 €
Fläche
214,00 m²
Engensen

Preis
auf Anfrage
Fläche
175,00 m²
Bauhaus 200

Preis
auf Anfrage
Fläche
201,07 m²
CLOU 254

Preis
auf Anfrage
Fläche
258,00 m²

0