Mehrwertsteuersenkung – So profitieren Hausbesitzer
Entlastung bei den laufenden Kosten
Die großen Energie- und Wasserversorger wollen die Mehrwertsteuersenkung über die jährliche Abrechnung an ihre Kunden weitergeben. Die Unternehmen können dabei die beiden Halbjahre getrennt abrechnen oder aber den geltenden Steuersatz auf den gesamten Abrechnungszeitraum anwenden, wenn die Schlussrechnung zwischen Juli und Dezember ansteht. Doch wie viel Geld lässt sich dadurch sparen? Die Verbraucherzentrale NRW hat berechnet, dass ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.250 kWh im Jahr zwischen Juli und Dezember etwa 16 Euro einspart. Ähnlich sieht es bei der Gasrechnung aus: Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr ergeben sich Einsparungen von rund 14 Euro.Zudem senken viele Telekommunikationsanbieter ihre Preise. Allerdings ist der Spareffekt hier vergleichsweise gering: Bei einem Rechnungsbetrag von 40 Euro ergibt sich gerade einmal 1 Euro.
Auch wenn sich die Mehrwertsteuersenkung bei den einzelnen Posten kaum bemerkbar macht: Zusammen mit den wöchentlichen Einkäufen können sich die Ersparnisse zu einem stattlichen Betrag aufsummieren. Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gehen davon aus, dass die Gesamtersparnis für Familien – je nach Einkommen – zwischen 50 und 116 Euro pro Monat liegt. Geld, das sich an anderer Stelle wieder in das Haus investieren lässt.
Zeit für Neuanschaffungen
Gerade bei Waren mit einem hohen Anschaffungswert oder auch bei Handwerkerleistungen ist das Sparpotenzial groß. Die neue Einrichtung, die Gestaltung der Außenanlagen, der Dachausbau oder auch die Installation eines Smart-Home-Systems: Oft werden beim Hausbau Investitionen aus Kostengründen aufgeschoben. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, diese endlich in Angriff zu nehmen. So kostet ein Fernseher, der inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer für 999 Euro angeboten wurde, jetzt nur noch 973,82 Euro.Maßgeblich für den reduzierten Steuersatz ist der Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Abschluss der Arbeiten, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Wird beispielsweise im Oktober 2020 eine Küche bestellt, aber erst im Januar 2021 geliefert und eingebaut, gilt der normale Steuersatz von 19 Prozent. Für Hausbesitzer, die ein größeres Projekt planen, empfiehlt sich daher die Vereinbarung von Teilleistungen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, laufen sie nicht Gefahr, dass sie im nächsten Jahr 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Gesamtrechnung zahlen müssen.
Nicht übernehmen!
Doch wie bei allen Investitionen gilt: Hausbesitzer sollten sich nicht finanziell übernehmen, sondern auch Rücklagen schaffen. Schließlich müssen die eigenen vier Wände kontinuierlich instandgehalten werden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt, im Monat 1 Euro pro Quadratmeter zurückzulegen, um gut abgesichert zu sein.Hausbaunews
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